Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1982, Seite 97

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1982, Seite 97 (GBl. DDR ⅠⅠ 1982, S. 97); Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 17. Dezember 1982 97 des Entsendestaates mitgeführten persönlichen Gegenstände, Geldmittel und Wertsachen, wenn dieser während eines zeitweiligen Aufenthalts im Empfangsstaat verstorben ist und die Übergabe der Vermögenswerte an einen Bevollmächtigten nicht möglich ist. (2) Die Übergabe und Ausfuhr der in Absatz 1 genannten Vermögenswerte erfolgt gemäß den Rechtsvorschriften des Empfangsstaates. Artikel 40 (1) Erhalten die zuständigen Organe des Empfangsstaates davon Kenntnis, daß es zur Sicherung der Rechte und Interessen eines Staatsbürgers des Entsendestaates, einschließlich der Rechte und Interessen in bezug auf im Empfangsstaat befindliches Vermögen, notwendig ist, einen Vormund oder Pfleger zu bestellen oder andere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die nach den Rechtsvorschriften des Empfangsstaates vorgesehen sind, so benachrichtigen sie davon eine konsularische Amtsperson. (2) Eine konsularische Amtsperson kann sich in den in Absatz 1 genannten Angelegenheiten an die zuständigen Organe des Empfangsstaates wenden. Sie kann insbesondere eine geeignete Person als Vormund oder Pfleger Vorschlägen. ,. Artikel 41 (1) Eine konsularische Amtsperson hat das Recht, mit einem Staatsbürger des Entsendestaates Verbindung zu unterhalten, sich mit ihm zu treffen, ihm Unterstützung im Verkehr mit den Organen des Empfangsstaates sowie in von diesen Organen behandelten Angelegenheiten zu gewähren. Sie ist berechtigt, ihm die Unterstützung eines Rechtsanwaltes oder einer anderen geeigneten Person zu sichern sowie einen Dolmetscher zu vermitteln. (2) Der Empfangsstaat schränkt in keiner Weise die Beziehungen und den Zutritt eines Staatsbürgers des Entsendestaates zur konsularischen Vertretung ein. (3) Die Organe des Empfangsstaates helfen einer konsularischen Amtsperson erforderlichenfalls beim Erhalt von Informationen über Personen, die die Staatsbürgerschaft des Entsendestaates besitzen, damit sich die konsularische Amtsperson mit diesen Staatsbürgern in Verbindung setzen oder treffen kann. I Artikel 42 Die zuständigen Organe des Empfangsstaates informieren eine konsularische Amtsperson unverzüglich über schwere Verkehrsunfälle von Staatsbürgern des Entsendestaates im Empfangsstaat. Artikel 43 (1) Die zuständigen Organe des Empfangsstaates benachrichtigen eine konsularische Amtsperson über die vorläufige Festnahme, Verhaftung oder eine andere Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Staatsbürgers des Entsendestaates im Empfangsstaat. Die Benachrichtigung erfolgt spätestens drei Tage nach dem Zeitpunkt, an dem der Staatsbürger vorläufig festgenommen, verhaftet oder einer anderen Beschränkung seiner persönlichen Freiheit unterworfen wurde. (2) Eine konsularische Amtsperson hat das Recht, einen Staatsbürger des Entsendestaates, der vorläufig festgenommen, verhaftet oder einer anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit unterworfen wurde oder der eine Freiheitsstrafe im Empfangsstaat verbüßt, zu besuchen, mit ihm zu sprechen sowie für seine Vertretung vor Gericht zu sor- gen. Besuche werden spätestens nach vier Tagen nach dem Zeitpunkt gestattet, an dem der Staatsbürger vorläufig festgenommen, verhaftet oder einer anderen Beschränkung seiner persönlichen Freiheit unterworfen wurde. Die Besuche können regelmäßig und in angemessenen Zeitabständen erfolgen. (3) Die zuständigen Organe des Empfangsstaates leiten die Korrespondenz und die Mitteilungen eines Staatsbürgers des Entsendestaates, der vorläufig festgenommen, verhaftet oder einer anderen Form des Freiheitsentzugs unterworfen wurde oder der eine Freiheitsstrafe im Empfangsstaat verbüßt, unverzüglich an die konsularische Amtsperson weiter. (4) Die zuständigen Organe des Empfangsstaates informieren den betroffenen Staatsbürger des Entsendestaates über die ihm nach diesem Artikel zustehenden Rechte. (5) Die in diesem Artikel genannten Rechte werden gemäß den Rechtsvorschriften des Empfangsstaates unter der Voraussetzung ausgeübt, daß diese Rechte dadurch nicht aufgehoben werden. Artikel 44 (1) Eine konsularische Amtsperson hat das Recht, Schiffen des Entsendestaates und ihren Besatzungen in einem Hafen, den Territorial-, inneren See- und Binnengewässern des Empfangsstaates Unterstützung und Hilfe zu leisten. (2) Eine konsularische Amtsperson kann mit einem Schiff des Entsendestaates Verbindung aufnehmen und sich an Bord begeben, sobald das Schiff die Verkehrserlaubnis mit dem Land erhalten hat. (3) Dem Kapitän und den Besatzungsmitgliedern eines Schiffes des Entsendestaates ist es gestattet, mit einer konsularischen Amtsperson Verbindung aufzunehmen. Sie haben das Recht, in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften des Empfangsstaates die konsularische Vertretung aufzusuchen. (4) Eine konsularische Amtsperson kann in Ausübung ihrer Funktionen in allen Fragen hinsichtlich eines Schiffes des Entsendestaates, des Kapitäns, der Besatzungsmitglieder oder der Ladung die zuständigen Organe des Empfangsstaates um Unterstützung und Hilfe ersuchen. Artikel 45 , (1) Eine konsularische Amtsperson hat das Recht, 1. unbeschadet der Rechte der Organe des Empfangsstaates, alle während der Reise eines Schiffes des Entsendestaates an Bord eingetretenen Vorkommnisse zu untersuchen und den Kapitän und die Besatzungsmitglieder darüber zu befragen; 2. unbeschadet der Rechte der Organe des Empfangsstaates, alle Streitfragen zwischen dem Kapitän und-einem Besatzungsmitglied, einschließlich der Streitfragen über den Lohn,' den Heuervertrag und die Arbeitsbedingungen, zu klären; 3. Maßnahmen zur An- oder zur Abmusterung des Kapitäns oder eines Besatzungsmitgliedes zu treffen, sofern das den Rechtsvorschriften des Empfangsstaates nicht widerspricht; 4. Maßnahmen zur medizinischen Behandlung des Kapitäns oder eines Besatzungsmitgliedes zu treffen und erforderlichenfalls deren Rückreise zu veranlassen; 5. jede Erklärung und jedes andere Dokument, das nach den Rechtsvorschriften des Entsendestaates im Zusammenhang mit Schiffen des Entsendestaates und ihrer Ladung vorgeschrieben ist, entgegenzunehmen, auszustellen, zu;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Verlassen der staatsfeindlichen Menschenhandel sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen im Befehl, den Anlagen und Durchführungsbestimmungen zum Befehl ist von der in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die lcrimineilen Menscherihändlerbanöen, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie ein wich- tiger Beitrag zur vorbeugenden Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug geleistet. Dieser Tätigkeit kommt wachsende Bedeutung zu, weil zum Beispiel in den letzten Bahren die Anwendung rechtlicher Bestimmungen außerhalb des Strafverfahrens zur Aufdeckung, Aufklärung und wirksamen Verhinderung feindlicher Tätigkeit bereits in einem frühen Stadium.

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