Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1982, Seite 52

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1982, Seite 52 (GBl. DDR ⅠⅠ 1982, S. 52); 52 Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 20. August 1982 Artikel 26 i) Der bestehende Text wird als Absatz a) neunumeriert, und der Teil, auf den darin Bezug genommen wird, wird in Teil XIV geändert. ii) Es wird folgender neuer Absatz bX hinzugefügt: b) Hinsichtlich der Bestimmungen des Teils XIV und der Beziehungen, die von den entsprechenden Ausschüssen gemäß Artikel 29, 34 und 39 zu anderen Organisationen unterhalten werden, ist der Rat zwischen den Sitzungen der Versammlung für die Beziehungen zu anderen Organisationen verantwortlich. Artikel 21 Der bestehende Text wird durch folgenden Text ersetzt: Zwischen den Tagungen der Versammlung nimmt der Rat alle Aufgaben der Organisation wahr, mit Ausnahme der in Artikel 16 j) bezeichneten Abgabe von Empfehlungen. Insbesondere koordiniert der Rat die Aktivitäten der Organe der Organisation und kann, um die effektive Arbeit der Organisation zu sichern, die unbedingt notwendigen Veränderungen im Arbeitsprogramm vornehmen. Artikel 29 Der bestehende Text wird durch folgenden Text ersetzt: a) Der Schiffssicherheitsausschuß prüft alle Angelegenheiten, die in den Tätigkeitsbereich der Organisation fallen und sich auf folgendes beziehen: Hilfsmittel für die Navigation, Bau und Ausrüstung von Schiffen, Bemannung der Schiffe unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit, Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen, Handhabung gefährlicher Güter, Verfahren und Erfordernisse für die Sicherung der Seefahrt, hydrographische Unterrichtung, Schiffstagebücher und Navigationsaufzeichnungen, Untersuchung von Seeunfällen, Bergungs- und Rettungswesen sowie alle sonstigen die Sicherung der Seefahrt unmittelbar betreffenden Fragen. b) Der Schiffssicherheitsausschuß trifft Vorkehrungen für die Wahrnehmung der ihm durch diese Konvention, die Versammlung oder den Rat übertragenen Aufgaben. sowie aller Aufgaben im Sinne dieses Artikels, die ihm gegebenenfalls durch oder gemäß einer anderen internationalen Übereinkunft übertragen und von der Organisation angenommen wurden. c) Der Schiffssicherheitsausschuß unterhält im Hinblick auf die Bestimmungen des Artikels 26 auf Ersuchen des Rates oder, wenn er solche Aktionen im Interesse der eigenen Arbeit für nützlich hält, enge Beziehungen zu anderen Organisationen, die die Zwecke der Organisation zu fördern geeignet sind. Artikel 30 Der bestehende Text wird durch folgenden Text ersetzt: Der Schiffssicherheitsausschuß unterbreitet dem Rat: a) Vorschläge betreffend Sicherheitsvqrschriften oder die Änderung von Sicherheitsvorschriften, die der Ausschuß ausgearbeitet hat; b) Empfehlungen und Richtlinien, die der Ausschuß ausgearbeitet hat; c) einen Bericht über die Arbeit des Ausschusses seit der letzten ordentlichen Tagung des Rates. Neuer Artikel 32 Am Ende des Teils VII wird folgender neuer Artikel 32 hinzugefügt: Unabhängig von den Regelungen dieser Konvention, aber vorbehaltlich des Artikels 28, erfüllt der Schiffssicherheitsausschuß bei der Ausführung der ihm durch oder gemäß anderen internationalen Konventionen oder Übereinkünften auferlegten Aufgaben die entsprechenden Bestimmungen der betreffenden Konvention oder Übereinkunft besonders hinsichtlich der zu befolgenden Verfahrensregeln. Neue Teile (VIII) und (IX) Die neuen Teile (VIII und IX) werden nach dem Teil VII wie folgt hinzugefügt: Teil VIII Rechtsausschuß Artikel 33 Der Rechtsausschuß besteht aus allen Mitgliedern. Artikel 34 a) Der Rechtsausschuß prüft alle rechtlichen Angelegenheiten im Rahmen der Organisation. b) Der Rechtsausschuß unternimmt alle nötigen Schritte zur Ausführung aller Aufgaben, die ihm durch diese Konvention, von der Versammlung oder dem Rat zugewiesen wurden, oder alle Aufgaben im Rahmen dieses Artikels, die ihm gegebenenfalls durch oder gemäß anderen internationalen Übereinkünften zugewiesen und von der Organisation angenommen wurden. c) Hinsichtlich der Bestimmungen des Artikels 26 unterhält der Rechtsausschuß auf Ersuchen des Rates oder, wenn er solche Handlungen im Interesse der eigenen Arbeit für nützlich hält, enge Beziehungen zu anderen Organisationen, die die Ziele der Organisation zu fördern geeignet sind. Artikel 35 Der Rechtsausschuß unterbreitet dem Rat: a) Entwürfe internationaler Konventionen und Änderungen zu internationalen Konventionen, die der Ausschuß erarbeitet hat; b) einen Bericht über die Arbeit des Ausschusses seit der letzten Sitzung des Rates. Artikel 36 Der Rechtsausschuß tagt mindestens einmal jährlich. Er wählt alljährlich seine Funktionäre und gibt sich seine Geschäftsordnung. Artikel 37 Unabhängig von den Regelungen dieser Konvention, aber vorbehaltlich des Artikels 33, erfüllt der Rechtsausschuß bei der Ausführung der ihm durch oder gemäß anderen internationalen Konventionen oder Übereinkünften auferlegten Aufgaben die entsprechenden Bestimmungen der betreffenden Konvention oder Übereinkunft besonders hinsichtlich der zu befolgenden Verfahrensregeln. Teil IX Ausschuß für den Schutz der Meeresumwelt Artikel 38 Der Ausschuß für den Schutz der Meeresumwelt besteht aus allen Mitgliedern. Artikel 39 Der Ausschuß für den Schütz der Meeresumwelt prüft alle Angelegenheiten, die in den-Tätigkeitsbereich der Organisation fallen und sich auf Verhinderung und Kontrolle der Meeresverschmutzung durch Schiffe beziehen, und wird insbesondere: a) die Aufgaben durchführen, die der Organisation durch oder gemäß internationalen Konventionen zur Verhütung und Kontrolle der Meeresverschmutzung durch Schiffe übertragen wurden oder gegebenenfalls übertragen werden, insbesondere hinsichtlich der Annahme und Änderung von Regeln oder anderen Bestimmungen, die in diesen Konventionen vorgesehen sind; b) entsprechende Maßnahmen zur Förderung der Durchsetzung der Konventionen, auf die in Absatz a) Bezug genommen wird, prüfen; c) für den Erwerb wissenschaftlicher, technischer und anderer praktischer Informationen über die Verhütung und Kontrolle der Meeresverschmutzung durch Schiffe zur Unterrichtung der Staaten, insbesondere der Entwicklungsländer, Sorge tragen und wenn zweckmäßig, Empfehlungen geben und Richtlinien ausarbeiten;;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1982, Seite 52 (GBl. DDR ⅠⅠ 1982, S. 52) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1982, Seite 52 (GBl. DDR ⅠⅠ 1982, S. 52)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der ergeben sich höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der sich vertiefenden allgemeinen Krise des Kapitalismus stehende zunehmende Publizierung von Gewalt und Brutalität durch die Massenmedien des Gegners. Durch eine Glorifizierung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die von der Sowjetunion und den anderen Warschauer Vertragsstaaten ausgehenden Friedensinitiativen in der internationalen Öffentlichkeit zu diskreditieren sowie unter Einschaltung der Einrichtungen und Zentren der politisch-ideologischen Diversion und anderer Zentren. Institutionen. Organisationen und Kräfte, von denen subversive Angriffe gegen die ausgehen, einschließlich entsprechender Konzerne, der kriminellen ?lenschenh;indlerb.a.nden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X