Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1982, Seite 45

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1982, Seite 45 (GBl. DDR ⅠⅠ 1982, S. 45); Gesetzblatt Teil II Nr. 3 Ausgabetag: 27. Juli 1982 45 Auffüllung des Garantiesatzes mit den fehlenden Ersatzteilen auf eigene Kosten zu ergreifen. 3. Die ausgewechselten mangelhaften Erzeugnisse oder deren Teile werden dem Verkäufer entsprechend den Bestimmungen, die im § 32 der „ALB/RGW 1968/1975 i. d. F. 1979“ vorgesehen sind, zurückgesandt. §21 Der Käufer macht gegenüber dem Verkäufer keine Ansprüche der Verbraucher seines Landes geltend, wenn diese Ansprüche über den Rahmen der vom Verkäufer gewährten Garantie hinausgehen. §22 Die Entsendung der Fachkräfte des Verkäufers in das Land des Käufers zur Durchführung von Reparaturarbeiten innerhalb der Garantiefrist erfolgt entsprechend der im § 8 Ziff. 9 Abs. 1 dieser Allgemeinen Kundendienstbedingungen vorgesehenen Bestimmung. Dabei übernimmt der Käufer, wenn ein Erzeugnis innerhalb der Garantiefrist aus Gründen betriebsunfähig wurde, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, die Kosten für die Entsendung der Fachkräfte entsprechend den „Allgemeinen Montagebedingungen des RGW 1973“. Wenn ein Erzeugnis innerhalb der Garantiefrist aus Gründen betriebsunfähig wurde, die der Verkäufer zu vertreten hat, übernimmt der Verkäufer die Kosten für die Entsendung seiner Fachkräfte. § 23 1. Zur Erstattung eventueller Kosten des Käufers für die Beseitigung von Mängeln am den gelieferten Erzeugnissen und den Ersatz mangelhafter Teile innerhalb der Garantiefrist können die Partner, ausgehend von den Besonderheiten der gelieferten Erzeugnisse, die Gewährung eines Garantierabatts durch den Verkäufer an den Käufer in vereinbarter Höhe festlegen. Dieser Rabatt kann alle Kosten für die Beseitigung von Mängeln und den Ersatz mangelhafter Teile, einschließlich den Wert der Ersatzteile, oder nur einen Teil dieser Kosten umfassen. Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, bezieht sich der Garantierabatt nicht auf Massenmängel. Den Begriff Massenmängel bestimmen die Partner im Vertrag. 2. Die Partner können vereinbaren, daß der Käufer den Verkäufer in der vereinbarten Form über die Mängel informieren wird, die innerhalb der Garantiefrist an den gelieferten Erzeugnissen aufgetreten sind. § 24 Der Verkäufer trägt in solchen Fällen, wie sie im § 34 der „ALB/RGW 1968/1975 i. d. F. 1979“ vorgesehen sind, keine Verantwortung im Rahmen der Garantie. §25 Die Beziehungen zwischen Verkäufer und Käufer hinsichtlich der gewährten Garantie regeln sich nach den entsprechenden Bestimmungen der „ALB/RGW 1968/1975 i. d. F. 1979“, den Bestimmungen der bilateralen Vereinbarungen über Ergänzungen der „Allgemeinen Lieferbedingungen des RGW“ und den Bestimmungen der Lieferverträge, sofern nichts anderes festgelegt ist: a) in diesen Allgemeinen Kundendienstbedingungen oder b) im Kundendienstvertrag, wenn die Abweichung von den obengenannten Bestimmungen durch den spezifischen Charakter des Erzeugnisses und/oder die Besonderheiten der Durchführung des Kundendienstes bedingt ist. VIII. Versandinstruktionen und Versandbenachrichtigungen §26 1. Auf die Beziehungen der Partner bei der Verladung des Garantiesatzes Ersatzteile, des Werkzeugs, der technischen Dokumentation usw. werden die Bestimmungen, die im Kapitel X der „ALB/RGW 1968/1975 i. d. F. 1979“ vorgesehen sind, angewendet. 2. Für die vom Verkäufer nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommene Benachrichtigung des Käufers über die gemäß Ziff. 1 dieses Paragraphen erfolgte Verladung hat der Verkäufer dem Käufer eine Konventionalstrafe in der im §87 der „ALB/RGW 1968/1975 i. d. F. 1979“ vorgesehenen Höhe zu zahlen. Wenn in den Beziehungen zwischen den Partnern keine Bewertung des Versandgegenstandes in Geld festgelegt ist, so wird die Konventionalstrafe in Höhe von 15 Rubel für eine Sendung erhoben. IX. Verantwortlichkeit der Partner §27 1. Die Partner tragen die materielle Verantwortlichkeit für die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen. 2. Jeder Partner muß seine Verpflichtungen gehörig erfüllen und gibt dem anderen Partner jede mögliche Unterstützung bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen. 3. Der Partner, der seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt hat, muß diese Verletzungen unverzüglich beseitigen. §27 A 1. Formen der materiellen Verantwortlichkeit sind: a) Zahlung von Konventionalstrafe durch den Partner, der die Verpflichtung nicht oder nicht gehörig erfüllt hat (Schuldner) arf den anderen Partner (Gläubiger); b) Schadenersatz durch den Schuldner an den Gläubiger. 2. Wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde, trägt der Partner, der eine dritte Person zur Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen hinzugezogen hat, gegenüber dem anderen Vertragspartner die Verantwortlichkeit für die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung der Verpflichtung dieser dritten Person wie für eigene Handlungen. § 27 B 1. Im Falle der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen durch einen der Partner ist der andere Partner berechtigt, aus den im Vertrag vorgesehenen Tatbeständen und in der im Vertrag vereinbarten Höhe die Zahlung einer Konventionalstrafe zu fordern. 2. Die Partner können im Vertrag insbesondere Konventionalstrafe für die Verletzung von Verpflichtungen z. B. aus solchen Tatbeständen vorsehen, wie: für die Verzögerung der Übergabe der technischen Dokumentation, die zur Durchführung des Kundendienstes erforderlich ist, durch den Verkäufer an den Käufer; für die nicht rechtzeitige Übergabe der technischen Dokumentation, die der Käufer vom Verkäufer erhalten hat, durch den Käufer an die Kundendienststützpunkte und -Werkstätten; für die Nichteinhaltung der Termine des Versandes und der Auffüllung des Garantiesatzes Ersatzteile sowie der Erstattung der als Ersatz für die mangelhaften Teile verausgabten Ersatzteile an den Käufer; für die Nichterfüllung der Verpflichtungen zur Ausbildung der Fachkräfte des Käufers durch den Verkäufer; für die Nichteinhaltung der Frist für die Entsendung der Fachkräfte zur Ausbildung in das Land des Verkäufers durch den Käufer; für die Nichteinhaltung der Frist für die Entsendung der Fachkräfte zur Durchführung von Reparaturarbeiten in das Land des Käufers durch den Verkäufer;;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1982, Seite 45 (GBl. DDR ⅠⅠ 1982, S. 45) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1982, Seite 45 (GBl. DDR ⅠⅠ 1982, S. 45)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Die Bewaffnung der Angehörigen - insbesondere des Wach-und Sicherungsdienstes - hat auf der Grundlage des Bewaffnungsplanes der Abteilung zu erfolgen. Die Bewaffnung und materiell-technische Ausrüstung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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