Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1982, Seite 43

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1982, Seite 43 (GBl. DDR ⅠⅠ 1982, S. 43); Gesetzblatt Teil II Nr. 3 Ausgabetag : 27. Juli 1982 43 käufer in seinem Lande zu sichern oder diese Fachkräfte zur Ausbildung in das Land des Verkäufers zu entsenden. Die Ausbildung dieser Fachkräfte erfolgt durch die Organisierung von Lehrgängen und Seminaren sowie durch die Vermittlung von Erfahrungen durch die Fachkräfte der einen Kundendienstwerkstätten und -Stützpunkte des Käuferlandes an die Fachkräfte der anderen Werkstätten und Stützpunkte; \ 8. in seinem Lande, nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Verkäufers, das erforderliche Kundendienstnetz (Kundendienststationen, Reparaturwerkstätten, Ersatzteillager, Ausbildungsstellen usw., die mit den notwendigen Ausrüstungen ausgestattet sind) zu schaffen; 9. dem Verkäufer die notwendige Unterstützung in den Fällen zu gewähren, in denen gemäß § 4 Ziff. 2 der Kundendienst für die Erzeugnisse im Käuferland vom Verkäufer organisiert und/oder durchgeführt wird; 10. die notwendigen Maßnahmen zur Versorgung der Spezialisten des Verkäufers, die gemäß § 8 Ziffern 8, 9 und 10 in das Käuferland entsandt werden, und bei vereinbartem längerem Aufenthalt der Spezialisten auch ihrer Familienmitglieder mit möbliertem Wohnraum (Wohnung oder Hotelzimmer) zu den bestehenden offiziellen Preisen zu treffen. . * IV. Pflichten des Verkäufers § 8 Der Verkäufer ist verpflichtet: 1. die Lieferung der Erzeugnisse an den Käufer in einer solchen Qualität und in einem solchen Sortiment Zu sichern, wie es im Liefervertrag festgelegt ist; 2. die Lieferung von Ersatzteilen, die für den normalen Betrieb der gelieferten oder zu liefernden Erzeugnisse notwendig sind, in den Mengen, dem Sortiment und zu den Terminen zu sichefn, die in den Verträgen über die Lieferung von Ersatzteilen vorgesehen sind. Im Falle besonderer Umstände “(z. B. Havarien) ist der Verkäufer verpflichtet, Maßnahmen zur Erfüllung der Ersatzteilbestellung des Käufers in möglichst kurzer Frist zu ergreifen; 3. dem Käufer Empfehlungen und Konsultationen über die Menge und die Nomenklatur der Ersatzteile zu geben, die für die Sicherung des normalen Betriebes der gelieferten oder zu liefernden Erzeugnisse notwendig sind; * 4. den Käufer unverzüglich über alle technischen Veränderungen an den Erzeugnissen und Veränderungen an der technischen Dokumentation, die den Kundendienst für die gelieferten oder zu liefernden Erzeugnisse beeinflussen, zu informieren und unter Berücksichtigung dieser Veränderungen eine entsprechende technische Dokumentation zu den zwischen den Partnern vereinbarten Bedingungen und Fristen zu übersenden; 5. dem Käufer die erforderliche technische Dokumentation in einer vereinbarten Sprache zur Verfügung zu stellen, darunter : a) zusammen mit den Erzeugnissen die Wartungs- und Betriebsanleitungen für jedes gelieferte Erzeugnis und darüber hinaus in vereinbarter Anzahl zur Versorgung der Kundendienstwerkstätten und -Stützpunkte; b) andere notwendige technische Materialien, z. B. Reparaturanleitungen, Ersatzteilkataloge, Informationsunterlagen über technische Veränderungen, Lehrtafeln u. ä. in vereinbarter Anzahl und Spezifizierung; 6. dem Käufer gemäß Liefervertrag Spezialwerkzeuge und Vorrichtungen für die Durchführung des Kundendienstes und der Reparatur der Erzeugnisse zu liefern und/oder Zeichnungen und andere technische Dokumentation zur Verfügung zu stellen, die für die Herstellung der Spezial- werkzeuge erforderlich sind, sofern nicht der Übergabe der Zeichnungen und der technischen Dokumentation Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber dritten Personen entgegenstehen. Diese Zeichnungen und diese andere technische Dokumentation werden zu den Bedingungen, die im § 25 der „ALB/RGW 1968/1975 i. d. F. 1979“ vorgesehen sind, übergeben; 7. dem Käufer auf dessen Wunsch Vorschläge über die Organisierung des Kundendienstes zu unterbreiten; 8. seine Fachkräfte zur Beratung über die Organisierung des Kundendienstes zu schriftlich vereinbarten Bedingungen in das Land des Käufers zu entsenden; 9. innerhalb der Garantiefrist seine Fachkräfte zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen zur Durchführung von Reparaturarbeiten an den gelieferten Erzeugnissen, die nicht von den Fachkräften der Kundendienstwerkstätten und -Stützpunkte im Lande des Käufers durchgeführt werden können, zu entsenden; nach Ablauf der Garantiefrist seine Fachkräfte zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen zur Durchführung großer und/oder komplizierter Reparaturarbeiten an den gelieferten Erzeugnissen, die nicht von den Fachkräften der Kundendienstwerkstätten und -Stützpunkte im Lande des Käufers durchgeführt werden können, zu entsenden; 10. die Ausbildung der Fachkräfte der Kundendienstwerkstätten und -Stützpunkte des Käuferlandes mit seinen Fachkräften durchzuführen und dabei die erforderlichen speziellen Lehr- und Anschauungsmittel zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Den Ort der Ausbildung, die Anzahl der Fachkräfte und den Termin ihrer Ausbildung vereinbaren die Partner in schriftlicher Form; 11. dem Käufer, wenn die Möglichkeit besteht, auf dessen Ersuchen zu vereinbarten Bedingungen die erforderlichen Lehr- und Anschauungsmittel zu übergeben.1 V. Anleitung während der Inbetriebnahme erstmalig gelieferter Erzeugnisse §9 Auf Ersuchen des Käufers und nach Vereinbarung der Partner im Liefervertrag muß der Verkäufer in den Fällen, in denen er die Erzeugnisse erstmalig liefert oder in denen sich die Konstruktion der zu liefernden Erzeugnisse von der Konstruktion der vorher gelieferten Erzeugnisse der betreffenden Art wesentlich unterscheidet, auf seine Kosten im Lande des Käufers, an einem vereinbarten Ort und Termin technische Konsultation gewähren und bei der Inbetriebnahme des ersten Musters des gelieferten Erzeugnisses Anleitung geben. vi: Kosten für den Kundendienst §10 1. Die Kosten für die Organisierung des Kundendienstes Im Lande des Käufers, für Miete oder Bau der Räumlichkeiten für die Kundendienstwerkstätten und -Stützpunkte sowie deren Ausstattung mit den erforderlichen Ausrüstungen und dem notwendigen Inventar, ihre Unterhaltung und Versorgung mit Ersatzteilen (mit Ausnahme der vom Verkäufer zu liefernden Garantiesätze) sowie die Kosten für die Bezahlung des Kundendienstpersonals und die Ersatzteillagerung trägt der Käufer. 2. Wenn die Partner gemäß § 4 Ziff. 2 übereingekommen sind, daß der Kundendienst im Lande des Käufers vom Verkäufer organisiert und/oder durchgeführt wird, so tragen die Partner die in Ziff. 1 dieses Paragraphen genann- 1 Die Übergabe solcher Lehr- und Anschauungsmittel an Käufer der SRV, Republik Kuba und MVR erfolgt nach Möglichkeit unentgeltlich.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit wesentlicher Bestandteil der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung von operativen Ausgangsmaterialien, der Durchführung von Operativen Personenkontrollen bei der Aufklärung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen sowie der Bearbeitung von Operativen Vorgängen und die dazu von den zu gewinnenden Informationen und Beweise konkret festgelegt werden. Danach ist auch in erster Linie die politisch-operative Wirksamkeit der in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Bauablauf ergeben, sind von den Leitern der Kreis- und Objektdienststellsn rechtzeitig und gründlich zu pinnen, zu organisieren und wirksam durchzusetzen.

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