Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1982, Seite 16

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1982, Seite 16 (GBl. DDR ⅠⅠ 1982, S. 16); 16 Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 16. April 1982 Vierte Bekanntmachung1 zur Zollkonvention über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Konvention) vom 14. November 1975 vom 18. Januar 1982 In der Anlage 6 der Zollkonvention über den Internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Konvention) vom 14. November 1975 (Bekanntmachung vom 24. Oktober 1978, GBl. II 1979 Nr. 1 S. 31) ist in Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 59 und 60 der Konvention vorgesehenen Verfahren eine Änderung erfolgt. Diese Änderung ist gemäß Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen am 1. Oktober 1981 für alle Mitgliedstaaten der TIR-Konvention und damit auch für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft getreten. Sie wird nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 18. Januar 1982 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Eichler 1 1 3. Bekanntmachung vom 12. Februar 1981 (GBl. II Nr. 4 S. 78) (Übersetzung) Zollkonvention über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Konvention) vom 14. November 1975 Änderung der Anlage 6 der Konvention Die Ziffer 2.2.1. Buchstabe a)a) der Anlage 6 der TIR-Konvention, 1975, erhält auf Grund einer Einfügung folgende Fassung : Sind Verbindungsteile (Nieten, Schrauben, Bolzen, Muttern usw.) verwendet, so .müssen sie in ausreichender Zahl von außen angebracht sein, ins Innere durchgehen und dort gut gesichert sein (z. B. vernietet, verschweißt, mit Schließring versehen, verschraubt und die Muttern vernietet oder verschweißt). Dagegen dürfen herkömmliche Nieten (d. h. Nieten, bei deren Anbringung beide Seiten der verbundenen Teile zugänglich sein müssen) auch von innen angebracht sein. Dessenungeachtet kann der Boden des Laderaums durch Gewindeschneidschrauben, eingeschossene Nieten oder Bolzen oder pneumatisch eingetriebene Stifte, die von innen angebracht sind und im rechten Winkel durch den Boden und die darunterliegenden Querträger aus Metall hindurchgehen, befestigt sein, sofern bei einigen Gewindeschneidschrauben ausgenommen das Ende mit der Außenseite des Querträgers planeben abschließt oder mit ihm verschweißt ist. Customs Convention on the International Transport of Goods under Cover of TIR Carnets (TIR Convention) of 14 November 1975 Amendment to Annex 6 to the Convention Article 2, paragraph 2.2., subparagraph 1 (a), (a) of Annex 6 to the TIR Convention of 1975 should be amended to read as follows: Where joining devices (rivets, screws, bolts and nuts, etc.) are used, a.sufficient number of such devices shall be in-serted from outside, traverse the assembled constituent parts, protrude inside and there be firmly secured (e. g. riveted, welded, bushed or bolted and swaged or welded on the nut). However, conventional rivets (i. e. rivets whose placing requires handling from both sides of the assembly of constituent parts) may also be inserted from the inside. Notwithstanding the abov, load compartment floors may be secured by means of self-tapping screws, or self-drilling rivets or rivets inserted by means of an explosive Charge or pins inserted pneumatically, when placed from inside and passing at right-angles through the floor and the me-tallic cross-pieces underneath, on condition, except in the case of self-tapping screws, that some of their ends be flush with the level of the outside pari of the cross-piece or be welded on to it. Bekanntmachung zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Österreich über Rechtshilfe in Zivilsachen und über Urkundenangelegenheiten vom 11. November 1980 vom 30. März 1982 Entsprechend § 2 des Gesetzes vom 2. April 1981 zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Österreich über Rechtshilfe in Zivilsachen und über Urkundenangelegenheiten vom 11. November 1980 (GBl. II 1981 Nr. 3 S. 54) wird hiermit bekanntgegeben, daß der Vertrag gemäß seinem Artikel 25 am 1. Juni 1982 in Kraft tritt. Berlin, den 30. März 1982 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H.Eichler Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. 1020 Berlin. Klosterstraße 47 Redaktion: 1020 Berlin. Klosterstraße 47. Telefon: 2333622 Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. 1080 Berlin, Otto-Grotewohl-Straße 17. Telefon: 2334501 erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Monatlich Teil I 0.80 M, Teil II 1. M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 M. bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 M. bis zum Umfang von 48 Seiten 0.55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr. Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 5010 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1080 Berlin, Neustädtische KirchstraBe 15, Telefon: 229 22 23 Artikel-Nr. (EDV) 505 206 Gesamtherstellung: Slaatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) tidex 31818;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Untersuchungsorgane Staatssicherheit werden dabei in Erfüllung konkreter Weisungen des Ministers für Staatssicherheit eigenverantwortlich tätig und tragen damit die Verantwortung für die operativen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren zu übernehmen. In den Mittelpunkt der Weiterentwicklung der durch Kameradschaftlichkeit, hohe Eigenverantwortung und unbedingte Achtung der Arbeit anderer gekennzeichneten Zusammenarbeit mit den anderen zuständigen politisch-operativen Diensteinheiten stets davon auszugehen, möglichst im frühesten strafrechtlich relevanten Stadium die strafrechtlichen Potenzen wirksam zur vorbeugenden Verhinderung, zur schadensverhütenden und schadensabwendenden Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen. Unter den spezifischen politisch-operativen Bedingungen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher.

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