Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1982, Seite 118

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1982, Seite 118 (GBl. DDR ⅠⅠ 1982, S. 118); 118 Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 17. Dezember 1982 Gesetz zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Zypern über Rechtshilfe in Zivil-, Familien-, Arbeitsrechts- und Strafsachen vom 16. Oktober 1982 vom 3. Dezember 1982 §1 Die Volkskammer bestätigt den am 16. Oktober 1982 in Nikosia Unterzeichneten, nachstehend veröffentlichten Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Zypern über Rechtshilfe in Zivil-, Familien-, Arbeitsrechts- und Strafsachen. §2 Der Tag, an dem der Vertrag gemäß seinem Artikel 62 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik bekanntzugeben. §3 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am dritten Dezember neunzehnhundertzweiundachtzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin,, den dritten Dezember neunzehnhundertzweiundachtzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Zypern über Rechtshilfe in Zivil-, Familien-, Arbeitsrechts- und Strafsachen' Die Deutsche Demokratische Republik und die Republik Zypern sind, in dem Bestreben, die freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten auf der Grundlage der in der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa bekräftigten Ziele und Grundsätze für die zwischenstaatlichen Beziehungen zu fördern, von dem Wunsche geleitet, die Beziehungen zwischen beiden Staaten auf dem Gebiet der Rechtshilfe in Zivil-, Familien-, Arbeitsrechts- und Strafsachen zu regeln, übereingekommen, diesen Vertrag abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt: Die Deutsche Demokratische Republik: Herrn Oskar Fischer Minister für Auswärtige Angelegenheiten, Die Republik Zypern: Herrn Nicos A. Rolandis Minister für Auswärtige Angelegenheiten, die folgendes vereinbart haben: Teil I Rechtsschutz Artikel 1 Freier Zutritt zu den Gerichten (1) Staatsbürger des einen Vertragsstaates haben auf dem Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates freien Zutritt zu den Gerichten und können vor diesen in Zivil-, Familien-, Arbeitsrechts- und Strafsachen unter denselben Bedingungen wie Staatsbürger dieses Vertragsstaates auftreten. (2) Staatsbürger eines Vertragsstaates sind die Personen, die nach den Rechtsvorschriften dieses Staates dessen Staatsbürgerschaft besitzen. (3) Die Bestimmungen dieses Vertrages sind auf juristische Personen, die nach den Rechtsvorschriften des einen Vertragsstaates errichtet worden sind und ihren Sitz auf dessen Hoheitsgebiet haben, entsprechend anzuwenden. Artikel 2 Befreiung von der Sicherheitsleistung Staatsbürgern deseinen Vertragsstaates, die vor den Gerichten des anderen Vertragsstaates als Kläger auftreten, darf,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Untersuchungshaftanstalten und Strafvollzugeinrichtungen die Entlassungstermine für Strafgefangene entsprechend den drei festgelegten Etappen vereinbart und die Entlassungen termingerecht realisiert. Die im Befehl des Genossen Minister Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit. Zur Qualität der Auswertung und Durchsetzung der Parteibeschlüsse, der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Befehle, Weisungen und Orientierungen des Genossen Minister und die darauf basierende Anweisung. In Durchsetzung der Richtlinie des Genossen Minister hat sich die Zusammenarbeit der Linie mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten darauf, bereits im Stadium der operativen Bearbeitung mit den-Mitteln und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit daran mitzuwirken, die gegnerischen Pläne und Absichten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, aber auch aus dem Vorgehen kapitalistischer Wirtschaftsunternehmen und der Tätigkeit organisierter Schmugglerbanden gegen mehrere sozialistische Staaten ergeben, hat die Linie insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Staatssicherheitsorgane gewissenhaft Rechnung zu tragen. Das sind Forderungen, die an Aktualität nichts verloren haben und die wir auch weiterhin konsequent durchsetzen müssen.

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