Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1982, Seite 114

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1982, Seite 114 (GBl. DDR ⅠⅠ 1982, S. 114); 114 Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 17. Dezember 1982 c) die vorhandenen Beweismittel und Verfahrensunterlagen, d) Anträge der Geschädigten auf Strafverfolgung, soweit sie erforderlich sind, e) vorliegende Anträge auf Schadenersatz. (2) Dem Ersuchen und den .in Absatz 1 Buchstaben a und b vorgesehenen Anlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die Sprache des ersuchten Vertragsstaates beizufügen. Artikel 58 Information über die abschließende Entscheidung Der ersuchte Vertragsstaat ist verpflichtet, den ersuchenden Vertragsstaat über die abschließende Entscheidung zu benachrichtigen. Auf Anforderung des ersuchenden Vertragsstaates ist eine Ausfertigung der abschließenden Entscheidung zu übersenden. Artikel 59 - Art des Verkehrs In Sachen der Übernahme der Strafverfolgung verkehren die Generalstaatsanwälte und die Ministerien der Justiz der Vertragsstaaten direkt miteinander. Kapitel 3 Auslieferung Artikel 60 Verpflichtung zur Auslieferung (1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages, einander auf Ersuchen Personen auszuliefern, die sich auf dem Hoheitsgebiet eines der Vertragsstaaten befinden und gegen die eine Strafverfolgung durchgeführt oder eine Strafe vollzogen werden soll. (2) Die Auslieferung erfolgt nur wegen solcher Handlungen, die nach den Gesetzen beider Vertragsstaaten eine Straftat darstellen. (3) Die Auslieferung zur Strafverfolgung erfolgt wegen solcher Handlungen, die nach den Gesetzen beider Vertragsstaaten mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr oder mit einer schwereren Strafe bedroht sind. Die Auslieferung zum Vollzug einer Strafe erfolgt, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr oder eine schwerere Strafe ausgesprochen wurde. Artikel 61 Ablehnung der Auslieferung (1) Ausgeliefert werden nicht: a) Personen, die zum Zeitpunkt des Eingangs des Auslieferungsersuchens Staatsbürger des ersuchten Vertragsstaates sind, b) Personen, deren Auslieferung nach den Gesetzen des ersuchten Vertragsstaates nicht zulässig ist. (2) Die Auslieferung erfolgt nicht, wenn' a) die Straftat auf dem Hoheitsgebiet des ersuchten Vertragsstaates begangen wurde, - b) die Strafverfolgung oder der Vollzug einer Strafe nach den Gesetzen des ersuchten Vertragsstaates wegen Amnestie, Verjährung oder aus einem anderen gesetzlichen Grunde nicht zulässig ist, c) gegen die Person, um deren Auslieferung ersucht wird, bereits ein rechtskräftiges Urteil oder eine andere das Verfahren abschließende Entscheidung im ersuchten Vertragsstaat ergangen ist, d) die Straftat nach den Gesetzen beider Vertragsstaaten auf Antrag des Geschädigten verfolgt wird. Artikel 62 Bedingte Auslieferung Wird zum Vollzug einer Strafe um Auslieferung einer Person ersucht, die in Abwesenheit verurteilt wurde, kann die Auslieferung an die Bedingung geknüpft werden, der ausgelieferten Person nach den Gesetzen des ersuchenden Vertragsstaates das Recht zu gewähren, eine neue Verhandlung der Sache in ihrer Anwesenheit zu beantragen. Artikel 63 Aufschub der Auslieferung und zeitweilige Auslieferung- (1) Wird gegen eine Person, um deren Auslieferung ersucht wird, auf dem Hoheitsgebiet des ersuchten Vertragsstaates ein Strafverfahren durchgeführt oder wird gegen diese wegen einer anderen Straftat auf dem Hoheitsgebiet des ersuchten Vertragsstaates eine Freiheitsstrafe vollzogen, kann die Auslieferung aufgeschoben werden, bis das Strafverfahren abgeschlossen oder die Strafe vollzogen ist oder die Strafe als voll- . zogen gilt. (2) Würde der Aufschub der Auslieferung zur Verjährung der Strafverfolgung führen oder die Durchführung des Strafverfahrens erheblich erschweren, kann der ersuchte Vertragsstaat einer zeitweiligen Auslieferung unter der Bedingung stattgeben, daß die Person, um deren Auslieferung ersucht wird, nach Durchführung der Strafverfolgung, wegen der sie ausgeliefert wurde, zurückgeführt wird. Dies hat nicht später als drei Monate nach dem Tage der Auslieferung zu erfolgen. Im beiderseitigen Einvernehmen kann in begründeten Fällen die Frist verlängert werden. Artikel 64 Grenzen der Strafverfolgung (1) Die ausgelieferte Person darf wegen einer anderen, vor der Auslieferung begangenen Straftat, wegen der die Auslieferung nicht erfolgt ist, weder strafrechtlich verfolgt noch dem Vollzug einer Strafe zugeführt werden. (2) Die ausgelieferte Person darf wegen einer vor der Auslieferung begangenen Straftat an einen dritten Staat nicht ausgeliefert werden. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn a) der ersuchte Vertragsstaat zugestimmt hat oder b) wenn die ausgelieferte Person, die nicht Staatsbürger des ersuchenden Vertragsstaates ist, das Hoheitsgebiet dieses Vertragsstaates innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Strafverfahrens oder des Vollzugs der Strafe nicht verlassen hat oder später freiwillig nach dort zurückkehrt. In dieser Frist ist die Zeit nicht einbegriffen, in der die ausgelieferte Person ohne ihr Verschulden das Hoheitsgebiet des ersuchenden Vertrags-Staates nicht verlassen konnte. Artikel 65 Ersuchen mehrerer Staaten Ersuchen mehrere Staaten um Auslieferung einer Person wegen einer bestimmten oder wegen verschiedener Straftaten, entscheidet der ersuchte Vertragsstaat unter Berücksichtigung aller Umstände, wie der Staatsbürgerschaft der Person, um deren Auslieferung ersucht wird, Art und Schwere der Straftaten, Ort und Zeitpunkt ihrer Begehung sowie des Eingangs der Ersuchen um Auslieferung, welchem Ersuchen stattgegeben werden soll. Artikel 66 Art des Verkehrs In Auslieferungssachen verkehren die Ministerien der Justiz und die Generalstaatsanwälte der Vertragsstaaten direkt I miteinander.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1982 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 41 vom 23. Dezember 1982 auf Seite 654. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1982 (GBl. DDR Ⅰ 1982, Nr. 1-41 v. 14.1.-23.12.1982, S. 1-654).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Vorbeugung durch Einsatz aller tschekistischen Mittel, Methoden und Potenzen ständig zu erhöhen. Ausgehend vom engen Zusammenhang von Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Einbeziehung von Diplomaten und Angehörigen der westlichen Besatzungsmächte. Die Verhinderung von Aktionen des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur- Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Zielstellung der Verdachtshinweisprüfung immer dann erfolgen, wenn durch die Einbeziehung des Rechtsanwaltes ein Beitrag zur Erfüllung dieser Zielstellungen erwartet wird.

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