Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1981, Seite 85

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981, Seite 85 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, S. 85); 85 Gesetzblatt Teil II Nr. 5 Ausgabetag: 27. Juli 1981 Die Komitees des Rates üben die Funktionen aus, die in ihren Statuten vorgesehen sind sowie auch andere Funktionen, die sich aus den Empfehlungen und Beschlüssen der Ratstagung und des Exekutivkomitees des Rates ergeben. 2. Die Komitees des Rates bestehen aus je einem Leiter der entsprechenden zuständigen Organe der Mitgliedsländer des Rates. 3. Die Komitees des Rates haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Recht: a) in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Statut Empfehlungen und Beschlüsse anzunehmen; b) der Ratstagung und dem Exekutivkomitee des Rates Vorschläge zur Behandlung zu unterbreiten; c) Arbeitsorgane zu bilden, die einzelne Fragen, die zur Zuständigkeit der Komitees gehören, zur Behandlung in den Komitees vorbereiten oder abstimmen, sowie wissenschaftlich-technische Konferenzen und andere Beratungen einzuberufen ; d) Unterlagen, Stellungnahmen und Vorschläge der ständigen Kommissionen und der anderen entsprechenden Organe des Rates zu Fragen, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind, anzufordern. 4. Die Komitees des Rates legen dem Exekutivkomitee des Rates Jahresberichte über die geleistete Arbeit vor. 5. Die Komitees des Rates legen ihre Verfahrensregeln fest. Artikel IX Ständige Kommissionen 1. Die ständigen Kommissionen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe werden von der Ratstagung geschaffen, um zur Weiterentwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedsländern des Rates beizutragen und die mehrseitige wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf einzelnen Gebieten der -Volkswirtschaft dieser Länder zu organisieren. Die ständigen Kommissionen arbeiten Maßnahmen aus und bereiten Vorschläge zur Verwirklichung der genannten Zusammenarbeit vor, einschließlich der Vorbereitung entsprechender mehrseitiger Abkommen, und üben andere Funktionen aus, die sich aus dem vorliegenden Statut, den Empfehlungen und Beschlüssen der Ratstagung, des Exekutivkomitees und der Komitees des Rates ergeben. 2. Die ständigen Kommissionen bestehen aus den Delegationen, die von den Mitgliedsländern des Rates bestimmt werden. 3. Die' ständigen Kommissionen haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Recht: a) in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Statut Empfehlungen und Beschlüsse anzunehmen; b) der Ratstagung und dem Exekutivkomitee des Rates Vorschläge zur Behandlung zu unterbreiten sowie den anderen entsprechenden Organen des Rates auf Anforderung oder aus eigener Initiative heraus Unterlagen, Stellungnahmen -und Vorschläge zu unterbreiten; c) Arbeitsorgane zu bilden, die einzelne' Fragen, die zur Zuständigkeit der Kommission gehören, zur Behandlung in den Kommissionen vorbereiten oder abstimmen, sowie wissenschaftlich-technische Konferenzen -und andere Beratungen einzuberufen. 4. Die ständigen Kommissionen legen dem Exekutivkomitee des Rates Jahresberichte über die geleistete Arbeit und ihre weitere Tätigkeit vor. 5. Die ständigen Kommissionen legen ihre Verfahrensregeln fest Artikel X Das Sekretariat des Rates 1. Das Sekretariat des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe besteht aus dem Sekretär des Rates, seinen Stellvertretern -und dem für die Durchführung der dem Sekretariat obliegenden Funktionen erforderlichen Personal. Der Sekretär des Rates wird von der Ratstagung und seine Stellvertreter werden vom Exekutivkomitee des Rates ernannt. Der Sekretär des Rates und seine Stellvertreter leiten die Arbeit des Sekretariats des Rates. Das Sekretariat wird mit Bürgern der Mitgliedsländer des Rates entsprechend dem Statut des Sekretariats des Rates besetzt. Der Sekretär des Rates ist die oberste Amtsperson des Rates. Er vertritt den Rat gegenüber offiziellen Persönlichkeiten und Organisationen der Mitgliedsländer des Rates und anderer Länder sowie gegenüber internationalen Organisationen. Der Sekretär des Rates kann seine Stellvertreter sowie Mitarbeiter des Sekretariats bevollmächtigen, in seinem Namen aufzutreten. Der Sekretär und seine Stellvertreter können an allen Tagungen der Organe des Rates teilnehmen. 2. Das Sekretariat des Rates a) organisiert die Vorbereitung und unterstützt die Durchführung der Tagungen der Organe des Rates sowie der Beratungen, die im Rahmen des Rates durchgeführt werden, bereitet Unterlagen vor oder unterstützt die Vorbereitung der Unterlagen zu den Tagungen der Ratsorgane in Übereinstimmung mit den Arbeitsplänen dieser Organe, erweist den Ratsorganen zwischen deren Sitzungen operative Unterstützung bei der abschließenden Abstimmung der behandelten Fragen und gewährleistet die Erfüllung der Funktionen des Sekretariats der anderen Ratsorgane; b) stellt ökonomische Übersichten auf und führt ökonomische Untersuchungen auf der Grundlage der Materialien der Mitgliedsländer des Rates durch, bereitet Informations-, Auskunfts- und andere Unterlagen zu Fragen der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des Rates vor und veröffentlicht diese und bereitet andere Übersichten und Untersuchungen vor; c) bereitet Vorschläge zu einzelnen Fragen der Arbeit des Rates zur Behandlung in den entsprechenden Ratsorganen vor; d) arbeitet Entwürfe mehrseitiger Abkommen zu Fragen der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit in Übereinstimmung mit den Empfehlungen und Beschlüssen der Organe des Rates sowie den im Rahmen dieser Organe erzielten Übereinkünften aus oder unterstützt die Ausarbeitung solcher- Entwürfe; e) organisiert die Registrierung und registriert die Erfüllung der Empfehlungen und Beschlüsse der Organe des Rates sowie der im Rahmen dieser Organe erzielten Übereinkünfte und bereitet entsprechende Vorschläge zur Behandlung in den Ratsorganen vor; f) unterstützt die komplexe Vorbereitung der von den Organen des Rates zu behandelnden Fragen sowie die Koordinierung ihrer Tätigkeit; g) ergreift andere Maßnahmen, die sich aus dem vorliegenden Statut, aus den im Rat angenommenen Empfehlungen und Beschlüssen sowie aus dem Statut des Sekretariats des Rates ergeben. 3. Der Sekretär des Rates, seine Stellvertreter und das Personal des Sekretariats handeln bei der Ausübung ihrer dienstlichen Obliegenheiten als internationale Amtspersonen. 4. Sitz des Sekretariats des Rates ist Moskau.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 8 vom 16. Dezember 1981 auf Seite 132. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1981 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, Nr. 1-8 v. 6.1.-16.12.1981, S. 1-132).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterstreich diese Aussage, Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der Ausnutzung der Relegation von Schülern der Carl-von-Ossietzky-Oberschule Berlin-Pankow zur Inszenierung einer Kampagne von politischen Provokationen in Berlin, Leipzig und Halle, Protesthandlungen im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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