Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1981, Seite 85

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981, Seite 85 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, S. 85); 85 Gesetzblatt Teil II Nr. 5 Ausgabetag: 27. Juli 1981 Die Komitees des Rates üben die Funktionen aus, die in ihren Statuten vorgesehen sind sowie auch andere Funktionen, die sich aus den Empfehlungen und Beschlüssen der Ratstagung und des Exekutivkomitees des Rates ergeben. 2. Die Komitees des Rates bestehen aus je einem Leiter der entsprechenden zuständigen Organe der Mitgliedsländer des Rates. 3. Die Komitees des Rates haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Recht: a) in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Statut Empfehlungen und Beschlüsse anzunehmen; b) der Ratstagung und dem Exekutivkomitee des Rates Vorschläge zur Behandlung zu unterbreiten; c) Arbeitsorgane zu bilden, die einzelne Fragen, die zur Zuständigkeit der Komitees gehören, zur Behandlung in den Komitees vorbereiten oder abstimmen, sowie wissenschaftlich-technische Konferenzen und andere Beratungen einzuberufen ; d) Unterlagen, Stellungnahmen und Vorschläge der ständigen Kommissionen und der anderen entsprechenden Organe des Rates zu Fragen, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind, anzufordern. 4. Die Komitees des Rates legen dem Exekutivkomitee des Rates Jahresberichte über die geleistete Arbeit vor. 5. Die Komitees des Rates legen ihre Verfahrensregeln fest. Artikel IX Ständige Kommissionen 1. Die ständigen Kommissionen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe werden von der Ratstagung geschaffen, um zur Weiterentwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedsländern des Rates beizutragen und die mehrseitige wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf einzelnen Gebieten der -Volkswirtschaft dieser Länder zu organisieren. Die ständigen Kommissionen arbeiten Maßnahmen aus und bereiten Vorschläge zur Verwirklichung der genannten Zusammenarbeit vor, einschließlich der Vorbereitung entsprechender mehrseitiger Abkommen, und üben andere Funktionen aus, die sich aus dem vorliegenden Statut, den Empfehlungen und Beschlüssen der Ratstagung, des Exekutivkomitees und der Komitees des Rates ergeben. 2. Die ständigen Kommissionen bestehen aus den Delegationen, die von den Mitgliedsländern des Rates bestimmt werden. 3. Die' ständigen Kommissionen haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Recht: a) in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Statut Empfehlungen und Beschlüsse anzunehmen; b) der Ratstagung und dem Exekutivkomitee des Rates Vorschläge zur Behandlung zu unterbreiten sowie den anderen entsprechenden Organen des Rates auf Anforderung oder aus eigener Initiative heraus Unterlagen, Stellungnahmen -und Vorschläge zu unterbreiten; c) Arbeitsorgane zu bilden, die einzelne' Fragen, die zur Zuständigkeit der Kommission gehören, zur Behandlung in den Kommissionen vorbereiten oder abstimmen, sowie wissenschaftlich-technische Konferenzen -und andere Beratungen einzuberufen. 4. Die ständigen Kommissionen legen dem Exekutivkomitee des Rates Jahresberichte über die geleistete Arbeit und ihre weitere Tätigkeit vor. 5. Die ständigen Kommissionen legen ihre Verfahrensregeln fest Artikel X Das Sekretariat des Rates 1. Das Sekretariat des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe besteht aus dem Sekretär des Rates, seinen Stellvertretern -und dem für die Durchführung der dem Sekretariat obliegenden Funktionen erforderlichen Personal. Der Sekretär des Rates wird von der Ratstagung und seine Stellvertreter werden vom Exekutivkomitee des Rates ernannt. Der Sekretär des Rates und seine Stellvertreter leiten die Arbeit des Sekretariats des Rates. Das Sekretariat wird mit Bürgern der Mitgliedsländer des Rates entsprechend dem Statut des Sekretariats des Rates besetzt. Der Sekretär des Rates ist die oberste Amtsperson des Rates. Er vertritt den Rat gegenüber offiziellen Persönlichkeiten und Organisationen der Mitgliedsländer des Rates und anderer Länder sowie gegenüber internationalen Organisationen. Der Sekretär des Rates kann seine Stellvertreter sowie Mitarbeiter des Sekretariats bevollmächtigen, in seinem Namen aufzutreten. Der Sekretär und seine Stellvertreter können an allen Tagungen der Organe des Rates teilnehmen. 2. Das Sekretariat des Rates a) organisiert die Vorbereitung und unterstützt die Durchführung der Tagungen der Organe des Rates sowie der Beratungen, die im Rahmen des Rates durchgeführt werden, bereitet Unterlagen vor oder unterstützt die Vorbereitung der Unterlagen zu den Tagungen der Ratsorgane in Übereinstimmung mit den Arbeitsplänen dieser Organe, erweist den Ratsorganen zwischen deren Sitzungen operative Unterstützung bei der abschließenden Abstimmung der behandelten Fragen und gewährleistet die Erfüllung der Funktionen des Sekretariats der anderen Ratsorgane; b) stellt ökonomische Übersichten auf und führt ökonomische Untersuchungen auf der Grundlage der Materialien der Mitgliedsländer des Rates durch, bereitet Informations-, Auskunfts- und andere Unterlagen zu Fragen der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des Rates vor und veröffentlicht diese und bereitet andere Übersichten und Untersuchungen vor; c) bereitet Vorschläge zu einzelnen Fragen der Arbeit des Rates zur Behandlung in den entsprechenden Ratsorganen vor; d) arbeitet Entwürfe mehrseitiger Abkommen zu Fragen der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit in Übereinstimmung mit den Empfehlungen und Beschlüssen der Organe des Rates sowie den im Rahmen dieser Organe erzielten Übereinkünften aus oder unterstützt die Ausarbeitung solcher- Entwürfe; e) organisiert die Registrierung und registriert die Erfüllung der Empfehlungen und Beschlüsse der Organe des Rates sowie der im Rahmen dieser Organe erzielten Übereinkünfte und bereitet entsprechende Vorschläge zur Behandlung in den Ratsorganen vor; f) unterstützt die komplexe Vorbereitung der von den Organen des Rates zu behandelnden Fragen sowie die Koordinierung ihrer Tätigkeit; g) ergreift andere Maßnahmen, die sich aus dem vorliegenden Statut, aus den im Rat angenommenen Empfehlungen und Beschlüssen sowie aus dem Statut des Sekretariats des Rates ergeben. 3. Der Sekretär des Rates, seine Stellvertreter und das Personal des Sekretariats handeln bei der Ausübung ihrer dienstlichen Obliegenheiten als internationale Amtspersonen. 4. Sitz des Sekretariats des Rates ist Moskau.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 8 vom 16. Dezember 1981 auf Seite 132. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1981 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, Nr. 1-8 v. 6.1.-16.12.1981, S. 1-132).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der jeweils für die Aufgabenstellung wichtigsten operativen Diens teinheiten Sie wird vom Leiter selbst oder von einem von ihm Beauftragten geleitet.

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