Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1981, Seite 84

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981, Seite 84 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, S. 84); 84 Gesetzblatt Teil II Nr. 5 Ausgabetag: 27. Juli 1981 4. Die Behandlung von Fragen der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit in den Ratsorganen kann mit Übereinkünften zwischen den Mitgliedsländern des Rates über die Durchführung der von ihnen abgestimmten Maßnahmen abgeschlossen werden. Übereinkünfte treten in der von den Teilnehmerländern der Übereinkunft unter Beachtung ihrer Gesetzgebung festgelegten Weise in Kraft und werden in Übereinstimmung mit der in diesen Ländern geltenden Ordnung verwirklicht. Artikel V Organe 1. Zur Verwirklichung der im Artikel III des vorliegenden Statuts genannten Funktionen und Befugnisse hat der Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe folgende Hauptorgane: die Ratstagung, das Exekutivkomitee des Rates, die Komitees des Rates, die ständigen Kommissionen des Rates, das Sekretariat des Rates. 2. Andere Organe, die sich als notwendig erweisen, können in Übereinstimmung mit diesem Statut gebildet werden. Artikel VI Die Ratstagung 1. Die Ratstagung ist das höchste Organ des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe. Sie ist befugt, alle in die Zuständigkeit des Rates fallenden Fragen zu beraten sowie Empfehlungen und Beschlüsse gemäß diesem Statut anzunehmen. 2. Die Ratstagung besteht aus den Delegationen aller Mitgliedsländer des Rates. Die Zusammensetzung der Delegation eines jeden Landes wird von der Regierung des betreffenden Landes bestimmt. 3. Ordentliche Ratstagungen werden mindestens einmal im Jahr abwechselnd in den Hauptstädten der Mitgliedsländer des Rates unter dem Vorsitz des Leiters der Delegation des Landes durchgeführt, in dem die Tagung stattfindet. 4. Eine außerordentliche Ratstagung kann auf Ersuchen oder mit Zustimmung von mindestens einem Drittel der Mitgliedsländer des Rates einberufen werden. 5. Die Ratstagung a) behandelt Hauptfragen der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit und bestimmt die Hauptrichtungen der Tätigkeit des Rates, den Bericht des Exekutivkomitees über die Tätigkeit des Rates; b) übt andere Funktionen aus, die sich für die Erreichung der Ziele des Rates als notwendig erweisen. 6. Die Ratstagung ist befugt, solche Organe zu bilden, die sie zur Ausübung der dem Rat obliegenden Funktionen für notwendig erachtet. 7. Die Ratstagung legt ihre Verfahrensregeln fest. Artikel VII Das Exekutivkomitee des Rates 1. Das Exekutivkomitee des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedslandes des Rates auf der Ebene von Stellvertretern der Regierungschefs. Das Exekutivkomitee ist das Hauptvollzugsorgan des Rates. 2. Das Exekutivkomitee führt seine Sitzung in der Regel einmal im Quartal durch. 3. Das Exekutivkomitee hat im Rahmen seiner Zuständigkeit das Recht, Empfehlungen und Beschlüsse gemäß vorliegendem Statut anzunehmen. Das Exekutivkomitee kann Vorschläge zur Behandlung auf der Ratstagung unterbreiten. 4. Das Exekutivkomitee a) leitet in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Ratstagung die gesamte Tätigkeit, die mit der Verwirklichung der vor dem Rat stehenden Aufgaben verbunden ist, organisiert und kontrolliert systematisch die Erfüllung der Verpflichtungen durch die Mitgliedsländer des Rates, die sich aus den von ihnen angenommenen Empfehlungen der Ratsorgane, den im Rahmen dieser Organe erzielten und in Kraft getretenen Übereinkünften ergeben, sowie den Verlauf der Zusammenarbeit, die im Rahmen mehrseitiger Abkommen durchgeführt wird, die auf der Grundlage solcher Empfehlungen und Übereinkünfte abgeschlossen wurden; b) leitet die Arbeit zur Koordinierung der Pläne für die Entwicklung der Volkswirtschaft, zur Spezialisierung und Kooperation der Produktion der Mitgliedsländer des Rates und organisiert die Ausarbeitung der Hauptrichtungen einer rationellen Arbeitsteilung in den wichtigsten Produktionszweigen dieser Länder; c) behandelt die Vorschläge der Mitgliedsländer des Rates und des entsprechenden Organs des Rates zu Fragen der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit, analysiert den Stand dieser Zusammenarbeit und arbeitet Maßnahmen zu deren weiteren Entwicklung aus; d) arbeitet die Hauptrichtungen und -maßnahmen aus zur Entwicklung des Warenaustausches und des Austausches von Dienstleistungen zwischen den Mitgliedsländern des Rates; der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern des Rates; e) leitet die Tätigkeit der Komitees, der ständigen Kom-' missionen und des Sekretariats des Rates sowie auch der entsprechenden anderen Organe des Rates und bestimmt die Hauptfragen und -richtungen ihrer Tätigkeit; f) bestätigt den Stellenplan des Sekretariats des Rates, den Haushaltsplan des Rates und den Bericht des Sekretariats über die Erfüllung des Haushaltsplanes; die Statuten der Komitees, der ständigen Kommissionen und des Sekretariats des Rates sowie der anderen Organe des Rates; g) schafft Kontrollorgane zur Revision der Finanztätigkeit des Sekretariats des Rates; h) übt andere Funktionen aus, die sich aus dem vorliegenden Statut sowie aus den Empfehlungen und Beschlüssen der Ratstagung ergeben. 5. Das Exekutivkomitee kann solche Organe bilden, die es zur Ausübung seiner Funktionen für notwendig erachtet. 6. Das Exekutivkomitee legt seine Verfahrensregeln fest. Artikel VIII Komitees des Rates 1. Die Komitees des Rates werden von der Ratstagung geschaffen, um die komplexe Behandlung und Entscheidung der wichtigsten Probleme der Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des Rates auf den Gebieten der Wirtschaft, Wissenschaft und Technik auf multilateraler Grundlage zu sichern.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 8 vom 16. Dezember 1981 auf Seite 132. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1981 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, Nr. 1-8 v. 6.1.-16.12.1981, S. 1-132).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Angesichts des zunehmenden aggressiven, antikommunistischen, antisowjetischen und antisozialistischen Charakters der politisch-ideologischen Diversion macht sich auch der Einsatz wirksamerer rechtlicher Mittel notwendig. Unter diesem Gesichtspunkt erlangen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit zur Aufdeckung, vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum-Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie in der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Arbeit mit. Diese Arbeit mit ist vor allem zu nutzen, um weitere Anhaltspunkte zur Aufklärung der Pläne und Absichten Staatssicherheit ,seiner Struktur, Maßnahmen, Methoden und Mittel zur Aufklärung und Abwehr aller feindlichen Angriffe, besonders der dazu tätigen inoffiziellen Kräfte im Operationsgebiet und in der eine Lähmung, Irreführung, Desinformation und Verunsicherung Staatssicherheit , besonders jedoch politische Fehlentscheidungen von Partei und Regierung durch falsche Informationstätigkeit unseres Organs zu erreichen.

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