Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1981, Seite 53

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981, Seite 53 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, S. 53); Gesetzblatt Teil II Nr. 3 Ausgabetag: 8. April 1981 53 (2) Wenn bei der gemeinsamen vermessungstechnischen Überprüfung des Verlaufes der Staatsgrenze festgestellt wird, daß eine Veränderung der Lage eines Grenzwasserlaufes im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 oder des Artikels 8 Absatz 1 und damit eine Veränderung des Verlaufes der beweglichen Staatsgrenze eingetreten ist, werden darüber die entsprechenden Vermessungs- und Grenzdokumente angefertigt. (3) Wenn festgestellt wird, daß eine Veränderung der Lage eines Grenzwasserlaufes im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 eingetreten ist und die Vertragsstaaten sich über die Veränderung des Charakters der bestehenden Staatsgrenze oder über die Festlegung ihres neuen Verlaufes geeinigt haben, werden gemeinsam die erforderlichen Vermessungs- und Markierungsarbeiten durchgeführt und darüber die entsprechenden Vermessungs- und Grenzdokumente angefertigt. Artikel 23 Die in Artikel 22 Absatz 2 genannten Vermessungs- und Grenzdokumente über Veränderungen des Verlaufes der beweglichen Staatsgrenze und die Dokumente über Veränderungen des Charakters der bestehenden Staatsgrenze bedürfen der Bestätigung entsprechend den Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten. Die Dokumente treten am Tage des Austausches der Noten über ihre Bestätigung in Kraft und werden Bestandteil der Grenzdokumentation. Die zuständigen Organe der Vertragsstaaten bewahren die nicht mehr gültigen Dokumente mindestens fünfzehn Jahre auf. Artikel 24 Alle Vermessungs- und Markierungsarbeiten entsprechend Abschnitt II dieses Vertrages werden von den zuständigen Organen der Vertragsstaaten gemeinsam durchgeführt. Über diese Arbeiten werden die entsprechenden Dokumente angefertigt. Abschnitt III Gemeinsame Kommission Artikel 25 (1) Es wird eine Gemeinsame Kommission (im folgenden „Kommission“) gebildet, die aus einer Delegation der Deutschen Demokratischen Republik und einer Delegation der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik mit je fünf Mitgliedern besteht. (2) Die zuständigen Organe der Vertragsstaaten ernennen die Leiter ihrer Delegationen, deren Stellvertreter und die weiteren Mitglieder der Delegationen. (3) Die Leiter der Delegationen können Experten und Hilfskräfte zur Arbeit der Kommission heranziehen. (4) Die Leiter der Delegationen oder ihre Stellvertreter können zur Organisation der Arbeiten und zur Erfüllung der Aufgaben der Kommission direkte Verbindungen aufnehmen. Artikel 26 (1) Der Kommission obliegen folgende Aufgaben: a) die Maßnahmen durchzuführen, die in den Artikeln 17 und 22 dieses Vertrages festgelegt sind; b) weitere Maßnahmen im Aufträge der zuständigen Organe der Vertragsstaaten durchzuführen. , (2) Die Kommission erarbeitet für ihre gemeinsame Tätigkeit eine Arbeitsordnung. Artikel 27 (1) Die Beratungen der Kommission finden, sofern nichts anderes vereinbart wird, abwechselnd auf den Hoheitsgebieten der Vertragsstaaten statt. Sie werden vom Leiter der Delegation des Vertragsstaates geleitet, auf dessen Hoheitsgebiet die Beratung stattfindet. (2) Über jede Beratung der Kommission wird ein Protokoll in zwei Exemplaren, jedes in deutscher und tschechischer oder slowakischer Sprache, ausgefertigt. (3) Die Protokolle der Kommission treten an dem Tage in Kraft, an dem sich die Leiter der Delegationen mitteilen, daß sie von den zuständigen Organen der Vertragsstaaten bestätigt wurden. Artikel 28 (1) Die Vertragsstaaten tragen die mit der Tätigkeit ihrer Delegationen in der Kommission und der von ihnen hinzugezogenen Experten und Hilfskräfte verbundenen Kosten. (2) Die sonstigen Kosten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Kommission entstehen, tragen die Vertragsstaaten zu gleichen Teilen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Artikel 29 Die Mitglieder der Delegationen in der Kommission, die Experten und Hilfskräfte müssen bei der Ausübung der Tätigkeit gemäß diesem Vertrag in der Nähe der Staatsgrenze auf djgm Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates im Besitz eines Grenzausweises sein. Artikel 30 Durch die Bestimmungen des Abschnittes III dieses Vertrages wird der „Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit an der gemeinsamen Staatsgrenze und die gegenseitige Hilfe in Grenzangelegenheiten“ vom 8. September 1976 nicht berührt. Abschnitt IV Schlußbestimmungen Artikel 31 . (1) Veränderungen des Verlaufes der Staatsgrenze werden nur durch einen zwischen den Vertragsstaaten abgeschlossenen Vertrag durchgeführt. Die Bestimmungen des Artikels 7 Absatz 1 und des Artikels 8 Absatz 1 werden davon nicht berührt. (2) Die Vertragsstaaten gewährleisten, daß im Falle von Veränderungen des Verlaufes der Staatsgrenze gemäß Absatz 1 und des damit verbundenen Überganges von Teilen des Hoheitsgebietes eines Vertragsstaates zum Hoheitsgebiet und in das Eigentum des anderen Vertragsstaates der Flächenausgleich zwischen den Gebieten der Vertragsstaaten gesichert wird, wobei Entschädigungsansprüche gegen den anderen Vertragsstaat ausgeschlossen sind. Mit dem Übergang dieser Gebietsteile erlöschen sämtliche bisherigen Rechte an den betroffenen Grundstücken, einschließlich der Rechte an den darauf befindlichen Bauten und Anlagen. Artikel 32 Die Vertragsstaaten werden sich mitteilen, welche Organe im Sinne dieses Vertrages zuständig sind.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 8 vom 16. Dezember 1981 auf Seite 132. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1981 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, Nr. 1-8 v. 6.1.-16.12.1981, S. 1-132).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Verlassen der staatsfeindliehen Menschenhandel sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen im Befehl, den Anlagen und DurchführungsbeStimmungen zum Befehl,ist von der in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Hauptabteilung ist von : auf : zurückgegangen. Die Abteilungen der Bezirksverwaltungen haben wiederum, wie bereits, ein Verhältnis von : erreicht.

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