Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1981, Seite 32

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981, Seite 32 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, S. 32); 32 Gesetzblatt Teil II Nr. 2 Ausgabetag: 14. Januar 1981 Artikel 44 Die Artikel 40 bis 43 dieses Vertrages werden sinngemäß auf Luftfahrzeuge des Entsendestaates angewandt. Artikel 45 Eine konsularische Vertretung kann mit Zustimmung des Empfangsstaates konsularische Funktionen für einen dritten Staat im Empfangsstaat ausüben. Artikel 46 (1) Eine konsularische Amtsperson ist berechtigt, im Empfangsstaat Konsulargebühren in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften des Entsendestaates zu erheben. (2) Die nach Absatz 1 erhobenen Gebühren sind im Empfangsstaat von allen Steuern und sonstigen Abgaben befreit. Kapitel V Allgemeine Bestimmungen und Schlußbestimmungen Artikel 47 Alle Personen, die nach diesem Vertrag Erleichterungen, Privilegien und Immunitäten genießen, sind unbeschadet derselben verpflichtet, die Rechtsvorschriften des Empfangsstaates, einschließlich der Verkehrsbestimmungen und der Versicherungsvorschriften für Fahrzeuge, einzuhalten. Sie sind ferner verpflichtet, sich nicht in die inneren Angelegenheiten des Empfangsstaates einzumischen. Artikel 48 (1) Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch für die konsularische Tätigkeit der diplomatischen Mission des Entsendestaates. Für ein Mitglied des diplomatischen Personals der diplomatischen Mission des Entsendestaates, das mit der Ausübung konsularischer Funktionen betraut wurde, gelten die in diesem Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten einer konsularischen Amtsperson. Dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Empfangsstaates ist zu notifizieren, welche Diplomaten mit der Wahrnehmung konsularischer Funktionen betraut wurden. Sehen die Rechtsvorschriften des Empfangsstaates die Übergabe eines Konsularpatents und die Ausstellung eines Exequaturs vor, so ist dieses kostenlos auszustellen. (2) Die Wahrnehmung konsularischer Funktionen durch ein Mitglied des diplomatischen Personals der diplomatischen Mission nach Absatz 1 berührt nicht seine Erleichterungen, Privilegien und Immunitäten, die ihm aufgrund seines diplomatischen Status gewährt werden. Artikel 49 (1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt am 30. Tag. nach Austausch der Ratifikationsurkunden, der in Berlin erfolgt, in Kraft. (2) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und behält seine Gültigkeit bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Tag, an dem ihn eine der Hohen Vertragschließenden Seiten schriftlich auf diplomatischem Weg kündigt. Zu Urkund dessen wurde dieser Vertrag unterzeichnet und gesiegelt in Quito am 16. Oktober 1980 in zwei Exemplaren, jedes in deutscher und spanischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen gültig sind. Für die Deutsche Demokratische Republik August K 1 o b e s Hauptabteilungsleiter im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Für die Republik Ekuador Alfonso B a r r e r a Minister für Auswärtige Angelegenheiten Bekanntmachung zum Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Kampuchea vom 18. März 1980 vom 21. November 1980 Entsprechend § 2 des Gesetzes vom 3. Juli 1980 zum Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Kampuchea vom 18. März 1980 (GBl. II Nr. 5 S. 59) wird hiermit bekanntgegeben, daß der Vertrag gemäß seinem Artikel 10 am 25. Oktober 1980 in Kraft getreten ist. Berlin, den 21. November 1980 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r Bekanntmachung zum Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksdemokratischen Republik Jemen vom 17. November 1979 vom 4. Dezember 1980 Entsprechend § 2 des Gesetzes vom 3. Juli 1980 zum Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksdemokratischen Republik Jemen (GBl. II Nr. 5 S. 57) wird hiermit bekanntgegeben, daß der Vertrag gemäß seinem Artikel 15 am 24. November 1980 in Kraft getreten ist. Berlin, den 4. Dezember 1980 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 8 vom 16. Dezember 1981 auf Seite 132. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1981 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, Nr. 1-8 v. 6.1.-16.12.1981, S. 1-132).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit. Die hier thesenhaft aufgestellten Seb-aüptungen sollen im folgenden bewiesen werden. Die Beweist ;St raf Verfahrens recht der und in der lebenden ausländischen Bürgern bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, die sich aus dem Staatsbürgerschaftsgesetz der ergeben, Beratung und Unterstützung zu gewähren.

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