Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1981, Seite 131

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981, Seite 131 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, S. 131); Gesetzblatt Teil II Nr. 8 Ausgabetag: 16. Dezember 1981 131 nicht die Erleichterungen, Privilegien und Immunitäten, die sie als Mitglieder der diplomatischen Mission genießen. Artikel 58 Fragen, die sich aus der Realisierung oder der Auslegung dieses Vertrages ergeben, sind auf diplomatischem Weg zu klären. Artikel 59 (1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt am 30. Tage nach Austausch der Ratifikationsurkunden, der in Berlin erfolgt, in Kraft. (2) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und behält seine Gültigkeit bis zum Ablauf von sechs Mona- ten nach dem Tage, an dem ihn eine der Hohen Vertragschließenden Seiten schriftlich auf diplomatischem Wege kündigt. Zu Urku-nd dessen haben die Bevollmächtigten der Hohen Vertragschließenden Seiten diesen Vertrag unterzeichnet und gesiegelt. Geschehen in Brüssel am 3. April 1981 in zwei Exemplaren, jedes in deutscher, französischer und niederländischer Sprache, wobei die drei Texte gleichermaßen gültig sind. Für die Für das Deutsche Demokratische Königreich Belgien Republik Heinz Hoffman n Charles-Ferdinand N o t h o m b Brüssel, den 3. April 1981 Seine Exzellenz Herrn Charles-Ferdinand Nothomb Minister für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs Belgien Exzellenz! Ich habe die Ehre, auf den Konsularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Königreich Belgien Bezug zu nehmen, und bin bevollmächtigt, Ihnen vorzuschlagen, daß zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Königreich Belgien folgende Vereinbarung getroffen wird: „Auf der Grundlage der allgemein anerkannten Prinzipien des Völkerrechts, darunter des souveränen Rechts jedes Staates, die Bedingungen des Erwerbs, Besitzes oder Verlustes seiner Staatsbürgerschaft zu bestimmen, sind beide Vertragspartner übereingekommen, daß in bezug auf die Erfüllung von Artikel 47 des heute Unterzeichneten Konsularvertrages konsularische Amtspersonen des Entsendestaates das Recht des Zugangs zu jenen Personen im Empfangsstaat haben, die Staatsbürger des Entsendestaates sind.“ Ich bitte Sie, mir zu bestätigen, daß Vorstehendes die zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Königreich Belgien getroffene Vereinbarung richtig wiedergibt Ich schlage vor, daß die Vereinbarung gleichzeitig mit an dem Tage in Kraft tritt, an dem dieser Vertrag rechtswirksam wird. Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung. Heinz Hoffmann Außerordentlicher und Bevollmächtigter Botschafter der Deutschen Demokratischen Republik Brüssel, den 3. April 1981 Seine Exzellenz Herrn Heinz Hoffmann Außerordentlicher und Bevollmächtigter Botschafter der Deutschen Demokratischen Republik Exzellenz! / Ich möchte Ihnen den Erhalt des Briefes Seiner Exzellenz vom 3. April 1981 mit folgendem Wortlaut bestätigen: „Ich habe die Ehre, auf den Konsularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Königreich Belgien Bezug zu nehmen, und bin bevollmächtigt, Ihnen vorzuschlagen, daß zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Königreich Belgien folgende Vereinbarung getroffen wird: ,Auf der Grundlage der allgemein anerkannten Prinzipien des Völkerrechts, darunter des souveränen Rechts jedes Staates, die Bedingungen des Erwerbs, Besitzes oder Verlustes seiner Staatsbürgerschaft zu bestimmen, sind beide Vertragspartner übereingekommen, daß in bezug auf die Erfüllung von Artikel 47 des heute Unterzeichneten Konsularvertrages konsularische Amtspersonen des Entsendestaates das Recht des Zuganges zu jenen Personen im Empfangsstaat haben, die Staatsbürger des Entsendestaates sind.“ Ich bitte Sie, mir zu bestätigen, daß Vorstehendes die zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Königreich Belgien getroffene Vereinbarung richtig wiedergibt. Ich schlage vor, daß die Vereinbarung gleichzeitig mit an dem Tage in Kraft tritt, an dem dieser Vertrag rechtswirksam wird.“ Ich habe die Ehre, Seiner Exzellenz, mitzuteilen, daß die Regierung des Königreichs Belgien ihr Einverständnis zu diesem Vorschlag gibt, und daß Ihr Brief und meine Antwort eine Vereinbarung darstellen, die ein fester Bestandteil des Vertrages zwischen unseren beiden Ländern ist. Ich möchte Sie, Exzellenz, erneut meiner vorzüglichen Hochachtung versichern. Charles-Ferdinand Nothomb Minister für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs Belgien;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981, Seite 131 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, S. 131) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981, Seite 131 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, S. 131)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 8 vom 16. Dezember 1981 auf Seite 132. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1981 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, Nr. 1-8 v. 6.1.-16.12.1981, S. 1-132).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchüjjrung der Untersuchungshaft - feneral Staatsan Staatssicherheit und Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung Berlin. Zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik eiier zielgerichteten Befragung über den Untersuchungshaft- und Strafvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik durch westdeutsche und us-amerikanische Geheimdienste unterzogen werden.

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