Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1981, Seite 111

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981, Seite 111 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, S. 111); Gesetzblatt Teil IT Nr. 7 Ausgabetag: 7. Dezember 1981 111 kriminierung der Frau darstellen, zu ändern oder abzuschaffen; (g) alle nationalen Strafrechtsbestimmungen außer Kraft zu setzen, die eine Diskriminierung der Frau darstellen. Artikel 3 Die Teilnehmerstaaten leiten in allen Bereichen, insbesondere im politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereich, alle geeigneten Schritte, einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen, ein, um die allseitige Entwicklung und Förderung der Frau zum Zweck der Sicherung ihrer gleichberechtigten Ausübung und Wahrnehmung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten. Artikel 4 1. Die Ergreifung zeitweiliger Sondermaßnahmen durch Teilnehmerstaaten mit dem Ziel, die Verwirklichung der faktischen Gleichberechtigung zu beschleunigen, ist nicht als Diskriminierung im Sinne dieser Konvention zu betrachten, darf jedoch'keinesfalls zur Beibehaltung ungleicher oder gesonderter Maßstäbe führen. Solche Maßnahmen sind aufzuheben, sobald das Ziel der gleichen Möglichkeiten und gleichen Behandlung erreicht ist. 2. Die Ergreifung von Sondermaßnahmen durch Teilnehmerstaaten, einschließlich der in dieser Konvention enthaltenen Maßnahmen, die auf den Schutz der Mutterschaft gerichtet sind, ist nicht als diskriminierend zu betrachten. Artikel 5 Die Teilnehmerstaaten ergreifen alle geeigneten Maßnahmen, (a) um die gesellschaftlichen und kulturellen Verhaltensweisen von Männern und Frauen mit dem Ziel zu ändern, die Beseitigung von Vorurteilen, Gewohnheiten und allen anderen Praktiken zu erreichen, die auf dem Gedanken der Minderwertigkeit bzw. Überlegenheit eines der beiden Geschlechter oder auf einer schematischen Rollenverteilung zwischen Mann und Erau beruhen; (b) um zu gewährleisten, daß die Familienerziehung ein richtiges Verständnis der Mutterschaft als gesellschaftliche Aufgabe sowie die Anerkennung der gemeinsamen Verantwortung von Mann und Frau bei der Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder einschließt, wobei das Wohl der Kinder in jedem Fall das Grundanliegen bildet. Artikel 6 Die Teilnehmerstaaten leiten alle geeigneten Schritte, einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen, ein, um alle Formen des Frauenhandels und der Ausnutzung der Prostitution von Frauen zu unterbinden. T e i 1 II Artikel 7 Die Teilnehmerstaaten ergreifen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen der Frau im politischen und öffentlichen Leben ihres Landes und sichern ihr auf der gleichen Grundlage wie dem Mann das Recht: (a) an allen Wahlen und Volksentscheiden teilzunehmen und in alle öffentlich gewählten Organe gewählt zu werden; (b) an der Formulierung und Durchführung der Regierungspolitik mitzuwirken, öffentliche Ämter innezuhaben und jegliche öffentliche Funktionen auf allen Ebenen der staatlichen Verwaltung auszuüben; (cj in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen mitzuwirken, die mit dem öffentlichen und politischen Leben des Landes befaßt sind. Artikel 8 Die Teilnehmerstaaten ergreifen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, daß Frauen gleichberechtigt und ohne jegliche Diskriminierung die Möglichkeit haben, ihre Regierungen auf internationaler Ebene zu vertreten und an der Arbeit internationaler Organisationen teilzunehmen. Artikel 9 1. Die Teilnehmerstaaten gewähren der Frau die gleichen Rechte wie dem Mann in bezug auf den Erwerb, den Wechsel oder die Beibehaltung ihrer Staatsbürgerschaft. Sie sichern insbesondere, daß eine Eheschließung mit einem Ausländer oder eine Änderung der Staatsbürgerschaft des Ehemannes während der Ehe nicht automatisch eine Änderung der Staatsbürgerschaft der Ehefrau nach sich zieht, sie staatenlos macht oder ihr die Staatsbürgerschaft des Ehemannes aufzwingt. 2. Die Teilnehmerstaaten gewähren der Frau die gleichen Rechte wie dem Mann in bezug auf die Staatsbürgerschaft ihrer Kinder. Teil III Artikel 10 Die Teilnehmerstaaten ergreifen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen der Frau mit dem Ziel, ihr auf dem Gebiet der Bildung die gleichen Rechte wie dem Mann zu sichern und auf der Grundlage der Gleichberechtigung insbesondere folgendes zu gewährleisten: (a) gleiche Bedingungen bei der Berufslenkung, dem Zugang zum Studium und dem Erwerb von Diplomen an Bildungseinrichtungen aller Art in ländlichen wie städtischen Gebieten, wobei diese Gleichstellung in der Vorschulerziehung, der Allgemeinbildung, im Fach-und Hochschulstudium wie auch in jeder Art von Berufsausbildung zu sichern ist; (b) Zugang zu gleichen Lehrveranstaltungen, gleichen Prüfungen, gleich qualifizierten Lehrern sowie qualitativ gleichen Schulgebäuden und -ausstattungen; (c) auf allen Ebenen und in allen Formen der Bildung die Beseitigung jeder schematischen Rollenverteilung zwischen Mann und Frau durch die Förderung der Koedukation und anderer der Erreichung dieses Zieles dienender Erziehungsarten sowie insbesondere die Überarbeitung von Lehrbüchern und -plänen sowie die Anpassung der Lehrmethoden; (d) gleiche Möglichkeiten, in den Genuß von Stipendien und anderen Studienbeihilfen zu gelangen; (e) gleiche Möglichkeiten des Zugangs zu Weiterbildungsprogrammen, auch solchen für die Erwachsenenbildung und Verbreitung praxisgerechter Schreib- und Lese-kundigkeit, insbesondere zu denjenigen, die zum Ziel . haben, jedes zwischen Mann und Frau bestehende Bildungsgefälle so rasch wie möglich zu überwinden; (f) Senkung des vorzeitigen Schulabganges von Mädchen sowie Durchführung von Programmen für junge Mädchen und Frauen, die die Schule vorzeitig verlassen haben; (g) gleiche Möglichkeiten der aktiven Teilnahme an Körpererziehung und Sport; (hj Zugang zu spezifischer Erziehungsinformation als Beitrag zur Gesunderhaltung und Sicherung des Wohlergehens der Familie, einschließlich zu Information und Beratung in Fragen der Familienplanung. Artikel 11 1. Die Teilnehmerstaaten ergreifen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen der Frau im Berufsleben, um ihr die gleichen Rechte wie dem Mann zu sichern, insbesondere: (a) das Recht auf Arbeit als unveräußerliches Recht aller Menschen;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1981 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1981 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 8 vom 16. Dezember 1981 auf Seite 132. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1981 (GBl. DDR ⅠⅠ 1981, Nr. 1-8 v. 6.1.-16.12.1981, S. 1-132).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sowie ihre Bürger negative Folgen hervorrufen. Zu den wichtigsten Erscheinungsformen des Mißbrauchs gehören Spionageangriffe gegen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, die Verbreitung subversiver Propaganda, die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Insoirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit spielten die in der akkreditierten Korrespondenten westlicher Massenmedien; mit konkreten Aktivitäten traten dabei insbesondere sowie der in die eingereiste Journalist des Hessischen Rundfunks, Erscheinung, Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung hat. Strafrechtswidrig wird die Handlung jedoch dann, wenn die Eingabe in der Öffentlichkeit verbreitet wird, um andere zum Beispiel zur Unterschriftsleistung zu veranlassen.

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