Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1980, Seite 90

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980, Seite 90 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, S. 90); 90 Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 25. Juli 1980 Erstattung dieser Gebühren und Auslagen wird von dem zuständigen Organ, das die Zustellung veranlaßt hat, von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des ersuchenden Staates dann geltend gemacht, wenn ihr das in Artikel 5 Absatz 2 genannte Zeugnis übermittelt wird. (3) Über die Festlegungen dieses Artikels hinaus sind keinerlei Gebühren im Zusammenhang mit der Zustellung von Schriftstücken dureh eine Hohe Vertragschließende Seite an die andere Hohe Vertragschließende Seite zu zahlen. T e i1 III Beweisaufnahme Artikel 8 (1) Benötigt ein Gericht auf dem Territorium der einen Hohen Vertragschließenden Seite die Aufnahme von Beweisen auf dem Territorium der anderen Hohen Vertragschließenden Seite, kann diese Beweisaufnahme wie in diesem Teil des Vertrages vorgesehen, durchgeführt werden. (2) Im Sinne von Teil III dieses Vertrages umfassen die Begriffe: a) „Beweisaufnahme“ die Entgegennahme von Aussagen einer Prozeßpartei, eines Sachverständigen oder einer anderen Person unter Eid oder auf andere Weise sowie die Beschaffung, Identifizierung und Untersuchung von Schriftstücken, Proben oder anderen Gegenständen; b) „Gericht“ jedes Organ, das gerichtliche Funktionen ausübt; c) „Zeuge“ jede Person, von der Beweis, wie oben definiert, erhoben werden soll; d) „ersuchender Staat“ der Staat, dessen Gericht Beweise benötigt und „ersuchter Staat“ der Staat, in dem die Beweisaufnahme durchgeführt werden soll. Artikel 9 (1) Ein Gericht des ersuchenden Staates kann sich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen dieses Staates mit einem Ersuchen an die zuständigen Organe des ersuchten Staates wenden mit der Bitte, die Beweisaufnahme vorzunehmen oder zu veranlassen. Das Ersuchen ist durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des ersuchenden Staates an das zuständige Organ des ersuchten Staates zu übermitteln. (2) Zuständiges Organ ist a) in der Deutschen Demokratischen Republik das Ministerium der Justiz; b) in dem Vereinigten Königreich in England und Wales der Senior Master of the Supreme Court of Judicature; in Schottland der Crown Agent, Edinburgh; in Nordirland der Supreme Court of Judicature of Northern Ireland, Belfast. Ist das Organ, an welches ein Ersuchen übermittelt wurde, nicht zuständig, leitet es das Ersuchen an das zuständige Organ weiter und informiert die diplomatische oder konsu-'arische Vertretung, die das Ersuchen übersandt hat. Artikel 10 Ein Ersuchen enthält folgende Angaben: a) das ersuchende Gericht; b) die Art des Verfahrens, für welches die Beweise benötigt werden; c) Name, Anschrift, weitere Angaben und soweit bekannt, die Staatsbürgerschaft der Prozeßparteien; d) Name, Anschrift, weitere Angaben und soweit bekannt, die Staatsbürgerschaft der Zeugen. Weiterhin soll es entweder 1. eine Liste der Fragen enthalten, welche an den oder die Zeugen gerichtet werden sollen oder gegebenenfalls eine Beschreibung der Schriftstücke, Proben oder anderen Gegenstände, die zu beschaffen, zu identifizieren oder zu untersuchen sind, sowie eine Übersetzung dazu, deren Richtigkeit zu bestätigen ist oder 2. ein Ersuchen an das zuständige Organ enthalten, zu genehmigen, daß die Fragen mündlich gestellt werden können, die die Prozeßparteien oder ihre Vertreter stellen möchten. Dem Ersuchen an das zuständige Organ in der Deutschen Demokratischen Republik ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Dem Ersuchen an das zuständige Organ im Vereinigten Königreich ist eine Übersetzung in die englische Sprache beizufügen. Die Richtigkeit der Übersetzungen ist von einem Übersetzer zu bestätigen. Artikel 11 (1) Das Ersuchen wird nach dem gleichen Verfahren und gegebenenfalls unter Anwendung der gleichen Zwangsmaßnahmen erledigt, die für die Erledigung von Ersuchen der Gerichte des ersuchten Staates angewendet werden; wird jedoch im Ersuchen um eine besondere Verfahrensweise ersucht, kann so verfahren werden, sofern dies nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen des ersuchten Staates unvereinbar ist. (2) Die diplomatische oder konsularische Vertretung, die das Ersuchen übermittelt hat, ist rechtzeitig über Zeitpunkt und Ort der Durchführung der Beweisaufnahme in Kenntnis zu setzen, damit sie der interessierten Prozeßpartei oder den Prozeßparteien ermöglichen kann, persönlich anwesend zu sein oder, wird dies gewünscht, durch Rechtsanwälte oder durch andere Vertreter, die befugt sind, vor den Gerichten des ersuchten Staates aufzutreten, vertreten zu werden. (3) Nach der Erledigung des Ersuchens übersendet das zuständige Organ, an das das Ersuchen übermittelt oder weitergeleitet wurde, der diplomatischen oder konsularischen Vertretung, durch die es übermittelt wurde, die erforderlichen Schriftstücke als Nachweis der Erledigung. Kann das Ersuchen nicht erledigt werden, benachrichtigt das zuständige Organ die diplomatische oder konsularische Vertretung, die das Ersuchen übermittelt hat, und teilt den Grund für die Nichterledigung mit. Artikel 12 Die Erledigung eines gemäß Artikel 9 bis 11 dieses Vertrages gestellten Ersuchens darf nur abgelehnt werden, a) wenn die Erledigung des betreffenden Ersuchens nicht in die Zuständigkeit der Gerichte des ersuchten Staates fällt;;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980, Seite 90 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, S. 90) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980, Seite 90 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, S. 90)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 9 vom 15. Dezember 1980 auf Seite 124. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, Nr. 1-9 v. 11.1.-15.10.1980, S. 1-124).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln in den Untorsuchwngshaftnstaiion des btt, Die twodigkolt der qualifissierten Sicherung von Beweismitteln bei der Aufnahme Inhaftierter in eine Untersuchungshatanatalt Staatssicherheit. Die Hotwendigkeit der zielstrebigen Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat hervorgebracht wurden, gehen die Verfasser auf folgende sPpwühl für die rsuch ungs-arbeit als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Linie der Linie des Zentralen Medizinischen Dienstes und der Medi zinischen Dienste der Staatssicherheit , Staatsanwälte, Verteidiger, Kontaktper sonen der Verhafteten bei Besuchen sowie das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen nicht erfaßt worden, exakt zu fixieren. Alle Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie des Grundlegende Aufgaben im Rahmen der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X