Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1980, Seite 85

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980, Seite 85 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, S. 85); Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 25. Juli 1980 85 Artikel 40 (1) Die zuständigen Organe des Empfangsstaates setzen die konsularische Vertretung unverzüglich davon in Kenntnis, wenn ein Schiff des Entsendestaates in einem Seehafen, den Territorial- oder inneren Seegewässern des Empfangsstaates Schiffbruch erleidet, strandet oder eine andere Havarie hat, und informieren sie über die Maßnahmen, die zur Rettung und Bergung von Menschen, Schiff und Ladung getroffen wurden. Eine konsularische Amtsperson kann diesem Schiff, den Besatzungsmitgliedem und den Passagieren jegliche Hilfe erweisen sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Ladung und zur Reparatur des Schiffes treffen. Sie kann sich gleichfalls an die Organe des Empfangsstaates wenden und sie um die Ergreifung derartiger Maßnahmen ersuchen. (2) Ist weder der Reeder, der Eigentümer des Schiffes, der Kapitän noch eine andere bevollmächtigte Person in der Lage, die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung oder Verfügung über ein solches Schiff oder seine Ladung zu treffen, kann die konsularische Amtsperson jede diesem Zweck dienende Maßnahme ergreifen. (3) Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 gelten auch für alle Gegenstände, die Eigentum eines Staatsbürgers des Entsendestaates sind und sich auf einem Schiff des Entsendestaates, des Empfangsstaates oder eines dritten Staates befanden, in den Territorial-, inneren Seegewässem, an der Küste oder in einem Seehafen des Empfangsstaates gefunden oder einem Seehafen dieses Staates zugestellt wurden. (4) Die zuständigen Organe des Empfangsstaates erweisen einer konsularischen Amtsperson bei den von ihr zu ergreifenden Maßnahmen, die mit der Havarie eines Schiffes des Entsendestaates im Zusammenhang stehen, jede notwendige Unterstützung. N (5) Ein havariertes Schiff des Entsendestaates, seine Ladung und Vorräte sind im Empfangsstaat von Zöllen, Steuern und ähnlichen Abgaben befreit, sofern sie nicht zum Verbrauch in diesem Staat freigegeben wurden. Artikel 41 (1) Eine konsularische Amtsperson hat das Recht, die durch die Rechtsvorschriften des Entsendestaates vorgesehenen Funktionen in bezug auf ein Luftfahrzeug des Entsendestaates und seine Besatzung auszuüben, soweit diese den Rechtsvorschriften des Empfangsstaates nicht widersprechen. Sie kann dem Luftfahrzeug und der Besatzung Hilfe gewähren. (2) Ist ein Luftfahrzeug des Entsendestaates auf dem Territorium des Empfangsstaates verunglückt, informieren die zuständigen Organe unverzüglich die konsularische Vertretung, die dem Unfallort am nächsten gelegen ist. Artikel 42 Eine konsularische Amtsperson kann außer den in diesem Vertrag vorgesehenen Funktionen andere konsularische Funktionen ausüben, mit denen sie vom Entsendestaat beauftragt wird, sofern sie den Rechtsvorschriften des Empfangsstaates nicht widersprechen. Artikel 43 (1) Eine konsularische Vertretung ist berechtigt, Konsulargebühren gemäß den Rechtsvorschriften des Entsendestaates zu erheben. (2) Konsulargebühren sind im Empfangsstaat von allen Steuern und Abgaben befreit. Kapitel V Allgemeine Bestimmungen und Schlußbestimmungen Artikel 44 (1) Die Personen, die nach diesem Vertrag Erleichterungen, Privilegien und Immunitäten genießen, sind unbeschadet derselben verpflichtet, die Rechtsvorschriften des Empfangsstaates einzuhalten. Sie sind gleichfalls verpflichtet, sich nicht in die inneren Angelegenheiten des Empfangsstaates einzumischen. (2) Transportmittel, die Eigentum des Entsendestaates und für den Gebrauch der konsularischen Vertretung bestimmt oder Eigentum eines Angehörigen der konsularischen Vertretung sind, müssen im Empfangsstaat pflichtversichert sein. (3) Die. Konsularräumlichkeiten dürfen nicht zu Zwecken genutzt werden, die mit der Wahrnehmung der Aufgaben der konsularischen Vertretung unvereinbar sind. Artikel 45 (1) Die Bestimmungen dieses Vertrages finden auch für die konsularische Tätigkeit der diplomatischen Mission des Entsendestaates Anwendung. Auf die Mitglieder der diplomatischen Mission des Entsendestaates, die mit der Ausübung konsularischer Funktionen beauftragt sind und deren Vor-und Zunamen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Empfangsstaates mitgeteilt wurden, finden die in diesem Vertrag vorgesehenen Rechte und Pflichten für die konsularischen Amtspersonen und die Mitarbeiter der konsularischen Vertretung Anwendung. (2) Die Ausübung konsularischer Funktionen durch Mitglieder der diplomatischen Mission, die in Absatz 1 dieses Artikels genannt sind, berührt nicht die Privilegien und Immunitäten, die sie als Mitglieder der diplomatischen Mission genießen. Artikel 46 Der Entsendestaat kann mit Zustimmung des Empfangsstaates konsularische Funktionen für einen dritten Staat im Empfangsstaat ausüben. . Artikel 47 (1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt am dreißigsten Tag nach Austausch der Ratifikationsurkunden, der in Paris erfolgt, in Kraft. (2) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder der Hohen Vertragschließenden Seiten durch schriftliche Notifizierung gekündigt werden. In diesem Fall tritt er sechs Monate nach dem Zeitpunkt seiner Kündigung außer Kraft. Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig Bevollmächtigten der Hohen Vertragschließenden Seiten diesen Vertrag unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen. Ausgefertigt in Berlin am 16. Juni 1980 in zwei Exemplaren, jedes in deutscher und in französischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen gültig sind. Für den Für den Staatsrat der Präsidenten der Deutschen Demokratischen Französischen Republik Republik Oskar Fischer Henry Bayle;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 9 vom 15. Dezember 1980 auf Seite 124. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, Nr. 1-9 v. 11.1.-15.10.1980, S. 1-124).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Arbeitsbereich Vollzug. Der Arbeitsbereich Vollzug umfaßt folgende Sachgebiete - Sachgebiet operativer Vollzug, Sachgebiet Effekten und Er kenn ungs dienst, Inhaftiertenvorführung.

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