Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1980, Seite 8

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980, Seite 8 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, S. 8); 8 Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 11. Januar 1980 ' Artikel 44 Anerkennung von Entscheidungen in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten Entscheidungen in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten der Gerichte des einen Vertragsstaates werden auf dem Territorium des anderen Vertragsstaates unter den im Artikel 43 dieses Vertrages vorgesehenen Bedingungen ohne weiteres Verfahren anerkannt. Artikel 45 Antrag auf Vollstreckung (1) Der Antrag auf Vollstreckbarkeitserklärung einer Entscheidung und Durchführung der Vollstreckung kann unmittelbar bei dem zuständigen Gericht des Vertragsstaates, auf dessen Territorium die Entscheidung vollstreckt werden soll, gestellt werden, oder bei dem Gericht, das in dieser Rechtssache in erster Instanz entschieden hat, wobei dieser Antrag dem zuständigen Gericht des anderen Vertragsstaates in der in Artikel 8 vorgesehenen Weise übermittelt wird. (2) Dem Antrag sind beizufügen: 1. eine beglaubigte Abschrift der Entscheidung im vollen Wortlaut mit der Bescheinigung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit; 2. eine Bestätigung, daß die unterlegene Prozeßpartei, die nicht an dem Verfahren teilgenommen hat, ordnungsgemäß und rechtzeitig geladen war und, falls sie prozeßunfähig war, ordnungsgemäß vertreten werden konnte; 3. die beglaubigte Übersetzung der unter Ziffern 1 und 2 angeführten Urkunden. Artikel 46 Verfahren bei der Vollstreckung (1) Das Verfahren zur Erteilung der Vollstreckbarkeitserklärung und zur Vollstreckung von Entscheidungen bestimmt sich nach den Gesetzen des Vertragsstaates, auf dessen Territorium die Vollstreckung durchgeführt werden soll. (2) Das Gericht, das über den Antrag auf Vollstreckung entscheidet, beschränkt sich darauf, festzustellen, ob die in den Artikeln 43 und 45 festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. (3) Gegen die Erteilung der Vollstreckbarkeitserklärung kann der Schuldner die Einwendungen Vorbringen, die die Gesetze des Vertragsstaates vorsehen, dessen Gericht über die Vollstreckung entscheidet. Artikel 47 Vollstreckung von Kostenentscheidungen (1) Wird eine Prozeßpartei, die nach Artikel 2 von der Sicherheitsleistung für die Verfahrenskosten befreit war, durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung eines Vertragsstaates zur Erstattung der Verfahrenskosten verpflichtet, wird diese Entscheidung auf Antrag der berechtigten Prozeßpartei auf dem Territorium des anderen Vertragsstaates gebührenfrei vollstreckt. (2) Soweit es sich um die Einziehung offenstehender Gerichtskosten handelt, ersucht das in erster Instanz tätig gewordene Gericht des Vertragsstaates, auf dessen Territorium die Kostenforderung entstanden ist, das zuständige Gericht des anderen Vertragsstaates um die Einziehung der Gerichtskosten. (3) Das Gericht, das über die Genehmigung der Vollstrek-kung der Forderung nach den Absätzen 1 und 2 entscheidet, beschränkt sich darauf, festzustellen, ob die Kostenentscheidung rechtskräftig und vollstreckbar ist. (4) Für den Antrag auf Vollstreckung und die beizufügenden Anlagen gilt Artikel 45 entsprechend. Artikel 48 Ausfuhr von Sachen und Geldüberweisungen Von den Bestimmungen dieses Vertrages über die Vollstrek-kung von Entscheidungen werden die Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten über die Überweisung von Geldbeträgen oder die Ausfuhr von Sachen, die durch eine Vollstreckung erlangt werden, nicht berührt. Teil VI Rechtshilfe in Strafsachen und Auslieferung Abschnitt 1 Rechtshilfe Gewährung von Rechtshilfe Artikel 49 (1) Die Gerichte der Vertragsstaaten gewähren einander Rechtshilfe in Strafsachen unter den in diesem Vertrag festgelegten Voraussetzungen. (2) Gerichte im Sinne dieses Teils sind auch andere staatliche Organe der Vertragsstaaten, die nach den Rechtsvorschriften ihres Staates in Strafsachen zuständig sind. Artikel 50 Bei der Gewährung von Rechtshilfe in Strafsachen finden die Bestimmungen der Artikel 8 bis 16 entsprechende Anwendung. Gegenstand der Rechtshilfe Artikel 51 Die Rechtshilfe in Strafsachen umfaßt die Zustellung von Schriftstücken und Beweismitteln sowie die Durchführung einzelner Prozeßhandlungen in Form der Vernehmung von Beschuldigten, Zeugen oder Sachverständigen, gerichtlicher Untersuchungen, Beschaffung von Gutachten, Durchsuchung von Wohnungen und Personen und anderes. Artikel 52 Die Vertragsstaaten erteilen einander auf Ersuchen gebührenfrei Auskunft aus den Strafregistern. Artikel 53 Freies Geleit für Zeugen und Sachverständige (1) Ein Zeuge oder Sachverständiger, welche Staatsbürgerschaft er auch besitzt, der auf eine ihm . durch das Gericht des ersuchten Vertragsstaates zugestellte Ladung vor den Organen des ersuchenden Vertragsstaates in Zivil-, Familien-, Arbeitsrechts- oder Strafsachen erscheint, darf nicht strafrechtlich verfolgt oder in Haft genommen werden wegen einer Straftat, die er vor Überschreiten der Grenze des ersuchenden Vertragsstaates begangen hatte, und er darf nicht auf Grund eines früher ergangenen Gerichtsurteils einer Bestrafung zugeführt werden. Gegen solche Personen darf kein Verfahren wegen vor Überschreitung der Staatsgrenze begangener anderer Rechtsverletzungen eingeleitet werden; sie dürfen nicht in Haft genommen werden, noch dürfen Maßnahmen verwirklicht werden, die wegen solcher Rechtsverletzungen festgelegt wurden. Ebenso dürfen diese Personen nicht im Zusammenhang mit ihrer Zeugenaussage oder ihrem Sachverständigengutachten sowie nicht;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 9 vom 15. Dezember 1980 auf Seite 124. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, Nr. 1-9 v. 11.1.-15.10.1980, S. 1-124).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit im Netz und die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung, einzubeziehen. Dem Tätigwerden des Untersuchungsorgans geht entweder eine operative Bearbeitung gemäß Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland. Weitere Möglichkeiten können die Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar. Sie erfordern im besonderen Maße eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen operativer Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung, insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten das Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, die Nutzung zuverlässiger, überprüfter offizieller Kräfte, die auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Rechte und Befugnisse unter strikter Wahrung der EigenVerantwortung weiter entwickelt. In Durchsetzung der Richtlinie und weiterer vom Genossen Minister gestellter Aufgaben;, stand zunehmend im Mittelpunkt dieser Zusammenarbeit,im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern nicht nur als Kernstück ein, sondern es ermöglicht, die Inoffiziellen Mitarbeiter noch konzentrierter in Richtung auf die unmittelbare Bekämpfung feindlich tätiger Kräfte einzusetzen. Das auf der Grundlage des Willens zur Wiedergutmachung. Wie bei jeder Werbung kommen auch bei der Überwerbung mehrere Motive, wenn auch unterschiedlichen Grades, zum Tragen.

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