Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1980, Seite 51

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980, Seite 51 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, S. 51); Gesetzblatt Teil II Nr. 3 Ausgabetag: 5. März 1980 51 wenn der andere Eltern teil bis zum Tage des Ablaufes der in Artikel 4 Absätze 1 und 3 genannten Frist für die Abgabe der Erklärung verstorben oder sein Wohnsitz nicht bekannt ist oder wenn diesem das Erziehungsrecht entzogen wurde. (2) Minderjährige Kinder, deren Eltern verstorben sind oder von denen der Wohnsitz der Eltern nicht bekannt ist oder deren Eltern das Erziehungsrecht entzogen wurde, behalten die Staatsbürgerschaft der Vertragschließenden Seite, auf deren Territorium sie am Tage des Ablaufes der in Artikel 4 Absätze 1 und 3 genannten Frist für die Abgabe der Erklärung ihren Wohnsitz haben. Artikel 8 (1) Die Vertragschließenden Seiten übermitteln einander auf diplomatischem Wege: a) spätestens sechs Monate nach Ablauf der in Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 1 genannten Fristen Lasten mit Angabe der Personalien und Wohnanschriften der Personen, die eine Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft abgegeben haben oder für die eine solche Erklärung von den Eltern abgegeben wurde; b) in jedem Quartal Listen mit Angabe der Personalien und Wohnanschriften der minderjährigen Kinder, die nach Inkrafttreten des Vertrages geboren wurden und für die von den Eltern im Verlaufe des vorangegangenen Quartals eine Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft gemäß Artikel 4 Absatz 3 abgegeben worden ist. (2) Den im Absatz 1 genannten Listen wird jeweils ein Exemplar der Erklärungen über die Wahl der Staatsbürgerschaft beigefügt (2) Dieser Vertrag behält seine Gültigkeit bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Kündigung durch eine der Vertragschließenden Seiten. (3) Der Wortlaut dieses Vertrages wird von den Vertragschließenden Seiten veröffentlicht Dieser Vertrag wurde in Bukarest am 20. April 1979 in zwei Exemplaren, jedes in deutscher und rumänischer Sprache, ausgefertigt wobei beide Texte gleichermaßen gültig sind. Für die Deutsche Demokratische Republik Prof. Dr. Siegfried Bock Für die Sozialistische Republik Rumänien Comel P a c o s t e Bekanntmachung über die Unterzeichnung und das Inkrafttreten des Abkommens vom 31. Oktober 1979 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Befreiung von StraBenfahrzeugen von Steuern und Gebühren vom 18. Februar 1980 Artikel 9 Die Erklärungen über die Wahl der Staatsbürgerschaft und sonstige Unterlagen, die in Durchführung dieses Vertrages ausgestellt werden, sind gebührenfrei. Artikel 10 (1) Die Staatsbürgerschaft der Personen, die gemäß Artikel 1 Absatz! Erklärungen über die Wahl der Staatsbürgerschaft abgegeben haben oder für die gemäß Artikel 4 Absatz 1 Erklärungen abgegeben wurden, wird am Tage des Eingangs der Listen gemäß Artikel 8 wirksam. 2 (2) Die Staatsbürgerschaft für die nach Inkrafttreten dieses Vertrages geborenen minderjährigen Kinder wird vom Tage der Geburt an wirksam Am 31. Oktober 1979 wurde in Berlin das nachstehend veröffentlichte Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Befreiung von Straßenfahrzeugen von Steuern und Gebühren unterzeichnet. Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikels Absatz 1 am 28. Februar 1980 in Kraft. Berlin, den 18. Februar 1980 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates DT. Kleinert Staatssekretär Artikel 11 Nach Inkrafttreten dieses Vertrages wird jede Vertragschließende Seite die Verleihung ihrer Staatsbürgerschaft an eine Person, die die Staatsbürgerschaft der anderen Vertragschließenden Seite besitzt, von der Vorlage eines Dokumentes abhängig machen, in dem bestätigt wird, daß sie die Staatsbürgerschaft dieser Vertragschließenden Seite nicht mehr besitzt. Artikel 1'2 Fragen, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Auslegung dieses Vertrages auftreten, werden auf diplomatischem Wege gelöst. A r ti kel 13 (1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation und tritt nach Ablauf von 30 Tagen nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft, der in nächster Zeit in Berlin erfolgen wird. Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Befreiung von StraBenfahrzeugen von Steuern und Gebühren Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, von dem Wunsche geleitet, in Übereinstimmung mit Artikel 1 des Vertrages vom 28. Mai 1972 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutsch-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 9 vom 15. Dezember 1980 auf Seite 124. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, Nr. 1-9 v. 11.1.-15.10.1980, S. 1-124).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten erfordern. Durch umsichtiges, tsoheklstiseh kluges und einheitliches Handeln aller dafür eingesetzten Mitarbeiter ist zu sichern, daß bei der Durchführung oben genannter Maßnahmen jederzeit die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der BezirksVerwaltung für Staatssicherheit Berlin eindeutig erkennen, daß feindlich-negative Kräfte versuchen ihre Aktivitäten zur otörunn er Dichemoit. :; eer Iner suchungshaftanstslt zu verstärken.

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