Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1980, Seite 41

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980, Seite 41 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, S. 41); Gesetzblatt Teil II Nr. 2 Ausgabetag: 18. Januar 1980 41 Artikel 13 1. Der Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes gibt allen Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation Kenntnis von der Eintragung aller Ratifikationen, Erklärungen und Kündigungen, die ihm von den Mitgliedern der Organisation mitgeteilt werden. 2. Der Generaldirektor wird die Mitglieder der Organisation, wenn er ihnen von der Eintragung der zweiten Ratifikation, die ihm mitgeteilt wird, Kenntnis gibt, auf den Zeitpunkt aufmerksam machen, in dem dieses Übereinkommen in Kraft tritt. Artikel 14 Der Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes übermittelt dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zwecks Eintragung nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen vollständige Auskünfte über alle von ihm nach Maßgabe der vorausgehenden Artikel eingetragenen Ratifikationen, Erklärungen und Kündigungen. Artikel 15 Der Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes hat, sooft er es für nötig erachtet, der Allgemeinen Konferenz einen Bericht über die Durchführung dieses Übereinkommens zu erstatten und zu prüfen, ob die Frage seiner gänzlichen oder teilweisen Abänderung auf die Tagesordnung der Konferenz gesetzt werden soll. Artikel 16 1. Nimmt die Konferenz ein neues Übereinkommen an, welches das vorliegende Übereinkommen ganz oder teilweise abändert, und sieht das neue Übereinkommen nichts anderes vor, so gelten folgende Bestimmungen: a) Die Ratifikation des neugefaßten Übereinkommens durch ein Mitglied schließt ohne weiteres die sofortige Kündigung des vorliegenden Übereinkommens in sich ohne Rücksicht auf Artikel 12, vorausgesetzt, daß das neugefaßte Übereinkommen in Kraft getreten ist. b) Vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des neugefaßten Übereinkommens kann das vorliegende Übereinkommen von den Mitgliedern nicht mehr ratifiziert werden. 2. Indessen bleibt das vorliegende Übereinkommen nach Form und Inhalt jedenfalls in Kraft für die Mitglieder, die dieses, aber nicht das neugefaßte Übereinkommen ratifiziert haben. Artikel 17 Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend. ÜBEREINKOMMEN 124 Übereinkommen über die ärztliche Untersuchung Jugendlicher im Hinblick auf ihre Eignung zur Beschäftigung bei Untertagearbeiten in Bergwerken Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 2. Juni 1965 zu ihrer neunundvierzigsten Tagung zusammengetreten ist, hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die ärztliche Untersuchung Jugendlicher im Hin- blick auf ihre Eignung zur Beschäftigung bei Untertagearbeiten in Bergwerken, eine Frage, die zum vierten Gegenstand ihrer Tagesordnung gehört; hat zur Kenntnis genommen, daß das Übereinkommen über die ärztliche Untersuchung Jugendlicher (Gewerbe), 1946, das für Bergwerke gilt, vorsieht, daß Kinder und Jugendliche unter achtzehn Jahren zur Arbeit in einem gewerblichen Betrieb nicht zugelassen werden dürfen, ohne nach gründlicher ärztlicher Untersuchung für die Arbeit, bei der sie beschäftigt werden sollen, geeignet befunden worden zu sein, daß die Beschäftigung eines Kindes oder Jugendlichen unter achtzehn Jahren nur unter der Bedingung fortgesetzt werden darf, daß die ärztliche Untersuchung wenigstens einmal im Jahr wiederholt wird, und daß die innerstaatliche Gesetzgebung Bestimmungen über zusätzliche ärztliche Untersuchungen zu enthalten hat; hat zur Kenntnis genommen, daß das Übereinkommen ferner bestimmt, daß für Arbeiten mit hohen Gefahren für die Gesundheit die ärztliche Untersuchung über die Arbeitseignung und ihre regelmäßige Wiederholung mindestens bis zum einundzwanzigsten Lebensjahr vorzuschreiben sind und daß die innerstaatliche Gesetzgebung die Arbeiten oder Gruppen von Arbeiten, für die diese Verpflichtung besteht, entweder selbst zu bezeichnen oder eine geeignete Behörde hierzu zu ermächtigen hat; ist der Ansicht, daß in Anbetracht der Gefahren für die Gesundheit, die mit den Untertagearbeiten in Bergwerken verbunden sind, internationale Normen wünschenswert sind, die eine ärztliche Untersuchung im Hinblick auf die Eignung zur Beschäftigung unter Tage in Bergwerken und ihre regelmäßige Wiederholung bis zum einundzwanzigsten Lebensjahr fordern und die Art dieser Untersuchungen genau angeben, und hat dabei bestimmt, daß diese Normen die Form eines internationalen Übereinkommens erhalten sollen. Die Konferenz nimmt heute, am 23. Juni 1965, das folgende Übereinkommen an, das als Übereinkommen über die ärztliche Untersuchung Jugendlicher (Untertagearbeiten), 1965, bezeichnet wird. . Artikel 1 1. Als „Bergwerk“ im Sinne dieses Übereinkommens gilt jeder öffentliche oder private Betrieb, der die Gewinnung von Bodenschätzen bezweckt und dabei Personen unter Tage beschäftigt. 2. Die Bestimmungen dieses Übereinkommens über die Beschäftigung oder Arbeit unter Tage in Bergwerken schließen die Beschäftigung oder Arbeit unter Tage in Steinbrüchen ein. Artikel 2 1. Eine gründliche ärztliche Untersuchung im Hinblick auf die Eignung zur Beschäftigung und deren regelmäßige Wiederholung in Zeitabständen von nicht mehr als zwölf Monaten sind für Personen unter einundzwanzig Jahren zu fordern, die unter Tage in Bergwerken beschäftigt werden oder arbeiten sollen. 2. Andere Vorkehrungen für die ärztliche Überwachung von Jugendlichen zwischen achtzehn und einundzwanzig Jahren sind jedoch zulässig, wenn die zuständige Stelle auf Grund eines ärztlichen Gutachtens der Auffassung ist, daß diese Vorkehrungen ebenso wirksam oder wirksamer sind als die in Absatz 1 dieses Artikels geforderten Vorkehrungen, und wenn sie die maßgebenden beteiligten Arbeitgeber-und Arbeitnehmerverbände angehört und ihre Zustimmung erlangt hat.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 9 vom 15. Dezember 1980 auf Seite 124. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, Nr. 1-9 v. 11.1.-15.10.1980, S. 1-124).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der HauptabteiIungen sebständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu bestätigen. Verantwortlichkeit und Aufgaben. Die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen haben auf der Grundlage ihrer größtenteils manifestierten feindlich-negativen Einstellungen durch vielfältige Mittel und Methoden zielgerichtet und fortwährend motiviert, auch unter den spezifischen Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuqes Handlungen durchzuführen und zu organisieren, die sich gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden.

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