Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1980, Seite 35

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980, Seite 35 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, S. 35); Gesetzblatt Teil II Nr. 2 Ausgabetag: 18. Januar 1980 35 3. Die innerstaatliche Gesetzgebung kann vorsehen, daß den Kindern und den Jugendlichen, deren Arbeitseignung nicht klar festgestellt ist, a) zeitweilige Arbeitsermächtigungen oder ärztliche Zeugnisse mit zeitlich begrenzter Gültigkeit ausgestellt werden, nach deren Ablauf der jugendliche Arbeitnehmer sich erneut einer Untersuchung zu unterziehen hat, b) Ermächtigungen oder Zeugnisse ausgestellt werden, die besondere Arbeitsbedingungen festsetzen. Artikel 7 1. Der Arbeitgeber hat entsprechend den von der Gesetzgebung zu treffenden Bestimmungen entweder das ärztliche Zeugnis über die Arbeitseignung oder die Arbeitsermächtigung oder das Arbeitsbuch zum Beweise, daß keine ärztlichen Bedenken gegen die Beschäftigung bestehen, aufzubewahren und zur Verfügung der Arbeitsaufsicht zu halten. 2. Die innerstaatliche Gesetzgebung bestimmt die sonstigen Überwachungsverfahren zur Gewährleistung einer strengen Durchführung des Übereinkommens. Teil II. Sonderbestimmungen für bestimmte Staaten Artikel 8 1. Umfaßt das Gebiet eines Mitgliedes ausgedehnte Landesteile, in denen die zuständige Stelle die Bestimmungen dieses Übereinkommens wegen der Spärlichkeit der Bevölkerung oder des Grades ihrer Entwicklung für undurchführbar hält, so kann sie diese Landesteile von der Durchführung des Übereinkommens entweder allgemein oder mit den ihr angemessen erscheinenden Ausnahmen in bezug auf bestimmte Betriebe oder Arbeiten befreien. 2. Jedes Mitglied hat in seinem ersten Jahresbericht, den es auf Grund von Artikel 22 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation über die Durchführung dieses Übereinkommens vorzulegen hat, alle Landesteile zu bezeichnen, für die es von diesem Artikel Gebrauch zu machen beabsichtigt. In der Folge darf kein Mitglied von diesem Artikel für andere als die in dieser Weise bezeichneten Landesteile Gebrauch machen. 3. Jedes Mitglied, das von den Bestimmungen dieses Artikels Gebrauch macht, hat in seinen späteren Jahresberichten die Landesteile zu bezeichnen, für die es auf das Recht verzichtet, von den genannten Bestimmungen Gebrauch zu machen. Artikel 9 1. Jedes Mitglied, das vor dem Zeitpunkt der Annahme von gesetzlichen Vorschriften, welche die Ratifikation dieses Übereinkommens ermöglichen, keine gesetzlichen Vorschriften über die ärztliche Untersuchung der Eignung von Kindern und Jugendlichen zur Arbeit im Gewerbe besaß, kann durch eine der Ratifikation beigefügte Erklärung das in den Artikeln 2 und 3 festgesetzte Alter von achtzehn Jahren durch ein Alter ersetzen, das niedriger als achtzehn, aber keinesfalls niedriger als sechzehn Jahre sein darf, und das in Artikel 4 festgesetzte Alter von einundzwanzig Jahren durch ein Alter, das niedriger als einundzwanzig, aber keinesfalls niedriger als neunzehn Jahre sein darf. 2. Jedes Mitglied, das eine solche Erklärung abgegeben hat, kann sie durch eine spätere Erklärung jederzeit widerrufen. 3 3. Jedes Mitglied, für das eine Erklärung nach Absatz 1 dieses Artikels in Kraft ist, hat in seinem Jahresbericht über die Durchführung dieses Übereinkommens anzugeben, in welchem Umfang Fortschritte in der Richtung auf die völlige Durchführung der Bestimmungen des Übereinkommens erzielt worden sind. Artikel 10 1. Die Bestimmungen von Teil I dieses Übereinkommens finden auf Indien Anwendung, vorbehaltlich der in diesem Artikel vorgesehenen Abweichungen. a) Die genannten Bestimmungen gelten für alle Gebiete, in denen die „Indian Legislature“ zu ihrer Durchführung zuständig ist. b) Als „gewerbliche Betriebe“ gelten i) Fabriken im Sinne des indischen Fabrikgesetzes, ii) Bergwerke im Sinne des indischen Bergbaugesetzes, iii) Eisenbahnen, iv) alle durch das Kinderarbeitsgesetz von 1938 erfaßten Arbeiten. c) Die Artikel 2 und 3 gelten für Kinder und Jugendliche unter sechzehn Jahren. d) In Artikel 4 wird die Altersgrenze von einundzwanzig Jahren durch das Alter von neunzehn Jahren ersetzt. e) Artikel 6 Absätze 1 und 2 finden auf Indien keine Anwendung. 2. Die Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels können im Wege des folgenden Verfahrens abgeändert werden: a) Die Internationale Arbeitskonferenz kann auf jeder Tagung, auf deren Tagesordnung die Frage steht, mit Zweidrittelmehrheit Abänderungsentwürfe zu Absatz! dieses Artikels annehmen. b) Ein solcher Abänderungsentwurf ist spätestens ein Jahr oder, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, spätestens achtzehn Monate nach Schluß der Tagung der Konferenz der zur Entscheidung berufenen Stelle oder den zur Entscheidung berufenen Stellen in Indien zum Zwecke der Verwirklichung durch die Gesetzgebung oder zwecks sonstiger Maßnahmen zu unterbreiten. c) Erlangt Indien die Zustimmung der zur Entscheidung berufenen Stelle oder der zur Entscheidung berufenen Stellen, so teilt es die förmliche Ratifikation der Abänderung dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zur Eintragung mit. d) Sobald ein solcher Abänderungsentwurf von Indien ratifiziert worden ist, tritt er als Abänderung dieses Übereinkommens in Kraft. Teil III. Schlußbestimmungen Artikel 11 Soweit kraft Gesetz, Entscheidung, Gewohnheit oder Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern günstigere Bedingungen gelten, als in diesem Übereinkommen vorgesehen sind, werden diese durch dieses Übereinkommen nicht berührt. Artikel 12 Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zur Eintragung mitzuteilen. Artikel 13 1. Dieses Übereinkommen bindet nur diejenigen Mitglieder der Internationalen Arbeitsorganisation, deren Ratifikation durch den Generaldirektor eingetragen ist. 2. Es tritt in Kraft zwölf Monate nachdem die Ratifikationen zweier Mitglieder durch den Generaldirektor eingetragen worden sind. 3. In der Folge tritt dieses Übereinkommen für jedes Mitglied zwölf Monate nach der Eintragung seiner Ratifikation in Kraft.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 9 vom 15. Dezember 1980 auf Seite 124. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, Nr. 1-9 v. 11.1.-15.10.1980, S. 1-124).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Staatsführung zu unterstützen, hohe Innere Stabilität sowie Sicherheit und Ordnuno zu gewährleisten sowie die anderen operativen Diensteinheiten wirksam zu unterstützen. Die Ergebnisse der Komplexüberprüfungen wurden vom Leiter der Hauptabteilung zur Durchsetzung dar strafprozessualen Regelungen des Prüfungsstadiums gemäß in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Orientierung des Leiters der Hauptabteilung zur Strafverfolgung bestimmter Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gej sellschaftsordnung stützen, in denen auch die wachsende Bedeutung und der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die schrittweise Einengung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen -., . ,. lrfj . T? Wie die praktischen Erfahrungen Staatssicherheit bei der Aufdeckung und Bokänpf lieh - о vor Hand ngen, inobosondero Zusahne -hang mit der Bearbeitung von Ermitt sozialistischen Rechts ins-ahrensrechts im Zusammen-lungsverfahren hat auf der Grundlose der Besoffl üoO der Partei zu erfoloen. l; sind und bleiben die: für die Tätigkeit der Linie des Untersuchungsorganes im Strafverfahren gebunden. Es ist nunmehr möglich, den Versuch der definitorischen Bestimmunge des Begriffs strafprozessuale Beweismittel zu unternehmen.

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