Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1980, Seite 20

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980, Seite 20 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, S. 20); 20 Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 11. Januar 1980 3. die beglaubigte Übersetzung der in den Ziffern 1 und 2 angeführten Urkunden. (2) Bei Kostenentscheidungen ist dem Antrag eine beglaubigte Abschrift des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit dem Rechtskraftvermerk sowie eine beglaubigte Übersetzung beizufügen. Artikel 58 Einwendungen des Schuldners Der Schuldner kann Einwendungen gegen die Vollstreckung und gegen den in der Entscheidung festgestellten Anspruch bei dem für die Erteilung der Vollstreckbarkeitserklärung und die Durchführung der Vollstreckung zuständigen Gericht geltend machen, soweit diese Einwendungen nach den Gesetzen des Vertragsstaates, dessen Organ die Entscheidung erlassen hat, zulässig sind. Artikel 59 Kosten der Vollstreckung Die Berechnung und Einziehung der mit der Vollstreckung verbundenen Kosten nimmt das für die Vollstreckung zuständige Gericht nach den Gesetzen seines Staates vor. Artikel 60 Ausfuhr von Sachen und Überweisungen Bei der Ausfuhr von Sachen und der Überweisungen von Geldbeträgen nach diesem Vertrag von dem Territorium des einen Vertragsstaates auf das Territorium des anderen Vertragsstaates gelten die Gesetze des Staates, von dessen Territorium die Sachen ausgeführt oder die Geldbeträge überwiesen werden sollen. Teil IV Auslieferung und Übernahme der Strafverfolgung 1. Auslieferung Artikel 61 Verpflichtung zur Auslieferung Die Vertragsstaaten verpflichten sich entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages, auf Ersuchen einander solche Personen auszuliefem, die sich auf ihrem Territorium befinden und gegen die eine Strafverfolgung durchgeführt oder eine Strafe vollzogen werden soll. Artikel 62 Auslieferungsstraftaten (1) Eine Auslieferung zur Durchführung einer Strafverfolgung erfolgt wegen solcher Handlungen, die nach den Geset- j zen beider Vertragsstaaten strafbar und mit einer Freiheits- strafe von mehr als einem Jahr oder' mit einer schwereren Strafe bedroht sind. (2) Die Auslieferung zum Vollzug einer Strafe erfolgt, wenn die betreffende Person zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten oder zu einer höheren Strafe verurteilt worden ist. Ablehnung der Auslieferung Artikel 63 (1) Die Auslieferung erfolgt nicht, wenn 1. die Person, um deren Auslieferung ersucht wird, Staatsbürger des ersuchten Vertragsstaates ist; 2. zum Zeitpunkt des Eingangs des Ersuchens beim ersuchten Vertragsstaat die Strafverfolgung oder der Vollzug einer Strafe nach den Gesetzen des ersuchten Vertragsstaates wegen Verjährung oder aus anderen gesetzlichen Gründen nicht zulässig sein würde; 3. gegen den Täter wegen derselben Straftat bereits ein rechtskräftiges Urteil oder eine andere das Verfahren abschließende Entscheidung eines Gerichts oder Strafverfol- , gungsorgans des ersuchten Vertragsstaates ergangen ist; 4. die Straftat nach den Gesetzen beider Vertragsstaaten auf Antrag des Geschädigten (im Wege der Privatklage) verfolgt wird. (2) Die Auslieferung kann abgelehnt werden, wenn die Straftat, derentwegen um Auslieferung ersucht wird, auf dem Territorium des ersuchten Vertragsstaates begangen wurde. Artikel 64 Erfolgt die Auslieferung nicht, wird der ersuchende Vertragsstaat über die Gründe für die Ablehnung informiert. Artikel 65 Aiislief erungsersuchen (1) Ein Ersuchen um Auslieferung muß folgende Angaben enthalten: 1. die Bezeichnung des ersuchenden Organs; 2. den Text des Gesetzes des ersuchenden Vertragsstaates, auf Grund dessen die Handlung als Straftat anerkannt wird; 3. Familien- und Vorname der auszuliefernden Person, ihre Staatsbürgerschaft, ihren Wohnsitz oder Aufenthalt, nach Möglichkeit eine Beschreibung des Äußeren und andere Angaben zur Person. (2) Dem Ersuchen um Auslieferung zur Durchführung der Strafverfolgung ist eine beglaubigte Abschrift des Haftbefehls mit einer Darstellung des Sachverhalts beizufügen. Dem Ersuchen zum Vollzug der Strafe sind eine Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils und der Text des der Verurteilung zugrunde liegenden Strafgesetzes beizufügen. Hat der Verurteilte bereits einen Teil der Strafe verbüßt, werden auch darüber Angaben übermittelt. (3) Das Ersuchen und die ihm beigefügten Unterlagen sind in der Sprache des ersuchenden Vertragsstaates abzufassen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 9 vom 15. Dezember 1980 auf Seite 124. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, Nr. 1-9 v. 11.1.-15.10.1980, S. 1-124).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der ist ständig von der Einheit der Erfordernisse auszugehen, die sich sowohl aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind wichtige Komponenten zur Erzielung einer hohen Wirksamkeit an Schwerpunkten der politisch-operativen Arbeit. Da die Prozesse der Gewinnung, Befähigung und des Einsatzes der höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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