Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1980, Seite 20

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980, Seite 20 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, S. 20); 20 Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 11. Januar 1980 3. die beglaubigte Übersetzung der in den Ziffern 1 und 2 angeführten Urkunden. (2) Bei Kostenentscheidungen ist dem Antrag eine beglaubigte Abschrift des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit dem Rechtskraftvermerk sowie eine beglaubigte Übersetzung beizufügen. Artikel 58 Einwendungen des Schuldners Der Schuldner kann Einwendungen gegen die Vollstreckung und gegen den in der Entscheidung festgestellten Anspruch bei dem für die Erteilung der Vollstreckbarkeitserklärung und die Durchführung der Vollstreckung zuständigen Gericht geltend machen, soweit diese Einwendungen nach den Gesetzen des Vertragsstaates, dessen Organ die Entscheidung erlassen hat, zulässig sind. Artikel 59 Kosten der Vollstreckung Die Berechnung und Einziehung der mit der Vollstreckung verbundenen Kosten nimmt das für die Vollstreckung zuständige Gericht nach den Gesetzen seines Staates vor. Artikel 60 Ausfuhr von Sachen und Überweisungen Bei der Ausfuhr von Sachen und der Überweisungen von Geldbeträgen nach diesem Vertrag von dem Territorium des einen Vertragsstaates auf das Territorium des anderen Vertragsstaates gelten die Gesetze des Staates, von dessen Territorium die Sachen ausgeführt oder die Geldbeträge überwiesen werden sollen. Teil IV Auslieferung und Übernahme der Strafverfolgung 1. Auslieferung Artikel 61 Verpflichtung zur Auslieferung Die Vertragsstaaten verpflichten sich entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages, auf Ersuchen einander solche Personen auszuliefem, die sich auf ihrem Territorium befinden und gegen die eine Strafverfolgung durchgeführt oder eine Strafe vollzogen werden soll. Artikel 62 Auslieferungsstraftaten (1) Eine Auslieferung zur Durchführung einer Strafverfolgung erfolgt wegen solcher Handlungen, die nach den Geset- j zen beider Vertragsstaaten strafbar und mit einer Freiheits- strafe von mehr als einem Jahr oder' mit einer schwereren Strafe bedroht sind. (2) Die Auslieferung zum Vollzug einer Strafe erfolgt, wenn die betreffende Person zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten oder zu einer höheren Strafe verurteilt worden ist. Ablehnung der Auslieferung Artikel 63 (1) Die Auslieferung erfolgt nicht, wenn 1. die Person, um deren Auslieferung ersucht wird, Staatsbürger des ersuchten Vertragsstaates ist; 2. zum Zeitpunkt des Eingangs des Ersuchens beim ersuchten Vertragsstaat die Strafverfolgung oder der Vollzug einer Strafe nach den Gesetzen des ersuchten Vertragsstaates wegen Verjährung oder aus anderen gesetzlichen Gründen nicht zulässig sein würde; 3. gegen den Täter wegen derselben Straftat bereits ein rechtskräftiges Urteil oder eine andere das Verfahren abschließende Entscheidung eines Gerichts oder Strafverfol- , gungsorgans des ersuchten Vertragsstaates ergangen ist; 4. die Straftat nach den Gesetzen beider Vertragsstaaten auf Antrag des Geschädigten (im Wege der Privatklage) verfolgt wird. (2) Die Auslieferung kann abgelehnt werden, wenn die Straftat, derentwegen um Auslieferung ersucht wird, auf dem Territorium des ersuchten Vertragsstaates begangen wurde. Artikel 64 Erfolgt die Auslieferung nicht, wird der ersuchende Vertragsstaat über die Gründe für die Ablehnung informiert. Artikel 65 Aiislief erungsersuchen (1) Ein Ersuchen um Auslieferung muß folgende Angaben enthalten: 1. die Bezeichnung des ersuchenden Organs; 2. den Text des Gesetzes des ersuchenden Vertragsstaates, auf Grund dessen die Handlung als Straftat anerkannt wird; 3. Familien- und Vorname der auszuliefernden Person, ihre Staatsbürgerschaft, ihren Wohnsitz oder Aufenthalt, nach Möglichkeit eine Beschreibung des Äußeren und andere Angaben zur Person. (2) Dem Ersuchen um Auslieferung zur Durchführung der Strafverfolgung ist eine beglaubigte Abschrift des Haftbefehls mit einer Darstellung des Sachverhalts beizufügen. Dem Ersuchen zum Vollzug der Strafe sind eine Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils und der Text des der Verurteilung zugrunde liegenden Strafgesetzes beizufügen. Hat der Verurteilte bereits einen Teil der Strafe verbüßt, werden auch darüber Angaben übermittelt. (3) Das Ersuchen und die ihm beigefügten Unterlagen sind in der Sprache des ersuchenden Vertragsstaates abzufassen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 9 vom 15. Dezember 1980 auf Seite 124. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, Nr. 1-9 v. 11.1.-15.10.1980, S. 1-124).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der und anderer sozialistischer Staaten begangen werden. Die greift die politischen und ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung sowie deren Landesverteidigung Gegenstand der Diversionsverbrechen sind für die Entwicklung der Volkswirtschaft der in den Jahren bis Dietz Verlag Berlin Auflage Entschließung des Parteitages der Partei zum Bericht des Zentralkomitee Dokumente des Parteitages der Partei ; sie wurde in ihrem Wesen durch die Parteiführung bereits seit der Errichtung der Arbeiter-und-Sauern-Macht gestellt und seitdem kontinuierlich und erfolgreich verwirklicht. Die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und deren rechtlich fixierte Berücksichtigung bei der Feststellung der Gründe der Strafzumessung, das Interesse des Untersuchungsorgans, in Rahnen der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat als auch eine ausschließlich in Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung erfolgende Mitwirkung am Strafverfahren, die gegen die Feststellung der Wahrheit gerichteten Verhaltenskonzeptionen Beschuldigter. Eine qualifizierte Vernehmungsplanung zwingt zur detaillierten Bestandsaufnahme aller für den konkreten Gegenstand der Beschuldigtenvernehmung bedeutsamen Informationen als Voraussetzung für eine Entscheidungs- r!i. - mau die Durchführung von Werbungen.isüder Plan der Werbung zu erarbeiten. muß im wesentlichen Aussagen qdd:Festlegungen über die operative Einsatz-t htung.

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