Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1980, Seite 15

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980, Seite 15 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, S. 15); Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 11. Januar 1980 15 Artikel 16 Wird eine Person, die sich auf dem Territorium des ersuchten Vertragsstaates in Haft befindet, von einem Justizorgan des anderen Vertragsstaates als Zeuge geladen, kann sie unter der Voraussetzung, daß sie in Haft gehalten und nach der Vernehmung unverzüglich dem ersuchten Vertragsstaat zurückgeführt wird, zeitweilig überstellt werden. Artikel 17 v Zustellung von Schriftstücken (1) Die Zustellung von Schriftstücken in Verfahren mit Prozeßbeteiligten, die sich auf dem Territorium des anderen Vertragsstaates aufhalten, wird im Wege der Rechtshilfe vorgenommen. (2) Die Schriftstücke werden nach den Verfahrensvorschriften des ersuchten Vertragsstaates zugestellt. (3) Ist das zuzustellende Schriftstück nicht in der Sprache des ersuchten Vertragsstaates abgefaßt und ist ihm keine beglaubigte Übersetzung beigefügt, übergibt das ersuchte Justizorgan das Schriftstück dem Empfänger nur dann, wenn dieser bereit ist, es freiwillig anzunehmen. Im Falle der Nichtannahme gilt die Zustellung als nicht bewirkt. Artikel 18 Zustellungsnachweis Der Nachweis der Zustellung erfolgt nach den Rechtsvorschriften über die Zustellung, die auf dem Territorium des ersuchten Vertragsstaates gelten. In der Bestätigung müssen die Zeit und der Ort der Zustellung sowie die Person, der das Schriftstück zugestellt wurde, angegeben sein. Artikel 19 Befugnisse der diplomatischen bzw. konsularischen Vertretungen (1) Die Vertragsstaaten sind berechtigt, Zustellungen an eigene Staatsbürger, die sich auf dem Territorium des anderen Vertragsstaates aufhalten, durch ihre diplomatische oder konsularische Vertretung zu bewirken. (2) Die Vertragsstaaten sind berechtigt, die Vernehmung eigener Staatsbürger, die sich auf dem Territorium des anderen Vertragsstaates aufhalten, durch ihre diplomatischen oder konsularischen Vertretungen vornehmen zu lassen. Artikel 20 Information über Rechtsfragen Das Ministerium der Justiz oder der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik einerseits und das Ministerium der Justiz oder die Staatsanwaltschaft der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken andererseits erteilen einander auf Ersuchen Auskunft über die Gesetze, die in ihren Staaten gelten oder gegolten haben, und über Fragen ihrer Anwendung durch die Justizorgane. Artikel 21 Kosten der Rechtshilfe (1) Für die Gewährung der Rechtshilfe verlangt das Justizorgan des ersuchten Vertragsstaates keine Kosten. Die Vertragsstaaten tragen alle bei der Gewährung von Rechts- hilfe auf ihrem Territorium entstandenen Kosten, insbesondere die bei der Durchführung von Beweisaufnahmen entstandenen Kosten selbst. (2) Das ersuchte Justizorgan gibt dem ersuchenden Justizorgan die Höhe der entstandenen Kosten bekannt. Soweit das ersuchende Justizorgan diese Kosten von dem Kostenpflichtigen einzfeht, verbleiben sie dem Vertragsstaat, dessen Justizorgan sie eingezogen hat. Teil II Anzuwendende Gesetze und Zuständigkeiten in Zivil- und Familiensachen 1. Personenrecht Artikel 22 Handlungsfähigkeit (1) Die Handlungsfähigkeit einer Person bestimmt sich nach den Gesetzen des Vertragsstaates, dessen Staatsbürger die Person ist. (2) Bei Abschluß von Rechtsgeschäften des täglichen Bedarfs bestimmt sich die Handlungsfähigkeit einer Person nach den Gesetzen des Vertragsstaates, auf dessen Territorium das Rechtsgeschäft abgeschlossen wird. Artikel 23 Rechtsfähigkeit juristischer Personen Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person bestimmt sich nach den Gesetzen des Vertragsstaates, durch dessen Gesetze die Rechtsstellung der juristischen Person bestimmt wird. Artikel 24 Verschollenheitserklärung, Todeserklärung und Feststellung der Tatsache des Todes (1) Für die Todeserklärung (Verschollenheitserklärung und Todeserklärung) oder die Feststellung der Todeszeit (Feststellung der Tatsache des Todes) sind die Organe des Vertragsstaates zuständig, dessen Staatsbürger die Person war, als sie nach den letzten Nachrichten noch gelebt hat. (2) Die Organe des einen Vertragsstaates können in bezug auf einen Staatsbürger des anderen Vertragsstaates auf Antrag der auf dem Territorium dieses Vertragsstaates lebenden Personen die Todeserklärung (Verschollenheitserklärung und Todeserklärung) oder die Feststellung der Todeszeit (Feststellung der Tatsache des Todes) durchführen, wenn diese Personen nach den Gesetzen dieses Vertragsstaates ein rechtliches Interesse daran haben. (3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 wenden die Organe der Vertragsstaaten die Gesetze ihres Staates an. 2. Form von Rechtsgeschäften Artikel 25 (1) Die Form eines Rechtsgeschäftes bestimmt sich nach den Gesetzen des Vertragsstaates, die auf das Rechtsverhältnis anzuwenden sind. Die Einhaltung der Form ist auch ge-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 9 vom 15. Dezember 1980 auf Seite 124. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, Nr. 1-9 v. 11.1.-15.10.1980, S. 1-124).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Kontrolle. Die Kontrolltätigkeit ist insgesamt konsequenter auf die von den Diensteinheiten zu lösenden Schwerpunktaufgaben zu konzentrieren. Dabei geht es vor allem darum; Die Wirksamkeit und die Ergebnisse der Kontrollen der aufsichtsführenden Staatsanwälte haben zu der Entscheidung geführt, die Verpflegungsnorm für Verhaftete und Strafgefangene nicht mehr an die Grundsätze der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Ministerium des Innern Befehl über Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten.

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