Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1980, Seite 110

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980, Seite 110 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, S. 110); 110 Gesetzblatt Teil II Nr. 7 Ausgabetag: 8. August 1980 39°00' north latitude, and thence due west to the meridian of 65°40' west longitude. 6 (a) Sub-area 5 That portion of the Convention Area lying to the west of the Western boundary of Sub-area 4, to the north of the parallel of 39°00' north latitude, and to the east of the meridian of 71°40' west, longitude. 6 (b) Sub-area 5 is composed of two Divisions: Division 5 Y That portion of the Sub-area lying between the coasts of Maine, New Hampshire and Massachusetts from the border between Maine and New Brunswick to 70°00' west longitude on Cape Cod (at approximately 42° north latitude) and a line described as follows: beginning at a point on Cape Cod at 70° west longitude (at approximately 42° north latitude), thence due north to 42°20' north latitude, thence due east to 67°40' west longitude at the boundary of Sub-areas 4 and 5, and thence along that boundary to the boundary of Canada and the United States; Division 5 Z That portion of the Sub-area lying to the south and east of Division 5 Y. Division 5 Z is divided into two Subdivisions: an eastem Subdivision and a Western Subdivision defined as follows: 5 Ze Eastern Subdivision That portion of Division 5 Z lying east of the meridian of 70°00' west longitude; 5 Zw Western Subdivision That portion of Division 5 Z lying west of the meridian of 70°00' west longitude. 7 (a) Sub-area 6 That part of the Convention Area bounded by a line beginning at a point on the coast of Rhode Island at 71°40' west longitude, thence due south to 39°00' north latitude, thence due east to 42°00' west longitude, thence due south to 35°00' north latitude, thence due west to the coast of North America, thence northwards along the coast of North America to the point on Rhode Island at 71°40' west longitude. 7 (b) Sub-area 6 is composed of eight Divisions: Division 6 A That portion of the Sub-area lying to the north of the parallel of 39°00' north latitude and to the west of Sub-area 5; Division 6 B That portion of the Sub-area lying to the west of 70°00' west longitude, to the south of the parallel of 39°00' north latitude, and to the north and west of a line running westward along the parallel of 37°00' north latitude to 76°00' west longitude and thence due south to Cape Henry, Virginia; Division 6 C That portion of the Sub-area lying to the west of 70°00' west longitude and to the south of Subdivision 6 B; Division 6 D That portion of the Sub-area lying to the east of Division 6 B and 6 C and to the west of 65°00' west longitude; Division 6 E That portion of the Sub-area lying to the east of Division 6 D and to the west of 60°00' west longitude; Division 6 F That portion of the Sub-area lying to the east ol. Division 6 E and to the west of 55°00' west longitude; Division 6 G That portion of the Sub-area lying to the east of Division 6 F and to the west of 50°00' west longitude; Division 0 H That portion of the Sub-area lying to the east of Division 6 G and to the west of 42°00' west longitude. Bekanntmachung zur Internationalen Konvention zur Vereinheitlichung von Regeln über die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen vom 10. Mai 1952 vom 4. Juni 1980 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik erklärte den Beitritt zur Internationalen Konvention zur Vereinheitlichung von Regeln über die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen vom 10. Mai 1952. Der Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik wurde dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Königreiches Belgien am 14. Februar 1979 notifiziert. Die Deutsche Demokratische Republik erklärte zu Artikel 9 der Konvention folgenden Vorbehalt: „Die Deutsche Demokratische Republik betrachtet sich nicht durch die Bestimmungen des Artikels 9 der Konvention gebunden, wonach ein Streitfall über die Auslegung oder Anwendung der Konvention, der nicht auf dem Verhandlungswege beigelegt wurde, auf Antrag einer der am Streitfall beteiligten Vertragsparteien einem Schiedsverfahren zu unterwerfen ist. Die Deutsche Demokratische Republik vertritt hierzu die Auffassung, daß in jedem Einzelfall die Zustimmung aller am Streitfall beteiligten Vertragsparteien erforderlich ist, um einen Streitfall durch ein Schiedsverfahren zu entscheiden.“ Zu Artikel 16 der Konvention gab die Deutsche Demokratische Republik folgende Erklärung ab: „Die Deutsche Demokratische Republik läßt sich in ihrer Haltung zu den Bestimmungen des Artikels 16 der Kon-ventiory soweit sie die Anwendung der Konvention auf KolonkSgebiete und andere abhängige Territorien betreffen, von den Festlegungen der Deklaration der Vereinten Nationen über die Gewährung der Unabhängigkeit an die kolonialen Länder und Völker (Res. Nr. 1514 [XV] vom 14. Dezember 1960) leiten, welche die Notwendigkeit einer schnellen und bedingungslosen Beendigung des Kolonialismus in allen seinen Formen und Äußerungen proklamiert.“ Die Konvention ist gemäß ihrem Artikel 13 am 14. August 1979 für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft getreten. Sie wird nachstehend veröffentlicht. Berlin, den 4. Juni 1980 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Eichler (Übersetzung) Internationale Konvention zur Vereinheitlichung von Regeln über die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen Die Hohen Vertragschließenden Seiten ' in Erkenntnis der Zweckmäßigkeit einer vertraglichen Festlegung einheitlicher Regeln über die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen, haben beschlossen, zu diesem Zweck eine Konvention abzuschließen und demgemäß folgendes vereinbart:;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980, Seite 110 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, S. 110) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980, Seite 110 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, S. 110)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 9 vom 15. Dezember 1980 auf Seite 124. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, Nr. 1-9 v. 11.1.-15.10.1980, S. 1-124).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten der aggressiven imperialistischen Mächte, besonders der und Westdeutschlands, gewürdigt und ihre Verantwortung bei der Schaffung und Verwirklichung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der Periode seiner Vollendung in der Deutschen Demokratischen Republik. Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihres demokratischen Rechts auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit bereit erklären und an der Lösung politischoperativer Aufgaben beteiligt werden. Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit Gesellschaftliche Mitarbeiter sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen und politischen Stellung in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Linie in Jeder Situation mit der Möglichkeit derartiger Angriffe rechnen müssen. Die Notwendigkeit ist aus zwei wesentlichen -Gründen von entscheidender Bedeutung: Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der gegen mehrere Personen in Bearbeitung genommen wurden. In diesem Zusammenhang wurden wiederholt die Beseitigung begünstigender Bedingungen sowie die Einleitung vorbeugender Maßnahmen angeregt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X