Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1980, Seite 10

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980, Seite 10 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, S. 10); 10 Gesetzblatt TeilII Nr. 1 Ausgabetag: 11. Januar 1980 Artikel 59 Bedingte Auslieferung Wird zum Zweck des Vollzugs einer Strafe um Auslieferung einer Person ersucht, die von einem Gericht des ersuchenden Vertragsstaates in Abwesenheit verurteilt wurde, kann der ersuchte Vertragsstaat die Auslieferung an die Bedingung knüpfen, daß ein neues Verfahren in Anwesenheit der auszuliefernden Person durchgeführt wird. Artikel 60 Art des Verkehrs In Sachen der Übernahme der Strafverfolgung und der Auslieferung verkehren die Ministerien der Justiz oder die Generalstaatsanwälte der Vertragsstaaten miteinander. Artikel 61 Auslieferungsersucfaen (1) Dem Ersuchen um Auslieferung zum Zweck der Durchführung eines Strafverfahrens werden beigefügt: 1. der Haftbefehl mit einer Darstellung der Straftat; 2. die Beschreibung von Beweismitteln, aus denen sich ein dringender Tatverdacht ergibt; 3. der Text des Strafgesetzes, nach welchem die Handlung, die dem Auslieferungsersuchen zugrunde liegt, beurteilt wird; 4. die Höhe des durch die Straftat entstandenen materiellen Schadens. (2) Dem Ersuchen um Auslieferung zum Vollzug einer Strafe sind die Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils und der Text des der Verurteilung zugrunde liegenden Strafgesetzes beizufügen. Hat der Verurteilte bereits einen Teil seiner Strafe verbüßt, sind auch darüber Angaben zu übermitteln. (3) Dem Ersuchen um Auslieferung sind nach Möglichkeit eine Beschreibung sowie ein Paßbild der auszuliefernden Person beizufügen sowie Angaben über ihre Staatsbürgerschaft und ihren Aufenthaltsort, sofern diese Angaben nicht bereits aus dem Haftbefehl oder dem Urteil hervorgehen. Artikel 62 Ergänzung der Angaben Enthält das Auslieferungsersuchen nicht die erforderlichen Angaben, kann der ersuchte Vertragsstaat seine Vervollständigung verlangen sowie eine Frist bestimmen, in der die ergänzenden Angaben zu übermitteln sind. Auf Ersuchen kann diese Frist verlängert werden. Auslieferungshaft Artikel 63 Der ersuchte Vertragsstaat trifft nach Eingang des Auslieferungsersuchens unverzüglich Maßnahmen zur Ermittlung der Person, um deren Auslieferung ersucht wird, und ordnet gegebenenfalls auch ihre Verhaftung an. Artikel 64 (1) Auf Antrag kann eine Person vor Eingang des Auslieferungsersuchens verhaftet werden, wenn sich das zuständige Organ des ersuchenden Vertragsstaates auf einen Haftbefehl oder ein rechtskräftiges Urteil unter gleichzeitiger Ankündigung des Auslieferungsersuchens beruft. Dieses Ersuchen kann auf dem Postwege, telegrafisch, telefonisch, über Funk oder auf eine andere Weise übermittelt werden. (2) Die zuständigen Organe eines Vertragsstaates können ' eine Person, die sich auf dessen Territorium befindet, auch ohne. Ersuchen nach Absatz 1 verhaften, wenn diese Person auf dem Territorium des anderen Vertragsstaates eine Auslieferungsstraftat nach Artikel 57 begangen hat. (3) Von der Verhaftung nach den Absätzen 1 und 2 ist der andere Vertragsstaat unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Artikel 65 (1) Der ersuchte Vertragsstaat stellt das Auslieferungsverfahren ein und setzt die verhaftete Person auf freien Fuß, wenn innerhalb der nach Artikel 62 zu bestimmenden Frist die geforderten zusätzlichen Angaben nicht übermittelt werden. (2) Eine nach Artikel 64 verhaftete Person wird auf freien Fuß gesetzt, wenn das Ersuchen nicht innerhalb von zwei Monaten eintrifft, von dem Tage an gerechnet, an dem der andere Vertragsstaat von der Verhaftung dieser Person in Kenntnis gesetzt wurde. Der andere Vertragsstaat ist über die aus diesem Grunde verfügte Freilassung in Kenntnis zu setzen. Artikel 66 Aufschub der Auslieferung (1) Wird gegen eine Person, um deren Auslieferung ersucht wird, ein Strafverfahren durchgeführt, oder ist diese wegen einer anderen strafbaren Handlung auf dem Territorium des ersuchten Vertragsstaates Verurteilt worden, so kann die Auslieferung bis zum Abschluß des Strafverfahrens oder bis zum Vollzug der Strafe aufgeschoben werden. (2) Würde der Aufschub der Auslieferung zur Verjährung der Strafverfolgung oder zur Erschwerung der Durchführung des Strafverfahrens gegen die Person, um deren Auslieferung ersucht wird, führen, kann einem begründeten Ersuchen eines Vertragsstaates auf zeitweilige Auslieferung zur Durchführung eines Strafverfahrens stattgegeben werden. Der ersuchende Vertragsstaat ist verpflichtet, die ausgelieferte Person spätestens nach drei Monaten, gerechnet vom Tage der Übergabe an, zurückzuführen. Die Frist kann in begründeten Fällen verlängert werden. Artikel 67 Ersuchen mehrerer Staaten Bei Ersuchen mehrerer Staaten um Auslieferung einer Person wegen einer bestimmten oder wegen verschiedener strafbarer Handlungen entscheidet der ersuchte Vertragsstaat unter Berücksichtigung der Staatsbürgerschaft der Person, um deren Auslieferung ersucht wird, sowie des Ortes und der Schwere der Straftat, welchem Ersuchen stattgegeben werden soll. Artikel 68 Grenzen der Strafverfolgung (1) Die ausgelieferte Person darf wegen einer anderen vor der Auslieferung begangenen strafbaren Handlung, die vom Auslieferungsersuchen nicht erfaßt wird, ohne Einwilligung des ersuchten Vertragsstaates weder strafrechtlich verfolgt, dem Vollzug einer Strafe zugeführt noch einem dritten Staat' ausgeliefert werden. (2) Die Zustimmung des ersuchten Vertragsstaates ist nicht erforderlich, wenn 1. eine ausgelieferte Person, die nicht Staatsbürger des ersuchenden Vertragsstaates ist, innerhalb von einem Monat, gerechnet vom Tage der Beendigung des Strafverfahrens oder dem Vollzug der Strafe, das Territorium des ersuchenden Staates nicht verlassen hat, obwohl sie die Möglichkeit dazu gehabt hätte. In dieser Frist ist die Zeit nicht einbegriffen, in welcher die ausgelieferte Person gegen ihren;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1980 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 9 vom 15. Dezember 1980 auf Seite 124. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1980 (GBl. DDR ⅠⅠ 1980, Nr. 1-9 v. 11.1.-15.10.1980, S. 1-124).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Dabei haben, solche Schwerpunkte im Mittelpunkt zu stehen, wie - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, insbesondere in den Arbeits, Wohn und Freizeitbereichen der jeweils zu kontrollierenden Personen, den politisch-operativen Erkenntnissen und Erfahrungen über Pläne, Absichten, Maßnahmen sowie Mittel und Methoden ihrer Tätigkeit, die differenzierte Einschätzung von in den Menschenhandel einbezogenen und abgeworbenen Personen und ihrer Handlungen, die ständige Suche, Schaffung und Aufbereitung von Ansatzpunkten und Möglichkeiten für die Arbeit im Operationsgebiet sind rechtzeitig mit der federführenden Linie abzustimmen. Die Nutzung der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik für die Aufklärung und äußere Abwehr ist auf der Grundlage der gemeinsamen Lageeinschätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheitan Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft.

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