Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1979, Seite 72

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1979, Seite 72 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979, S. 72); 72 Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 16. Juli 1979 Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Konsularvertrages zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik der Kapverden vom 22. Mai 1979 Entsprechend § 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 1978 zum Konsularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik der Kapverden (GBl. II 1979 Nr. 1 S. 15) wird hiermit bekanntgegeben, daß der Vertrag gemäß seinem Artikel 51 Absatz 1 am 10. Juni 1979 in Kraft tritt. Berlin, den 22. Mai 1979 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Eich ler Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Konsularvertrages zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Sozialistischen Äthiopien vom 12. Juli 1979 Entsprechend § 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 1978 zum Konsularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Sozialistischen Äthiopien (GBl. II 1979 Nr. 1 S. 1) wird hiermit bekanntgegeben, daß der Vertrag gemäß seinem Artikel 51 Absatz 1 am 11. Juli 1979 in Kraft getreten ist. Berlin, den 12. Juli 1979 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r Bekanntmachung über den Beitritt der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zum Internationalen Zuckerabkommen, 1977 vom 28. Mai 1979 Am 4. August 1978 wurde die Beitrittsurkunde der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zum Internationalen Zuckerabkommen, 1977, beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. Bei der Übergabe der Beitrittsurkunde wurden von seiten der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zum Artikel 33 Absatz 4 sowie zu den Artikeln 4 und 77 des Abkommens folgende Erklärungen abgegeben: „Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vertritt die prinzipielle Auffassung, daß internationale Rohstoffabkommen in gebührender Weise den Interessen sowohl der Produzenten als auch der Verbraucherländer entsprechen sollten. Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik legt Wert darauf, bei Neufestlegung der Grundexporttonnagen gemäß Artikel 34 Absatz 2 in Übereinstimmung mit ihrer Produktions- und Verbrauchsentwicklung sowie ihren langfristigen Verpflichtungen eine höhere als die derzeitig für die Deutsche Demokratische Republik mit 75 kt festgelegte Exportberechnung zu erhalten. Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik drückt die Erwartung aus, daß ihre grundlegenden Interessen als Mitglied im Ergebnis künftiger Neuregelungen im Rahmen des Internationalen Zuckerabkommens angemessen gewahrt werden.“ „Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik läßt sich in ihrer Haltung zu den Abkommensbestimmungen, die die Anwendung dieses Abkommens auf Kolonialgebiete und andere abhängige Territorien betrifft, von den Festlegungen der Deklaration der Vereinten Nationen über die Gewährung der Unabhängigkeit an die kolonialen Länder und Völker (Res. Nr. 1514 [XV] vom 14. Dezember 1960) leiten, welche die Notwendigkeit einer schnellen und bedingungslosen Beendigung des Kolonialismus in allen seinen Formen und Äußerungen proklamiert.“ Das Abkofhmen ist gemäß seinen Artikeln 75 und 76 am 4. August 1978 für die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vorläufig in Kraft getreten. Der Tag, an dem das Abkommen endgültig in Kraft tritt, wird im Gesetzblatt bekanntgegeben. Das Abkommen wird im Sonderdruck Nr. 1012 veröffentlicht. Berlin, den 28. Mai 1979 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. Kleinert Staatssekretär Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße47-Redaktion: 102 Berlin,Klosterstraße47,Telefon: 233 36 22- Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Straße 17, Telefon: 2334501 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Monatlich Teil I 0,80 M, Teil II 1, M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0, 15 M mehr. Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 108 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15, Telefon: 229 22 23 Artikel-Nr. (EDV) 505206 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31818;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1979 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 19. Dezember 1979 auf Seite 96. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1979 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979, Nr. 1-6 v. 10.1.-19.12.1979, S. 1-96).

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