Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1979, Seite 62

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1979, Seite 62 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979, S. 62); 62 Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 16. Juli 1979 Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Bulgarien über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Strafsachen Die Deutsche Demokratische Republik und die Volksrepublik Bulgarien sind, ausgehend von dem Ziel, auf der Grundlage des Vertrages über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand vom 14. September 1977 ihre brüderlichen Beziehungen zu vertiefen, geleitet von dem Bestreben, die vertraglichen Beziehungen zwischen beiden Staaten auf dem Gebiete des Rechtsverkehrs in Zivil-, Familien- und Strafsachen zu vervollkommnen, übereingekommen, den vorliegenden Vertrag abzuschließen und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt: Die Deutsche Demokratische Republik: Dr. Herbert Krolikowski, Staatssekretär und Erster Stellvertreter des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten Die Volksrepublik Bulgarien: Marij Iwanow, Erster Stellvertreter des Ministers für Auswärtige Angelegenheiten die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: Teil I Ziele des Rechtsverkehrs Artikel 1 (1) Die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung der Organe der Vertragsstaaten auf dem Gebiet des Rechtsverkehrs in Zivil-, Familien- und Strafsachen dient dem Ziel, die am Rechtsverkehr beteiligten Organe der Vertragsstaaten bei ihrer Tätigkeit zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu unterstützen; den Bürgern der Vertragsstaaten die Wahrnehmung ihrer Rechte und gesetzlichen Interessen zu erleichtern. (2) Die am Rechtsverkehr beteiligten zentralen Organe der Vertragsstaaten tauschen ihre Erfahrungen auf dem Gebiet der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und Justizpraxis aus; übermitteln sich gegenseitig Gesetzestexte und andere Materialien ; entwickeln neue Formen der engeren Zusammenarbeit und Koordinierung auf beiderseits interessierenden Gebieten; treffen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Vertrages. Teil II Rechtsschutz Umfang des Rechtsschutzes Artikel 2 (1) Die Staatsbürger des einen Vertragsstaates genießen für ihre Person und ihr Vermögen auf dem Territorium des anderen Vertragsstaates den gleichen Rechtsschutz wie die eigenen Staatsbürger. Zu diesem Zweck haben sie freien Zutritt zu den für Zivil-, Familien- und Strafsachen zuständigen Organen sowie das Recht, sich mit Anträgen oder Ersuchen an diese Organe zu wenden. (2) Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten entsprechend für juristische Ipersonen. (3) Staatsbürger eines Vertragsstaates sind die Personen, die nach den Gesetzen dieses Staates dessen Staatsbürgerschaft besitzen! Artikel 3 Die Staatsbürger des einen Vertragsstaates haben auf dem Territorium des anderen Vertragsstaates unter den gleichen Voraussetzungen wie dessen eigene Staatsbürger das Recht auf Beratung und Vertretung. Die um Rechtsschutz angerufenen Organe sind den Staatsbürgern bei der Vermittlung von Prozeßvertretem behilflich. Artikel 4 Befreiung von der Sicherheitsleistung (1) Den Staatsbürgern des einen Vertragsstaates, die vor den Gerichten des anderen Vertragsstaates als Kläger oder Drittbeteiligte auftreten, darf, soweit sie sich auf dem Territorium eines der Vertragsstaaten aufhalten, keine Sicherheitsleistung für die Verfahrenskosten allein aus dem Grunde auf erlegt werden, daß sie Staatsbürger des anderen Vertragsstaates sind. (2) Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten entsprechend für juristische Personen. Kostenbefreiung und Befreiung von der Vorauszahlungspflicht Artikel 5 (1) Den Staatsbürgern des einen Vertragsstaates wird yon den Gerichten des anderen Vertragsstaates Kostenbefreiung und Befreiung von der Vorauszahlungspflicht für die Kosten des Verfahrens unter denselben Voraussetzungen und in demselben Umfange wie eigenen Staatsbürgern gewährt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1979 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 19. Dezember 1979 auf Seite 96. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1979 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979, Nr. 1-6 v. 10.1.-19.12.1979, S. 1-96).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft im Staatssicherheit bestimmt werden.

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