Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1979, Seite 59

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1979, Seite 59 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979, S. 59); Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 16. Juli 1979 59 Artikel 8 Die Hohen Vertragschließenden Seiten werden im Interesse der Entwicklung der Beziehungen zwischen beiden Staaten regelmäßig Konsultationen zu beide Seiten interessierenden internationalen Fragen durchführen. Artikel 9 Jede der Hohen Vertragschließenden Seiten erklärt feierlich, daß sie keinerlei Bündnisse eingehen und an keinerlei Maßnahmen oder Aktionen teilnehmen wird, die gegen die andere Hohe Vertragschließende Seite gerichtet sind. Artikel 12 Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation und tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, der in Berlin, der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik erfolgt, in Kraft. Artikel 13 Dieser Vertrag wird für die Dauer von 20 Jahren abgeschlossen. Er wird automatisch um jeweils weitere fünf Jahre verlängert, wenn nicht eine der Hohen Vertragschließenden Seiten zwölf Monate vor Ablauf der Geltungsdauer schriftlich den Wunsch äußert, ihn zu kündigen. Artikel 10 Die Hohen Vertragschließenden Seiten erklären, daß ihre Verpflichtungen aus anderen von ihnen abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Vertrages stehen, und verpflichten sich, keinerlei internationale Vereinbarungen einzugehen, die mit den Bestimmungen dieses Vertrages unvereinbar sind. Artikel 11 Alle Fragen, die zwischen den Hohen Vertragschließenden Seiten hinsichtlich der Auslegung und Anwendung dieses Vertrages auftreten, werden im Geiste der Freundschaft, des Verständnisses und der gegenseitigen Achtung in bilateralen Verhandlungen gelöst. Ausgefertigt in Luanda, am 19. Februar 1979, in zwei Exemplaren, jedes in deutscher und portugiesischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen gültig sind. Für die Deutsche Demokratische Republik Erich Honecker Generalsekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und Vorsitzender des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik Für die Volksrepublik Angola Antönio Agostinho N e t o Präsident der MPLA-Partei der Arbeit und Präsident der Volksrepublik Angola Gesetz über den Vertrag vom 24. Februar 1979 über Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Mocambique vom 28. Juni 1979 §1 Die Volkskammer bestätigt den am 24. Februar 1979 in Maputo Unterzeichneten, nachstehend veröffentlichten Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Mocambique. §2 Der Tag, an dem der Vertrag gemäß seinem Artikel 14 wirksam wird, ist im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik bekanntzugeben. §3 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am achtundzwanzigsten Juni neunzehn-hundertneunundsiebzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den achtundzwanzigsten Juni neunzehnhundertneunundsiebzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1979 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 19. Dezember 1979 auf Seite 96. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1979 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979, Nr. 1-6 v. 10.1.-19.12.1979, S. 1-96).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Durchsetzung des Primats der Vorbeugung im Staatssicherheit durch die Zurückdrängung, Einschränkung, Neutralisation bzvj. Beseit igung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dokumente des Parteitages der Partei ,-Seite. Dietz Verlag Berlin Auflage Honecker, Interview des Staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk der mit dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Partei die Beschlüsse des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik die Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik und die Weisungen des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Durchführungsbestimmungen zum Verteidigungsgesetz und zum Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten entsprechen in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde.

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