Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1979, Seite 59

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1979, Seite 59 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979, S. 59); Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 16. Juli 1979 59 Artikel 8 Die Hohen Vertragschließenden Seiten werden im Interesse der Entwicklung der Beziehungen zwischen beiden Staaten regelmäßig Konsultationen zu beide Seiten interessierenden internationalen Fragen durchführen. Artikel 9 Jede der Hohen Vertragschließenden Seiten erklärt feierlich, daß sie keinerlei Bündnisse eingehen und an keinerlei Maßnahmen oder Aktionen teilnehmen wird, die gegen die andere Hohe Vertragschließende Seite gerichtet sind. Artikel 12 Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation und tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, der in Berlin, der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik erfolgt, in Kraft. Artikel 13 Dieser Vertrag wird für die Dauer von 20 Jahren abgeschlossen. Er wird automatisch um jeweils weitere fünf Jahre verlängert, wenn nicht eine der Hohen Vertragschließenden Seiten zwölf Monate vor Ablauf der Geltungsdauer schriftlich den Wunsch äußert, ihn zu kündigen. Artikel 10 Die Hohen Vertragschließenden Seiten erklären, daß ihre Verpflichtungen aus anderen von ihnen abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Vertrages stehen, und verpflichten sich, keinerlei internationale Vereinbarungen einzugehen, die mit den Bestimmungen dieses Vertrages unvereinbar sind. Artikel 11 Alle Fragen, die zwischen den Hohen Vertragschließenden Seiten hinsichtlich der Auslegung und Anwendung dieses Vertrages auftreten, werden im Geiste der Freundschaft, des Verständnisses und der gegenseitigen Achtung in bilateralen Verhandlungen gelöst. Ausgefertigt in Luanda, am 19. Februar 1979, in zwei Exemplaren, jedes in deutscher und portugiesischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen gültig sind. Für die Deutsche Demokratische Republik Erich Honecker Generalsekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und Vorsitzender des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik Für die Volksrepublik Angola Antönio Agostinho N e t o Präsident der MPLA-Partei der Arbeit und Präsident der Volksrepublik Angola Gesetz über den Vertrag vom 24. Februar 1979 über Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Mocambique vom 28. Juni 1979 §1 Die Volkskammer bestätigt den am 24. Februar 1979 in Maputo Unterzeichneten, nachstehend veröffentlichten Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Mocambique. §2 Der Tag, an dem der Vertrag gemäß seinem Artikel 14 wirksam wird, ist im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik bekanntzugeben. §3 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am achtundzwanzigsten Juni neunzehn-hundertneunundsiebzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den achtundzwanzigsten Juni neunzehnhundertneunundsiebzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1979 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 19. Dezember 1979 auf Seite 96. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1979 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979, Nr. 1-6 v. 10.1.-19.12.1979, S. 1-96).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Pflicht für Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht, die Wahrheit festzustellen. Für unsere praktische Tätigkeit bedeutet das, daß wir als staatliches Untersuchungsorgan verpflichtet sind, alle Tatsachen in beund entlastender Hinsicht festgestellt und bewiesen werden. Dazu gehört daß die erforderlichen Uberprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen, bei denen wir die Unterstützung anderer operativer Diensteinheiten in Anspruch nehmen müssen, rechtzeitig und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Persönlichkeit der ihren differenzierten Motiven für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der zukünftigen Aufgabe Neues Deutschland. Tschernenko, Rede des Gene ralsek des der Partei auf der Plenartagung des der Partei im, Neues Deutschland.

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