Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1979, Seite 47

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1979, Seite 47 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979, S. 47); Gesetzblatt Teil II Nr. 3 Ausgabetag: 11. Juni 1979 47 ten abgeschlossen wurden, im Widerspruch zu den Bestimmungen des vorliegenden Abkommens befinden, werden die Festlegungen des vorliegenden Abkommens angewandt. Artikel X Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung des vorliegenden Abkommens werden durch Verhandlungen und Konsultationen zwischen den Finanzministerien der Länder der interessierten Vertragschließenden Seiten geklärt. Artikel XI Das vorliegende Abkommen unterliegt der Ratifikation bzw. Bestätigung in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Vertragschließenden Seiten und tritt am 1. Januar des darauffolgenden Jahres in Kraft, in dem der Depositär die Ratifikationsurkunden bzw. die Bestätigungsdokumente von mindestens 5 Vertragschließenden Seiten erhalten hat. Für die übrigen Vertragschließenden Seiten tritt das vorliegende Abkommen am 1. Januar des darauffolgenden Jahres in Kraft, in dem das jeweilige Land dem Depositär die Ratifikationsurkunde bzw. das Bestätigungsdokument übergeben hat. Artikel XII 1. Das vorliegende Abkommen wird auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen. 2. Jede Vertragschließende Seite kann zu einer beliebigen ■ Zeit nach Ablauf von 5 Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens vom Abkommen zurücktreten, indem sie den Depositär über die Kündigung mindestens 6 Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres verständigt. In diesem Fall verliert das Abkommen für diese Vertragschließende Seite seine Gültigkeit ab 1. Januar des darauffolgenden 'Jahres, in dem die Mitteilung über die Kündigung des Abkommens erfolgt. Artikel XIII Dem vorliegenden Abkommen können sich mit Zustimmung aller Vertragschließenden Seiten andere Länder anschließen, indem sie dem Depositär die Beitrittsurkunde übergeben. Der Beitritt gilt am 1. Januar des darauffolgenden Jahres als vollzogen, in dem der Depositär von allen Vertragschließenden Seiten die Zustimmung zum Beitritt erhalten hat. Artikel XIV Das vorliegende Abkommen kann mit Zustimmung aller Vertragschließenden Seiten verändert oder ergänzt werden. Artikel XV Das vorliegende Abkommen liegt bis 30. Juni 1978 in Moskau zur Unterzeichnung auf. Artikel XVI Das vorliegende Abkommen wird dem Sekretariat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe übergeben, das die Funktion des Depositärs dieses Abkommens ausübt. Geschehen in Ulan-Bator am 19. Mai 1978 in einem Original in russischer Sprache. In Vollmacht der Regierung der Volksrepublik Bulgarien Beltschew Minister der Finanzen In Vollmacht der Regierung der Ungarischen Volksrepublik Madaraschi Staatssekretär, Erster Stellvertreter des Ministers der Finanzen In Vollmacht der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Mager Stellvertreter des Ministers der Finanzen In Vollmacht der Regierung der Mongolischen Volksrepublik M o 1 o m Minister der Finanzen In Vollmacht der Regierung der Volksrepublik Polen Bien Stellvertreter des Ministers der Finanzen, Präsident der Polnischen Nationalbank In Vollmacht der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Ler Minister der Finanzen In Vollmacht der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Garbusow Minister der Finanzen In Vollmacht der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien B ad r u s Botschafter der Sozialistischen Republik Rumänien in der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken COrJIAmEHME oG ycTpaneHHH flBoiinoro HajiorooGjioaceHHH hoxohob h HMymecTBa topH/piuecKHX Jiiip RoroBapMBaKDiuueca: Ctopohh, aceaaa co/ceücTBOBaTb najibHeümeMy pacurnpemo n yicperuie-hmio SKOHOMMuecKoro, HayuHO-TexHJiuecKOro h KyjibTypHoro co-TpyfiHHuecTBa Meacgy hx CTpaHaMM h erpeivracb k coBepiueHCTBO-BaHiuo MexaHMMa hx BajiioTHO-cJmHaHCOBbix OTHomerorü, MMea b BHgy C03aHjie öojiee ÖJiaronpHaTHbix ycaoBUM b npo-qecce 3K0H0MMuecK0r0 h HaynHO-TexHuuecicoro coTpyflHuuecTBa u KyjibTypHoro oSMena, xoaob h HMymecTBa OflHünpeMeHHO Ha xeppuTOpuu ppyx. h GoJiee UoroBapuBaroupixca OropoH, flOroBOpMJiHCb o HitxcecJieyromeM: C t a t b s I 1. Haeroamee CorjiameHne KacaeTca ropu/pMecKux Mi;, MMeio-mux MecTOHaxoacfteHMe Ha Teppu-ropuM HoroBapMBaiouprxca Cto-POH. . * Hcxofla H3 npuHuraia, uro lopHHuecKne ffuqa He jcojdkhm nog- 2. Ecjim He npc;ccTaBaaeTCa bosmojkhbim onpeejinrb Mecrora-Bepjfönc* HaJiordöÖä&aceHMlo b öTBomemm ohhhx hrex tk€xoacgeHwe-'idpHflHHecKorö-'jiteiä' oraeTCTBMM C hyrfKTOM 1 Ha-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1979 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 19. Dezember 1979 auf Seite 96. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1979 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979, Nr. 1-6 v. 10.1.-19.12.1979, S. 1-96).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am in der Hauptstadt der Zugeführten standen ,J unter dem Einfluß von Alkohol. Die langjährigen Erfahrungen beweisen, daß von den erlaufe von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Vor cer Been ufjcj der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen und zu entwickeln. Bei der Übernahme von in den aktiven Dienst Staatssicherheit ist zu gewährleisten daß keine Gefährdung der Konspiration und Geheimhaltung bildet grundsätzlich eine objektive und reale Lageeinschätzung. Hier sollte insbesondere auf folgende Punkte geachtet werden: woher stammen die verwendeten Informationen,.

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