Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1979, Seite 39

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1979, Seite 39 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979, S. 39); Gesetzblatt Teil II Nr. 2 - Ausgabetag: 26. März 1979 39 B. Im System der Seekarten des Königreiches Schweden: 1. 55° 00' 36' N 13° 09' 26' O (Schwedische Seekarte Nr. 83) 2. 55° 01' 15' N 13° 47' 08' O (Schwedische Seekarte Nr. 83) 3. 54° 57' 52' N 13° 59' 15' O (Schwedische Seekarte Nr. 83) (2) Westlich vom Punkt 1 und Östlich vom Punkt 3 wird sich die Grenzlinie bis zu den Endpunkten erstrecken, die mit dem betreffenden Drittstaat vereinbart werden. (3) Der Verlauf der Grenzlinie wurde in den beigefügten Karten eingezeichnet, die Bestandteil dieses Vertrages sind. Artikel 3 Wenn sich Naturschätze auf dem Meeresgrund oder in dem Meeresuntergrund auf beiden Seiten der Grenze des Festlandsockels zwischen den Vertragsparteien erstrecken und die Naturschätze, die sich auf dem Festlandsockel einer Vertragspartei befinden, ganz oder teilweise aus dem Festlandsockel der anderen Vertragspartei gewonnen werden können, so werden die Vertragsparteien vor Beginn der Ausbeutung auf Antrag einer von ihnen Verhandlungen mit dem Ziel führen, die Bedingungen der Ausbeutung dieser Naturschätze zu vereinbaren. Artikel 4 Die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages berühren in keiner Weise den Rechtsstatus der über dem Festlandsockel befindlichen Gewässer noch den Rechtsstatus des Luftraumes über diesen Gewässern. Artikel 5 In Übereinstimmung mit Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen wird der vorliegende Vertrag beim Sekretariat der Vereinten Nationen registriert. Artikel 6 Der vorliegende Vertrag bedarf der Ratifikation und tritt am Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden, der in Stockholm stattfinden wird, in Kraft. Ausgefertigt in Berlin am 22. Juni 1978 in zwei Exemplaren, jedes in deutscher und schwedischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen gültig sind. Für die Deutsche Demokratische Republik Herbert Süß Protokoll zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und dem Königreich Schweden über die Abgrenzung des Festlandsockels Die Deutsche Demokratische Republik und das Königreich Schweden sind übereingekommen, daß die in den Artikeln 1 und 2 des obengenannten Vertrages festgelegte Grenzlinie zugleich die Grenzlinie zwischen den Fischereizonen beider Staaten bildet. Berlin, den 22. Juni 1978 Für die Für das Deutsche Demokratische Königreich Schweden Republik Herbert Süß Ian E. Paulsson Für das Königreich Schweden Ian E. Paulsson Bekanntmachung zur Konvention vom 1. Juni 1967 über das Verhalten beim Fischfang im Nordatlantik vom 15. Januar 1979 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik erklärte den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Konvention über das Verhalten beim Fischfang im Nordatlantik vom 1. Juni 1967. Am 9. März 1978 wurde die Beitrittsurkunde bei der Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland hinterlegt. Bei der Hinterlegung der Beitrittsurkunde wurde von seiten der Deutschen Demokratischen Republik zu Artikel 13 der Konvention folgender Vorbehalt erklärt: „Die Deutsche Demokratische Republik erklärt in Übereinstimmung mit Artikel 14 Absatz 2 der Konvention, daß sie sich durch Artikel 13 der Konvention nicht als gebunden betrachtet.“ Zu Artikel 18 der Konvention gab die Deutsche Demokratische Republik folgende Erklärung ab: „Die Deutsche Demokratische Republik läßt sich in ihrer Haltung zu den Bestimmungen des Artikels 18 der Konvention, soweit sie die Anwendung der Konvention auf Kolonialgebiete und andere abhängige Territorien betreffen, von den Festlegungen der Deklaration der Vereinten Nationen über die Gewährung der Unabhängigkeit an die kolonialen Länder und Völker (Res. Nr. 1514 [XV] vom 14. Dezember 1960) leiten, welche die Notwendigkeit einer schnellen und bedingungslosen Beendigung des Kolonialismus in allen seinen Formen und Äußerungen proklamieren.“ Die Konvention ist gemäß ihrem Artikel 17 Absatz 2 am 7. Juni 1978 für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft getreten. Die Konvention wird im Sonderdruck Nr. 1004 des Gesetzblattes veröffentlicht. Berlin, den 15. Januar 1979 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1979 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1979 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 19. Dezember 1979 auf Seite 96. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1979 (GBl. DDR ⅠⅠ 1979, Nr. 1-6 v. 10.1.-19.12.1979, S. 1-96).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit. Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben voll auszuschöpfen. Das setzt natürlich voraus, die entsprechenden rechtlichen Regelungen genau zu kennen und ihre Anwendungsmöglichkeiten sicher zu beherrschen. Dazu muß vor allem auch die ideologische Klärung des Problems, daß Fernbeobachtungsanlagen vorrangig der Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie der Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Mitarbeiter der Linie und weiterer Personen gerichtet ist. Die Mitarbeiter müssen desweiteren fähig und in der Lage sein, zwischen feindlichen Handlungen, böswilligen Provokationen, negativen Handlungen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , zur Verhinderung von Entweichungsversuchen, Selbsttötungsabsichten sowie von Angriffen auf Leben und Gesundheit unserer Mitarbeiter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges durchgeführt.

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