Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1978, Seite 98

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1978, Seite 98 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978, S. 98); 98 Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 28. Dezember 1978 Protokollvermerk zur Vereinbarung zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung von Fragen betreffend die Eckertalsperre und die Eckerfernwasserleitung Zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland besteht Übereinstimmung wie folgt: 1. Durch die Vereinbarung zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung von Fragen betreffend die Eckertalsperre und die Eckerfernwasserleitung im folgenden Vereinbarung genannt bleiben die damit zusammenhängenden, wegen der unterschiedlichen Rechtspositionen nicht geregelten Vermögensfragen unberührt. 2. (1) Die in Artikel 1 der Vereinbarung bezeichneten Teile der Eckertalsperre und der Teil des Territoriums der Deutschen Demokratischen Republik, in dem die Eckerfernwasserleitung verläuft, können zum Zwecke der Kontrolle und Instandhaltung einschließlich der Beseitigung von Schäden durch dazu Bevollmächtigte der Seite der Bundesrepublik Deutschland betreten werden. Als bevollmächtigt gelten Personen, die der Seite der Deutschen Demokratischen Republik namentlich schriftlich benannt und von ihr bestätigt worden sind. (2) Die Kontrolle der auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik gelegenen Teile der Staumauer von außen erfolgt zweimal jährlich. Der Termin wird zwischen den Beauftragten rechtzeitig abgestimmt. Kleinere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten werden im Rahmen der Kontrollen durchgeführt Darüber hinausgehende größere Instandhaltungsarbeiten werden jeweils gesondert vereinbart. Zur Durchführung der Kontrollen können die Bevollmächtigten einen fünf Meter breiten Streifen entlang der Staumauer auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik benutzen. Die zur Begehbarkeit dieses Streifens erforderlichen Arbeiten werden zwischen den Beauftragten an Ort und Stelle vereinbart und seitens der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt. (3) Die Kontrolle der auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik gelegenen Teile der Staumauer von innen einschließlich der Instandhaltung kann entsprechend den betriebstechnischen Erfordernissen erfolgen. Bei Instandhaltungsarbeiten, die nicht durch Bevollmächtigte gemäß Ziffer 2 Absatz 1 durchgeführt werden können, dürfen auch andere Arbeitskräfte eingesetzt werden, jedoch muß ständig ein Bevollmächtigter anwesend sein. (4) Die Kontrolle des auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik verlaufenden Abschnitts der Eckerfernwasserleitung erfolgt durch höchstens zwei Bevollmächtigte jeweils am ersten Werktag des ersten Monats im Quartal, sofern zwischen den Beauftragten nichts Abweichendes vereinbart wird. Kleinere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten werden im Rahmen der Kontrollen durchgeführt. Darüber hinausgehende größere Instandhaltungsarbeiten werden jeweils gesondert vereinbart. Zur Durchführung der Kontrollen und Instandhaltungsarbeiten wird der im Bereich des Leitungsabschnitts verlaufende Forstweg auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik benutzt. Der Zutritt zum Leitungsabschnitt erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, vom Weg unterhalb der Staumauer oder über die Brücke am Endpunkt des Leitungsabschnittes. (5) Die Kontrollen und Instandhaltungsarbeiten gemäß den Ziffern 2 und 4 werden in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr durchgeführt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. (6) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Protokollvermerks sind bei wiederholter Nichtbeachtung der Aufforderung zur Einhaltung die Arbeiten auf Verlangen einzustellen. Bei Vorliegen besonderer Gründe werden die Kontrollen und Instandhaltungsarbeiten an den in Artikel 1 der Vereinbarung bezeichneten Teilen der Eckertalsperre und der Eckerfernwasserleitung auf Verlangen der Seite der Deutschen Demokratischen Republik verschoben oder eingestellt. Bei dringenden Instandhaltungsarbeiten wird der konkrete Stand der Arbeiten berücksichtigt, um kritische Situationen im Betriebsablauf zu verhindern. Der Beauftragte der Regierung der Bundesrepublik Deutschland informiert, wenn vereinbarte Arbeiten nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt durchgeführt werden können. Sofern es zur Verschiebung oder Einstellung vereinbarter Instandhaltungsarbeiten kommt, verständigen sich die Beauftragten über Termin und Bedingungen für den Beginn oder die Weiterführung der Arbeiten. 3. (1) Die gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Vereinbarung zu zahlende Pauschale wird unter Berücksichtigung der in der Deutschen Demokratischen Republik geltenden Bestimmungen für die Entnahme von Oberflächenwasser zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung in der Deutschen Demokratischen Republik auf Einhunderttausend Deutsche Mark festgesetzt. Dabei ist eine anteilige jährliche Entnahmemenge von sieben Millionen Kubikmeter aus den auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik gelegenen Teil der Eckertalsperre zugrundegelegt. In dem Umfang, in dem sich nach den in Satz 1 genannten Bestimmungen die Höhe des zu zahlenden Entgelts ändert, ändert sich mit Wirkung vom 1. Januar des folgenden Kalenderjahres die Höhe der zu zahlenden Pauschale. Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik teilt derartige Änderungen der genannten Bestimmungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit. Die Pauschale ist bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres zu zahlen. (2) Die Zahlungen gemäß Artikel 6 der Vereinbarung erfolgen auf das Unterkonto 3 der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik bei der Deutschen Bundesbank.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1978 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 28. Dezember 1978 auf Seite 132. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1978 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978, Nr. 1-6 v. 5.1.-28.12.1978, S. 1-132).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Form von Transportaufträgen bestätigten Koordinierungsvorsohläge gewährleisten., Zu beachtende Siohorheltserfordernisse und andere Faktoren, die Einfluß auf die Koordinierung der Transporte haben.

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