Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1978, Seite 90

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1978, Seite 90 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978, S. 90); 90 Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 28. Dezember 1978 in der Zeit vom 15. März 1973 bis zum 8. April 1976 insgesamt 26 Sitzungen durchgeführt. Den Abschlußbericht dieser Arbeitsgruppe hat die Grenzkommission in ihrer 27. Sitzung am 6. Mai 1976 bestätigt. 2. Die Grenzkommission hat die Markierung der zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Grenze überprüft und, soweit erforderlich, erneuert oder ergänzt sowie die erforderlichen Dokumentationen über den Grenzverlauf (Grenzdokumentation) erarbeitet, soweit bisher der Grenzverlauf festgestellt wurde. Die Grenzkommission hat entsprechend den ihr übertragenen Aufgaben die Grenze in den Abschnitt Lübecker Bucht und die Grenzabschnitte 1 bis 58 unterteilt. Nach den geodätischen Vermessungen beträgt die Länge der bisher festgestellten Grenze zwischen den beiden Staaten 1 296,7 Kilometer; hiervon entfallen 14,9 Kilometer auf den Abschnitt Lübecker Bucht. Noch nicht festgestellt ist der Grenzverlauf in den insgesamt rund 95 Kilometer langen Grenzabschnitten 7 bis 9 Elbe und in einem rund 1,2 Kilometer langen Teil des Grenzabschnittes 24 Warme Bode vöm Grenzpunkt Nummer 12 (24-c) bis zum Grenzpunkt Nummer 1 (24-d). Die Grenze ist auf dem Festland durch Grenzzeichen und in der Lübecker Bucht, dem Dutzower See, dem Schaalsee sowie dem Schwarzmühlenteich durch Hilfsgrenzzeichen markiert. Nach Abschluß der Arbeiten zur Überprüfung, Erneuerung und Ergänzung der Markierung sind vermarkt 17 236 Grenzpunkte, davon 16 337 Grenzpunkte direkt und zwar 15 028 mit Grenzsteinen, 1 242 mit Grenzpfählen, 67 mit sonstigen Grenzzeichen und 899 Grenzpunkte indirekt 30 Grenzpunkte sind durch Hilfsgrenzzeichen gekennzeichnet und zwar 12 durch Tonnen und 18 durch Bojen. Beide Seiten haben die Zeitpunkte vereinbart, von denen an sie in ihren praktischen Maßnahmen von dem überprüften, vermarkten und vermessenen Grenzverlauf ausgegangen sind. Die Grenzdokumentation besteht aus a) den Grenzvermessungsunterlagen (Grenzvermessungsrisse, Winkel- und Strecken Verzeichnisse der Polygonierung und Maschinenprotokolle der Grenzabschnitte 1 bis 6, 10 bis 23, eines Teiles des Grenzabschnittes 24 Grenzzüge a und b, Grenzzug c von Grenzpunkt Nummer 23 (24-b) bis Grenzpunkt Nummer 12 (24-c), Grenzzüge d und e und der Grenzabschnitte 25 bis 58), b) der Grenzbeschreibung über den Verlauf der Grenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland (Grenzabschnitt Lübecker Bucht, Grenzabschnitte 1 bis 6, 10 bis 23, ein Teil des Grenzabschnittes 24 Grenzzüge a und b, Grenzzug c von Grenzpunkt Nummer 23 (24-b) bis Grenzpunkt Nummer 12 (24-c), Grenzzüge d und e und Grenzabschnitte 25 bis 58), c) der Grenzkarte 1 :25 000 (Grenzabschnitt Lübecker Bucht, Grenzabschnittei bis 6, 10 bis 23, ein Teil des Grenzabschnittes 24 Grenzzüge a und b', Grenzzug c von Grenzpunkt Nummer 23 (24-b) bis Grenzpunkt Nummer 12 (24-c), Grenzzüge d und e und Grenzabschnitte 25 bis 58), 73 Kartenblätter, d) den Grenzkarten 1 :5 000 (Grenzabschnitte 1 bis 6, 10 bis 23, ein Teil des Grenzabschnittes 24 Grenzzüge a und b, Grenzzug c von Grenzpunkt Nummer 23 (24-b) bis Grenzpunkt Nummer 12 (24-c), Grenzzüge d und e und Grenzabschnitte 25 bis 58), 516 Kartenblätter, e) den Grenzkarten 1 : 2 000 (Grenzabschnitt 15), 5 Kartenblätter, f) den Katalogen der grenzbildenden Gewässer (Grenzabschnitte 2 bis 5, 10 bis 23, Grenzabschnitt 24 Bremke, Warme Bode von Grenzpunkt Nummer 23 (24-b) bis Grenzpunkt Nummer 12 (24-c), Brunnenbach und Grenzabschnitte 25 bis 32, 34 bis 38, 40, 42, 43, 45, 47, 48 sowie 50 bis 58). Beide Seiten sind im Besitz je einer Ausfertigung der Grenzdokumentation. 3. Die Grenzkommission hat für die Durchführung ihrer Arbeiten zur Feststellung, Markierung und Dokumentation der Grenze Regelungen in Form von Protokollvermerken getroffen. Beide Seiten sind im Besitz je einer Ausfertigung dieser Protokollvermerke. 4. Die Grenzkommission hat zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme, zum Beispiel der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der Schadensbekämpfung, beigetragen und, soweit erhebliche praktische Unzuträglichkeiten durch den bestehenden Grenzverlauf eingetreten waren, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe, darunter Nutzungsvereinbarungen für Grundstücke und Wirtschaftswege, den Regierungen vorgeschlagen oder in deren Auftrag selbst getroffen. Folgende Vereinbarungen sind in Kraft getreten: Protokollvermerk vom 6. Dezember 1973 über Betrieb, Wartung und Entstörung der Fernsprechleitungen zwischen den Grenzübergangsstellen (Grenzinformationspunkten) gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Vereinbarung vom 20. September 1973 über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, Vereinbarung vom 29. Juni 1974 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Fischfang in einem Teil der Territorialgewässer der Deutschen Demokratischen Republik in der Lübecker Bucht, Protokollvermerk vom 29. Juni 1974 über die Behandlung von Personen, die mit Sportbooten aus navigatorischen oder seemännischen Schwierigkeiten in die Territorial-gewässer/das Küstenmeer des anderen Staates geraten, Protokollvermerk vom 3. Juli 1974 über das Umfahren der Hakendorfer Halbinsel im Niendorfer Binnensee durch;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1978, Seite 90 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978, S. 90) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1978, Seite 90 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978, S. 90)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1978 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 28. Dezember 1978 auf Seite 132. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1978 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978, Nr. 1-6 v. 5.1.-28.12.1978, S. 1-132).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß alle Mitarbeiter in der politischoperativen Arbeit, einschließlich der Untersuchungsarbeit strikt die Gesetze des sozialistischen Staates, die darauf basierenden Befehle und Veisunrren des Ministers für Staatssicherheit Vorbeugende Verhinderung von Aktivitäten Übersiedlungsersuchender Bürger zur Einbeziehung von Auslandsvertretungen nichtsozialistischer Staaten in der und in anderen sozialistischen Staaten Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X