Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1978, Seite 34

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1978, Seite 34 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978, S. 34); 34 Gesetzblatt Teil II Nr. 3 Ausgabetag: 28. Februar 1978 Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Guinea-Bissau vom 17. November 1976 über Rechtshilfe in Zivil-, Familien-, Arbeitsrechts- und Strafsachen vom 19. Januar 1978 Entsprechend § 2 des Gesetzes vom 7. April 1977 über den Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Guinea-Bissau vom 17. November 1976 über Rechtshilfe in Zivil-, Familien-, Arbedtsrechts- und Strafsachen (GBl. II Nr. 7 S. 93) wird hiermit bekanntgegeben, daß der Vertrag gemäß seinem Artikel 53 Absatz 1 am 8. Januar 1978 in Kraft getreten ist Berlin, den 19. Januar 1978 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Eichler Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Konsularvertrages zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Guinea-Bissau vom 17. November 1976 vom 19. Januar 1978 Entsprechend § 2 des Gesetzes vom 16. Juni 1977 über den Konsularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Guinea-Bissau vom 17. November 1976 (GBl. II Nr. 11 S. 227) wird hierdurch bekanntgegeben, daß der Vertrag gemäß seinem Artikel 51 Absatz 1 am 19. Januar 1978 in Kraft getreten ist. Berlin, den 19. Januar 1978 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1978 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 28. Dezember 1978 auf Seite 132. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1978 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978, Nr. 1-6 v. 5.1.-28.12.1978, S. 1-132).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Strafgefangene. Bei Nichtbefolgung der Weisungen des Wach- und Sicherungsdienstes durch Inhaftierte und Strafgefangene, sind in Absprache mit dem Dienstvorgesetzten Sicherungsmittel anzuwenden.

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