Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1978, Seite 118

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1978, Seite 118 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978, S. 118); 118 Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 28. Dezember 1978 2. Sportboote nach Ziffer 1 sind Wasserfahrzeuge, die ausschließlich für sportliche Zwecke genutzt werden. 3. In dem in der Anlage 1 dargestellten Abschnitt der Werra ist Fahrzeugen der zuständigen Wasserwirtschaftsbetriebe der Deutschen Demokratischen Republik und der Wasser-und Schiffahrtsverwaltung der Bundesrepublik Deutsch- land (Streckenaufsichtsboote, Schleppboote, Prahme, Schuten und schwimmende Geräte) das Überfahren der Grenze in dem Umfang gestattet, wie dies auf Grund der Gewässerverhältnisse erforderlich ist. 4. Ein Verlassen der Wasserfahrzeuge im Gewässerabschnitt des anderen Staates, das Anlegen am Ufer ties anderen Staates oder das Betreten dieses Ufers ist bei oder zur Abwendung von Unfällen gestattet. 5. Erste Hilfe und Unfallhilfe erfolgen durch die Seite, auf deren Gebiet sich der Unfall ereignet. Rettungsmaßnah-men .der anderen Seite zur Abwendung unmittelbar drohender Gefahr werden dadurch nicht ausgeschlossen. Personen an Bord der in Ziffer 1 und in Ziffer 3 genannten Fahrzeuge, die infolge eines Unfalls das Ufer des anderen Staates betreten oder von Fahrzeugen der anderen Seite aufgenommen werden, wird unverzüglich die Rückkehr auf das Gebiet ihres Staates ermöglicht. 6. Die Grenzsicherungsorgane der Deutschen Demokratischen Republik und die Grenzsicherungsorgane der Bundesrepublik Deutschland behalten sich vor, jeweils auf ihrem Gebiet die Vorlage eines amtlichen Identitätspapie-res zu verlangen. 7. Dieser Protokoll vermerk wird für die Dauer von 20 Jahren vereinbart. Seine Gültigkeit verlängert sich jeweils um 10 Jahre, sofern nicht eine Seite ein Jahr vor Fristablauf eine Kündigung ausspricht. 8. Dieser Protokollvermerk tritt zusammen mit den die Arbeit der Grenzkommission abschließenden Dokumenten in Kraft. Beide Seiten stimmen darin überein, diesen Protokollvermerk, beginnend mit dem Tage der Unterzeichnung, vorab anzuwenden. Für die Delegation der Deutschen Demokratischen Republik Für die Delegation der Bundesrepublik Deutschland K o r m e s Dr. P a g e 1 Protokollvermerk über den Betrieb von wasserwirtschaftlichen Anlagen Die Delegation der Deutschen Demokratischen Republik und die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Grenzkommission, die hierzu von ihren Regierungen bevollmächtigt sind, kommen überein: 1. Durch die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird in Anwendung der „Vereinbarung zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Grundsätze zur Instandhaltung und zum Ausbau der Grenzgewässer sowie der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen“ vom 20. 9.1973 (Grenzgewässervereinbarung) der Betrieb wasserwirtschaftlicher Anlagen und das Betreten des Hoheitsgebietes des anderen Staates in dem für die Gewährleistung des Betriebes erforderlichen Umfang gestattet. Die erforderlichen Einzelheiten sind im Anhang, Anlage 1 bis 15 festgelegt.* 2. Der Betrieb umfaßt die Bedienung, die Kontrolle und die Wartung der wasserwirtschaftlichen Anlagen einschließlich kleinerer Reparaturen sowie das Entfernen von Treib- und Schwemmgut. , Darüber hinausgehende Instandhaltungsarbeiten werden gesondert vereinbart. 3. Abweichend von den Festlegungen in den Anlagen gemäß Ziffer 1 können betriebliche Maßnahmen ausgeführt werden, wenn dies zur Verhinderung oder Behebung von Schäden unumgänglich und hierzu die Zustimmung der anderen Seite erteilt ist. 4. Die Kosten des Betriebes werden von der betreibenden Seite getragen. 5. Bei der Ausführung der betrieblichen Maßnahmen auf dem Gebiet des anderen Staates gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, folgende Bedingungen: a) Das Räumgut ist auf das Gebiet der ausführenden Seite zu verbringen. b) Die Grenze wird im Arbeitsbereich überschritten. Kleingeräte und benötigtes Material können in dem für den Betrieb erforderlichen Umfang mitgeführt werden. Die auf dem Gebiet der anderen Seite eingesetzten Geräte werden täglich mit Arbeitsschluß zurückgeführt. 6. Falls bei Verstößen gegen die vereinbarten Bedingungen den Aufforderungen zur Einhaltung nicht nachgekommen wird, sind auf Verlangen der zuständigen Organe/Behör-den die Arbeiten einzustellen. 7. Der in Ziffer 1 genannte Anhang kann im gegenseitigen Einvernehmen geändert oder ergänzt werden. Dresden, den 14. September 1978 Für die Delegation der Deutschen Demokratischen Republik Für die Delegation der Bundesrepublik Deutschland K o r m e s Dr. P a g e 1;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1978 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 28. Dezember 1978 auf Seite 132. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1978 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978, Nr. 1-6 v. 5.1.-28.12.1978, S. 1-132).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden bearbeitet. Die Funktion der entspricht in bezug auf die einzelnen Banden der Funktion des für die Bandenbekämpfung insgesamt. Mit der Bearbeitung der sind vor allem die aufgabenbezogene Bestimmung, Vorgabe Übermittlung des Informationsbedarfs, insbesondere auf der Grundlage analytischer Arbeit bei der Realisierung operativer Prozesse, die Schaffung, Qualifizierung und der konkrete Einsatz operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte sowie in Verbrechen gegen die welche im Besonderen Teil des Strafgesetzbuch Kapitel und beschrieben werden.

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