Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1978, Seite 118

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1978, Seite 118 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978, S. 118); 118 Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 28. Dezember 1978 2. Sportboote nach Ziffer 1 sind Wasserfahrzeuge, die ausschließlich für sportliche Zwecke genutzt werden. 3. In dem in der Anlage 1 dargestellten Abschnitt der Werra ist Fahrzeugen der zuständigen Wasserwirtschaftsbetriebe der Deutschen Demokratischen Republik und der Wasser-und Schiffahrtsverwaltung der Bundesrepublik Deutsch- land (Streckenaufsichtsboote, Schleppboote, Prahme, Schuten und schwimmende Geräte) das Überfahren der Grenze in dem Umfang gestattet, wie dies auf Grund der Gewässerverhältnisse erforderlich ist. 4. Ein Verlassen der Wasserfahrzeuge im Gewässerabschnitt des anderen Staates, das Anlegen am Ufer ties anderen Staates oder das Betreten dieses Ufers ist bei oder zur Abwendung von Unfällen gestattet. 5. Erste Hilfe und Unfallhilfe erfolgen durch die Seite, auf deren Gebiet sich der Unfall ereignet. Rettungsmaßnah-men .der anderen Seite zur Abwendung unmittelbar drohender Gefahr werden dadurch nicht ausgeschlossen. Personen an Bord der in Ziffer 1 und in Ziffer 3 genannten Fahrzeuge, die infolge eines Unfalls das Ufer des anderen Staates betreten oder von Fahrzeugen der anderen Seite aufgenommen werden, wird unverzüglich die Rückkehr auf das Gebiet ihres Staates ermöglicht. 6. Die Grenzsicherungsorgane der Deutschen Demokratischen Republik und die Grenzsicherungsorgane der Bundesrepublik Deutschland behalten sich vor, jeweils auf ihrem Gebiet die Vorlage eines amtlichen Identitätspapie-res zu verlangen. 7. Dieser Protokoll vermerk wird für die Dauer von 20 Jahren vereinbart. Seine Gültigkeit verlängert sich jeweils um 10 Jahre, sofern nicht eine Seite ein Jahr vor Fristablauf eine Kündigung ausspricht. 8. Dieser Protokollvermerk tritt zusammen mit den die Arbeit der Grenzkommission abschließenden Dokumenten in Kraft. Beide Seiten stimmen darin überein, diesen Protokollvermerk, beginnend mit dem Tage der Unterzeichnung, vorab anzuwenden. Für die Delegation der Deutschen Demokratischen Republik Für die Delegation der Bundesrepublik Deutschland K o r m e s Dr. P a g e 1 Protokollvermerk über den Betrieb von wasserwirtschaftlichen Anlagen Die Delegation der Deutschen Demokratischen Republik und die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Grenzkommission, die hierzu von ihren Regierungen bevollmächtigt sind, kommen überein: 1. Durch die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird in Anwendung der „Vereinbarung zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Grundsätze zur Instandhaltung und zum Ausbau der Grenzgewässer sowie der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen“ vom 20. 9.1973 (Grenzgewässervereinbarung) der Betrieb wasserwirtschaftlicher Anlagen und das Betreten des Hoheitsgebietes des anderen Staates in dem für die Gewährleistung des Betriebes erforderlichen Umfang gestattet. Die erforderlichen Einzelheiten sind im Anhang, Anlage 1 bis 15 festgelegt.* 2. Der Betrieb umfaßt die Bedienung, die Kontrolle und die Wartung der wasserwirtschaftlichen Anlagen einschließlich kleinerer Reparaturen sowie das Entfernen von Treib- und Schwemmgut. , Darüber hinausgehende Instandhaltungsarbeiten werden gesondert vereinbart. 3. Abweichend von den Festlegungen in den Anlagen gemäß Ziffer 1 können betriebliche Maßnahmen ausgeführt werden, wenn dies zur Verhinderung oder Behebung von Schäden unumgänglich und hierzu die Zustimmung der anderen Seite erteilt ist. 4. Die Kosten des Betriebes werden von der betreibenden Seite getragen. 5. Bei der Ausführung der betrieblichen Maßnahmen auf dem Gebiet des anderen Staates gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, folgende Bedingungen: a) Das Räumgut ist auf das Gebiet der ausführenden Seite zu verbringen. b) Die Grenze wird im Arbeitsbereich überschritten. Kleingeräte und benötigtes Material können in dem für den Betrieb erforderlichen Umfang mitgeführt werden. Die auf dem Gebiet der anderen Seite eingesetzten Geräte werden täglich mit Arbeitsschluß zurückgeführt. 6. Falls bei Verstößen gegen die vereinbarten Bedingungen den Aufforderungen zur Einhaltung nicht nachgekommen wird, sind auf Verlangen der zuständigen Organe/Behör-den die Arbeiten einzustellen. 7. Der in Ziffer 1 genannte Anhang kann im gegenseitigen Einvernehmen geändert oder ergänzt werden. Dresden, den 14. September 1978 Für die Delegation der Deutschen Demokratischen Republik Für die Delegation der Bundesrepublik Deutschland K o r m e s Dr. P a g e 1;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1978 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 28. Dezember 1978 auf Seite 132. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1978 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978, Nr. 1-6 v. 5.1.-28.12.1978, S. 1-132).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt. Im Interesse der konsequenten einheitlichen Verfahrensweise bei der Sicherung persönlicher Kontakte Verhafteter ist deshalb eine für alle Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Erarbeitung operativer Sofortmaßnahmen Grundanforderungen an die Erarbeitung operativer Sofortmaßnahmon Organisierung eines aktuellen, umfassenden und vollständigen Informationsflusses Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Dezernaten der Deutschen Volkspolizei. Es wurden die Voraussetzungen für ein effektives und abgestimmtes System zur Sicherung einer aufgabenbezogenen Ausbildung der Offiziersschüler an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen.

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