Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1978, Seite 102

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1978, Seite 102 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978, S. 102); 102 Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 28. Dezember 1978 Bucht und in Übereinstimmung mit dem Inhalt dieses Protokollvermerkes folgendes zu erklären: Es besteht Übereinstimmung, daß in Fällen, in denen Personen mit Sportbooten aus navigatorischen oder seemännischen Schwierigkeiten im unmittelbaren Grenzbereich in diese Gewässer des anderen Staates geraten, von den zuständigen Organen/Behörden bei zu treffenden Maßnahmen gegenüber diesen Personen die Umstände angemessen berücksichtigt werden, aus denen das Einlaufen in diese Gewässer entstand. Berlin, den 29. Juni 1974 ■ Für die Delegation der Deutschen Demokratischen Republik K orm es Für die Delegation der Bundesrepublik Deutschland Dr. P a g e 1 Protokollvermerk über den Abbau des grenzüberschreitenden Braunkohlevorkommens im Raum Harbke (Deutsche Demokratische Republik) / Helmstedt (Bundesrepublik Deutschland) Die Delegation der Deutschen Demokratischen Republik und die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Grenzkommission erzielten Übereinstimmung, ihren Regierungen vorzuschlagen: 1. Die Regierungen beider Staaten beauftragen die zuständigen Organe/Behörden, Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, eine vertragliche Regelung zwischen den Regierungen über den Abbau des grenzüberschreitenden Braunkohlevorkommens zu treffen. 2. Die Delegationen in der Grenzkommission gehen bei ihrem Vorschlag hinsichtlich der zu treffenden vertraglichen Regelung von folgenden Grundsätzen aus: Der Grenzverlauf wird durch den Kohleabbau nicht verändert. Protokollvermerk über das Umfahren der Hakendorfer Halbinsel im Niendorfer Binnen-See durch Fischer aus der Deutschen Demokratischen Republik und der Rethwiese im Schaal-See durch Fischer aus der Bundesrepublik Deutschland Die Grenzkommission erzielte folgende Übereinstimmung: Zum Zweck des Fischfangs ist Fischern aus der Deutschen Demokratischen Republik das Umfahren der Hakendorfer Halbinsel im Gewässer der Bundesrepublik Deutschland und Fischern aus der Bundesrepublik Deutschland das Umfahren der Insel Rethwiese im Gewässer der Deutschen Demokratischen Republik gestattet. Diese Regelung gilt für die Zeit von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang. Die Markierung der Grenze wird nach der Auskohlung und ggf. der Rekultivierung anhand der Unterlagen wiederhergestellt. Beide Seiten vereinbaren, begrenzt für die Zeit des Kohleabbaus, entsprechend den technischen Erfordernissen die Nutzung von Flächen des Gebietes des anderen Staates sowie die Rechte und Befugnisse der nutzenden Seite auf diesem Gebiet, einschließlich der Begrenzung des Betriebsgeländes. Der Kohlesockel wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen und technischen Gesichtspunkte beider Seiten durch beide Seiten oder eine Seite abgebaut. Schwerin, den 3. Juli 1974 Für die Delegation der Deutschen Demokratischen Republik Für die Delegation der Bundesrepublik Deutschland F e n z 1 e i n Dr. P a g e 1 Das Umfahren der genannten Landstücke kann in einem Wasserstreifen von 30 m, gemessen von dem dem Land vorgelagerten Schilfgürtel, erfolgen. Die fischereiberechtigten Personen werden der anderen Seite namentlich mitgeteilt. Die Boote haben beim Befahren des Gewässers des anderen Staates eine rechteckige blaue Flagge in der Größe 40 X 60 cm zu führen. Die Fischereiberechtigten weisen sich mit dem gültigen Personalausweis aus. Protokollvermerk über Fragen des Eigentums und sonstiger Rechte an Grundstücken im Zusammenhang mit der Überprüfung, Erneuerung und Ergänzung der Markierung des Verlaufs der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Schwerin, den 3. Juli 1974 Für die Delegation der Deutschen Demokratischen Republik F e n z 1 e i n Für die Delegation der Bundesrepublik Deutschland Dr. P a g e 1 Die Delegationen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen j.Republik in der Grenzkommission, die hierzu von ihren,Regierungen bevollmächtigt sind, kommen wie folgt überein: 1. Die Überprüfung, Erneuerung und Ergänzung der Markierung des Verlaufs der Grenze zwischen beiden Staaten;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1978 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 28. Dezember 1978 auf Seite 132. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1978 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978, Nr. 1-6 v. 5.1.-28.12.1978, S. 1-132).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichtete Aktivitäten durchzusetzen, zu diesem Zweck besonders die Jugendarbeit in der Jungen Gemeinde zur feindlichen Beeinflussung Jugendlicher zu nutzen und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit in dieser Frist notwendige Informationen als Voraussetzung für eine zielgerichtete und qualifizierte Verdachtshinweisprüf ung erarbeitet und der Untersuchungsabteilung zur Verfügung gestellt werden können. In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader künftig beachten. Dabei ist zugleich mit zu prüfen, wie die selbst in diesen Prozeß der Umsetzung der operativen Informationen und damit zur Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Linie umfassend gerecht zu werden. Ziel der vorgelegten Arbeit ist es daher, auf der Grundlage eines Reiseplanes zu erfolgen. Er muß Festlegungen enthalten über die Ziel- und Aufgabenstellung, den organisatorischen Ablauf und die Legendierung der Reise, die Art und Weise des Vollziehens der richterlich angeordneten Untersuchungshaft. Er legt zugleich die Ordnungs- und Verhaltensregelungen für Verhaftete in den Untersuchungshaftanstalten verbindlich fest.

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