Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1978, Seite 101

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1978, Seite 101 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978, S. 101); Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 28. Dezember 1978 101 Protokollvermerk zu Artikel 6 der Vereinbarung zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung von Fragen, die mit der Errichtung und dem Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Itz Zusammenhängen Zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland besteht Übereinstimmung wie folgt: 1. Die einmalige Summe nach Artikel 6 Absatz 1 beträgt 750 000,- DM. In dieser Summe sind Kosten für die Errichtung der Pegel in Höhe von 360 000, DM enthalten. Die dafür tatsächlich entstandenen Kosten werden von seiten der Deutschen Demokratischen Republik mitgeteilt. Sollten diese Kosten um mehr als 5 Prozent von dieser Summe abweichen, so erfolgt ein entsprechender Ausgleich. 2. Die Hälfte der einmaligen Summe wird 8 Wochen nach Fertigstellung der Meßstrecken für die Pegel fällig, der Restbetrag 6 Monate nach Beginn der Bauarbeiten am Abschlußbauwerk des Hochwasserrückhaltebeckens. 3. Die gemäß Artikel 6 Absatz 2 zu zahlende jährliche Pauschale wird für jeweils fünf Jahre auf der Basis der entstehenden Kosten festgelegt. 4. Die Höhe der gemäß Artikel 6 Absatz 2 zu zahlenden Pauschale beträgt für die ersten fünf Jahre nach Inbetriebnahme der Pegel 7 200, DM pro Jahr. 5. Die Zahlungen gemäß Artikel 6 Absatz 2 sind bis zum 30. Juni jeden Jahres fällig, im Jahr der Fertigstellung der Pegel anteilmäßig 8 Wochen nach Inbetriebnahme. 6. Die Zahlungen erfolgen auf das Unterkonto 3 der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik bei der Deutschen Bundesbank. 1. Beide Seiten gewährleisten eine jederzeitige fernmündliche Aufnahme von Informationen und Weitergabe an die zuständigen Stellen. Die ständige Aufnahmebereitschaft beginnt mit der Inbetriebnahme der Fernsprechverbindung nach Übergabe durch die Fachkräfte der Postverwaltungen. Die beiden Benutzer der Leitung stellen in ihrem ersten Kontaktgespräch das Bestehen der Fernsprechverbindung fest 2. Zur Sicherstellung eines ununterbrochenen Informationsaustausches überprüfen die Benutzer täglich einmal die Leitung in der Zeit zwischen 8.00 und 9.00 Uhr durch einen Kontrollanruf in Monaten mit ungeraden Zahlen: die Bundesrepublik Deutschland, in Monaten mit geraden Zahlen: die Deutsche Demokratische Republik. 3. Fällt eine Fernsprechverbindung wegen technischer Störung aus, erfolgt für die Dauer der Störung der Informationsaustausch über einen benachbarten Grenzinformationspunkt. Erforderliche Instandsetzungs- und Entstörungsarbeiten werden ohne Verzug durchgeführt. 4. Die Wartung und Entstörung der Anlagen erfolgt durch die jeweiligen fachtechnischen Kräfte. Sie sind befugt, zu diesem Zweck Testgespräche zu führen. 5. Weitere Einzelheiten über den Betrieb und die Wartung und Entstörung der Leitungen werden in der Grenzkommission abgesprochen, soweit dies erforderlich erscheint oder von einer Seite gewünscht wird. Wolfsburg, den 5. Dezember 1973 Für die Delegation der Bundesrepublik Deutschland Für die Delegation der Deutschen Demokratischen Republik Dr. P a g e 1 K 1 o b e s Protokollvermerk über Betrieb, Wartung und Entstörung der Fernsprechleitungen zwischen den Grenzübergangsstellen (Grenzinformationspunkten) gemäß Absatz 3 Ziffer 2 der Vereinbarung vom 20. September 1973 über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Über den Betrieb, die Wartung und die Entstörung der Femsprechleitungen für den -Informationsaustausch in Schadensfällen besteht Übereinstimmung in folgenden Punkten: Protokollvermerk über die Behandlung von Personen, die mit Sportbooten aus navigatorischen oder seemännischen Schwierigkeiten in die Territorialgewässer/das Küstenmeer des anderen Staates geraten Die Leiter der Delegationen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland in der Grenzkommission sind von ihren Regierungen bevollmächtigt, im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Protokollvermerks über den Verlauf der Grenze zwischen den Territorial-gewässem der Deutschen Demokratischen Republik und dem Küstenmeer der Bundesrepublik Deutschland in der Lübecker;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1978 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 28. Dezember 1978 auf Seite 132. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1978 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978, Nr. 1-6 v. 5.1.-28.12.1978, S. 1-132).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit wiederhergesteilt werden. Dieses Beispiel ist auch dafür typisch, daß aufgrund der psychischen Verfassung bestimmter Verhafteter bereits geringe Anlässe ausreichen, die zu, ernsthaften Störungen der. Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von Strafgefangenen gelangen und dadurch die Ordnung und Sicherheit in der Strafvollzugseinrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassungs-Untersuchung An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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