Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1978, Seite 101

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1978, Seite 101 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978, S. 101); Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 28. Dezember 1978 101 Protokollvermerk zu Artikel 6 der Vereinbarung zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung von Fragen, die mit der Errichtung und dem Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Itz Zusammenhängen Zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland besteht Übereinstimmung wie folgt: 1. Die einmalige Summe nach Artikel 6 Absatz 1 beträgt 750 000,- DM. In dieser Summe sind Kosten für die Errichtung der Pegel in Höhe von 360 000, DM enthalten. Die dafür tatsächlich entstandenen Kosten werden von seiten der Deutschen Demokratischen Republik mitgeteilt. Sollten diese Kosten um mehr als 5 Prozent von dieser Summe abweichen, so erfolgt ein entsprechender Ausgleich. 2. Die Hälfte der einmaligen Summe wird 8 Wochen nach Fertigstellung der Meßstrecken für die Pegel fällig, der Restbetrag 6 Monate nach Beginn der Bauarbeiten am Abschlußbauwerk des Hochwasserrückhaltebeckens. 3. Die gemäß Artikel 6 Absatz 2 zu zahlende jährliche Pauschale wird für jeweils fünf Jahre auf der Basis der entstehenden Kosten festgelegt. 4. Die Höhe der gemäß Artikel 6 Absatz 2 zu zahlenden Pauschale beträgt für die ersten fünf Jahre nach Inbetriebnahme der Pegel 7 200, DM pro Jahr. 5. Die Zahlungen gemäß Artikel 6 Absatz 2 sind bis zum 30. Juni jeden Jahres fällig, im Jahr der Fertigstellung der Pegel anteilmäßig 8 Wochen nach Inbetriebnahme. 6. Die Zahlungen erfolgen auf das Unterkonto 3 der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik bei der Deutschen Bundesbank. 1. Beide Seiten gewährleisten eine jederzeitige fernmündliche Aufnahme von Informationen und Weitergabe an die zuständigen Stellen. Die ständige Aufnahmebereitschaft beginnt mit der Inbetriebnahme der Fernsprechverbindung nach Übergabe durch die Fachkräfte der Postverwaltungen. Die beiden Benutzer der Leitung stellen in ihrem ersten Kontaktgespräch das Bestehen der Fernsprechverbindung fest 2. Zur Sicherstellung eines ununterbrochenen Informationsaustausches überprüfen die Benutzer täglich einmal die Leitung in der Zeit zwischen 8.00 und 9.00 Uhr durch einen Kontrollanruf in Monaten mit ungeraden Zahlen: die Bundesrepublik Deutschland, in Monaten mit geraden Zahlen: die Deutsche Demokratische Republik. 3. Fällt eine Fernsprechverbindung wegen technischer Störung aus, erfolgt für die Dauer der Störung der Informationsaustausch über einen benachbarten Grenzinformationspunkt. Erforderliche Instandsetzungs- und Entstörungsarbeiten werden ohne Verzug durchgeführt. 4. Die Wartung und Entstörung der Anlagen erfolgt durch die jeweiligen fachtechnischen Kräfte. Sie sind befugt, zu diesem Zweck Testgespräche zu führen. 5. Weitere Einzelheiten über den Betrieb und die Wartung und Entstörung der Leitungen werden in der Grenzkommission abgesprochen, soweit dies erforderlich erscheint oder von einer Seite gewünscht wird. Wolfsburg, den 5. Dezember 1973 Für die Delegation der Bundesrepublik Deutschland Für die Delegation der Deutschen Demokratischen Republik Dr. P a g e 1 K 1 o b e s Protokollvermerk über Betrieb, Wartung und Entstörung der Fernsprechleitungen zwischen den Grenzübergangsstellen (Grenzinformationspunkten) gemäß Absatz 3 Ziffer 2 der Vereinbarung vom 20. September 1973 über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Über den Betrieb, die Wartung und die Entstörung der Femsprechleitungen für den -Informationsaustausch in Schadensfällen besteht Übereinstimmung in folgenden Punkten: Protokollvermerk über die Behandlung von Personen, die mit Sportbooten aus navigatorischen oder seemännischen Schwierigkeiten in die Territorialgewässer/das Küstenmeer des anderen Staates geraten Die Leiter der Delegationen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland in der Grenzkommission sind von ihren Regierungen bevollmächtigt, im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Protokollvermerks über den Verlauf der Grenze zwischen den Territorial-gewässem der Deutschen Demokratischen Republik und dem Küstenmeer der Bundesrepublik Deutschland in der Lübecker;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1978 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 28. Dezember 1978 auf Seite 132. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1978 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978, Nr. 1-6 v. 5.1.-28.12.1978, S. 1-132).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Abschnitt Absatz Seite Inhaftiertenbewegung, Aufenthalt im Freien Besuchsverkehr, Postkontrolle Unterbringung Inhaftierter Aufenthalt im Freien Überwachung des Besuchsverkehrs Postkontrolle Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung -von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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