Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1978, Seite 100

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1978, Seite 100 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978, S. 100); 100 Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 28. Dezember 1978 Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens zusätzlich so kennzeichnen, daß auch während einer Uberstauung der Verlauf der Grenze hinreichend erkennbar ist. Einzelheiten sind durch den zu dieser Vereinbarung gehörenden Protokollvermerk festgelegt. (2) Die Bundesrepublik Deutschland beseitigt auf eigene Kosten Schäden, die durch den Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens an der Markierung der Grenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Im übrigen finden die Grundsätze gemäß Artikel 4 des Protokolls vom 29. November 1978 zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Überprüfung, Erneuerung und Ergänzung der Markierung der zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme Anwendung. (3) Das Hoheitsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik wird im Rahmen des Betriebes des Hochwasserrückhaltebeckens nicht betreten. Artikel 6 (1) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland zahlt der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik eine einmalige Summe für die von der Deutschen Demokratischen Republik gemäß Artikel 3 Absatz 1 durchzuführenden Anpassungsmaßnahmen, für die Errichtung der Pegel gemäß Artikel 4 und für die Beeinträchtigung der Nutzung der Grundstücke für die Laufzeit der Vereinbarung. (2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland zahlt der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik für den Betrieb der Pegel einschließlich der Abflußmessungen sowie für laufende Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten eine jährliche Pauschale. (3) Die Höhe der einmaligen Summe nach Absatz 1 und der jährlichen Pauschale nach Absatz 2 sowie die Einzelheiten der Zahlungsmodalitäten sind durch den zu dieser Vereinbarung gehörenden Protokollvermerk festgelegt. (4) Über die laufenden Instandhaltungsarbeiten hinausgehende Instandhaltungsarbeiten an den Pegeln sowie deren Erneuerung werden gesondert vereinbart und auf Kosten der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. (5) Die Zahlungen erfolgen entsprechend der jeweils gültigen Vereinbarung zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über den kommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehr. Artikel 7 Artikel 8 Die Vereinbarung tritt am 29. November 1978 in Kraft. Die Vereinbarung wird für die Dauer von 50 Jahren geschlossen und verlängert sich jeweils um zehn Jahre, wenn sie nicht mindestens fünf Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer gekündigt wird. Geschehen in Bonn am 29. November 1978 in zwei Urschriften Für die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland K o r m e s Dr. P a g e 1 Protokollvermerk zu Artikel 5 Absatz 1 der Vereinbarung zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung von Fragen, die mit der Errichtung und dem Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Itz Zusammenhängen Zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland besteht Übereinstimmung wie folgt: 1. Die Grenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland wird im Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens durch die Bundesrepublik Deutschland auf eigene Kosten zusätzlich so gekennzeichnet, daß auch während einer Überstauung der Verlauf der Grenze hinreichend erkennbar ist. Als zusätzliche Kennzeichnung errichtet die Bundesrepublik Deutschland Dreibock- oder Stangensignale aus Stahl. Die Dreibocksignale bestehen aus einem dreibeinigen Untergestell und einer darauf aufgesetzten lotrechten Stange. 2. Die Höhe der Signale wird so bemessen, daß die Spitze der Stangen bei dem Stauziel, das durch den Hochwasserstau im Hochwasserrückhaltebecken im Mittel alle fünf Jahre erreicht wird (352 m über Normalnull), etwa 0,2 m über den Wasserspiegel herausragt. 3. Dreibocksignale werden an versteinten Hauptbrechpunkten der Grenze zentrisch über den Grenzpunkten errichtet, Stangensignale an den Punkten, an denen die Effelder die Fließrichtung stark ändert. Die Aufstellungspunkte ergeben sich aus der Karte (Anlage zur Vereinbarung). Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland teilen sich die Beauftragten für die Durchführung dieser Vereinbarung mit. 4. Die vorhandene Markierung wird von den Festlegungen unter Ziffer 1 und 3 nicht berührt. Sie liegt bei Normalstau außerhalb des Stauraumes.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1978 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 28. Dezember 1978 auf Seite 132. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1978 (GBl. DDR ⅠⅠ 1978, Nr. 1-6 v. 5.1.-28.12.1978, S. 1-132).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auch die Erwartung, eine Rolle, ohne politisches Engagement leben lieh persönlichen Interessen und in der reize ausschließ-und Neigungen nachgоhen. Die untersuchten Bürger der fühlten sich in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und folglich zur Vermeidung von Einseitigkeiten und einer statischen Sicht bei der Beurteilung der Rolle, der Wirkungsweise und des Stellenwertes festgestellter Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen.

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