Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1977, Seite 83

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 83 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 83); Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 20. April 1977 83 (3) Betrifft das Auslieferungsersuchen mehrere verschiedene Handlungen, von denen jede nach dem Recht der Vertragsstaaten mit einer Freiheitsstrafe bedroht ist, einzelne aber die Bedingungen des Strafmaßes der Auslieferungsstraftat nicht erfüllen, so kann auch für diese Handlungen die Auslieferung bewilligt werden. Artikel 47 Ablehnung der Auslieferung (1) Die Auslieferung erfolgt nicht, 1. wenn die Person, um deren Auslieferung ersucht wird, Staatsbürger des ersuchten Vertragsstaates ist; 2. wenn nach dem Recht des ersuchten Vertragsstaates eine Strafverfolgung nicht durchgeführt oder das Urteil infolge von Verjährung oder aus einem anderen rechtlichen Grunde nicht vollzogen werden kann; 3. wenn gegen die Person, um deren Auslieferung ersucht wird, bereits durch ein Organ des ersuchten Vertragsstaates in der gleichen Strafsache ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist oder das Strafverfahren endgültig eingestellt wurde; 4. wenn sie nach den Gesetzen des ersuchten Vertragsstaates nicht zulässig ist. (2) Absatz 1 Ziffer 2 und 3 findet keine Anwendung, wenn die Auslieferung wegen einer strafbaren Handlung verlangt wird, zu deren Verfolgung die Vertragsstaaten auf Grund internationaler Übereinkommen verpflichtet sind. (3) Die Auslieferung kann abgelehnt werden, wenn die strafbare Handlung, derentwegen um Auslieferung ersucht wird, auf dem Territorium des ersuchten Vertragsstaates begangen wurde. Artikel 48 Bedingte Auslieferung Wird zum Zwecke des Vollzuges einer Strafe um Auslieferung einer Person ersucht, die von einem Gericht des ersuchenden Vertragsstaates in Abwesenheit verurteilt wurde, so kann die Auslieferung an die Bedingung geknüpft werden, daß ein neues Verfahren inAnwesenheit der auszuliefernden Person durchgeführt wird. Artikel 49 Art des Verkehrs In Auslieferungssachen verkehren die Minister der Justiz und die Generalstaatsanwälte der Vertragsstaaten im Rahmen ihrer Zuständigkeit miteinander. Die Übermittlung der Ersuchen erfolgt auf dem diplomatischen Wege. Artikel 50 Auslieferungsersuchen (1) Dem Ersuchen auf Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung sind beizufügen: Angaben zur Person und Staatsbürgerschaft, der Haftbefehl mit einer Darstellung der strafbaren Handlung, die Beschreibung von Beweismitteln, die den dringenden Tatverdacht begründen, der Text des Strafgesetzes, nach welchem die Handlung, die dem Auslieferungsersuchen zugrunde liegt, beurteilt wird. Ist durch die strafbare Handlung ein materieller Schaden entstanden, so ist dessen Höhe anzugeben. (2) Dem Ersuchen um Auslieferung zum Zwecke des Vollzugs einer Strafe ist eine Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils beizufügen. (3) Das Ersuchen um Auslieferung und die Anlagen zum Auslieferungsersuchen sind in die Sprache des ersuchten Vertragsstaates zu übersetzen. Artikel 51 Ergänzung des Auslieferungsersuchens * Enthält das Auslieferungsersuchen nicht die erforderlichen Angaben, so kann der ersuchte Vertragsstaat seine Vervollständigung verlangen sowie eine Frist bestimmen, in der die ' ergänzenden Angaben zu übermitteln sind. Auf Ersuchen kann diese Frist verlängert werden. Artikel 52 Auslieferungshaft (1) Der ersuchte Vertragsstaat trifft nach Eingang des Auslieferungsersuchens unverzüglich Maßnahmen zur Ermittlung der Person, um deren Auslieferung ersucht wird, und veranlaßt gegebenenfalls deren Inhaftierung, insbesondere wenn zu befürchten ist, daß sie sich dem Auslieferungsverfahren oder dem Vollzug der Auslieferung entziehen werde. (2) Der ersuchte Vertragsstaat stellt das Auslieferungsverfahren ein und setzt die inhaftierte Person auf freien Fuß, wenn innerhalb der gemäß Artikel 51 dieses Vertrages zu bestimmenden Frist die geforderten zusätzlichen Angaben nicht übermittelt werden. Artikel 53 Ersuchen mehrerer Staaten Ersuchen mehrere Staaten um Auslieferung einer Person wegen derselben oder wegen verschiedener Straftaten, entscheidet der ersuchte Vertragsstaat unter Berücksichtigung der Staatsbürgerschaft der Person, um deren Auslieferung ersucht wird, sowie des Ortes und der Schwere der strafbaren Handlung und der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Ersuchen, welchem Ersuchen stattgegeben werden soll. Artikel 54 Aufgeschobene oder zeitweilige Auslieferung (1) Wird vom ersuchten Vertragsstaat gegen eine Person, um deren Auslieferung ersucht wird, ein Strafverfahren durchgeführt, oder ist diese Wegen einer anderen strafbaren Handlung auf dem Territorium des ersuchten Vertragsstaates verurteilt worden, so kann die Auslieferung bis zum Abschluß des Strafverfahrens oder des Vollzuges der Strafe aufgeschoben werden. (2) Würde der Aufschub der Auslieferung zur Verjährung der Strafverfolgung oder zur Erschwerung der Durchführung des Strafverfahrens gegen die Person, um deren Auslieferung ersucht wird, führen, so kann einem begründeten Ersuchen des Vertragsstaates auf zeitweilige Auslieferung stattgegeben werden. Der ersuchende Vertragsstaat ist verpflichtet, die aus-geiieferte Person spätestens nach drei Monaten, gerechnet vom Tage der Übergabe an, zurückzuführen. In begründeten Fällen kann die Frist verlängert werden. Artikel 55 Beschränkung der Strafverfolgung (1) Die äusgelieferte Person darf wegen einer, anderen vor der Auslieferung begangenen strafbaren Handlung, die nicht von der Zustimmung zur Auslieferung erfaßt wird, ohne Einwilligung des ersuchten Vertragsstaates weder strafrechtlich verfolgt, dem Vollzug der Strafe zugeführt, noch einem drit-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 27. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 6. Dezember 1977 auf Seite 364. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, Nr. 1-17 v. 27.1.-6.12.1977, S. 1-364).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Vorschriften der und die Gewährleistung des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz vor vorsätzlichem gegen diese strafprozessualen Grundsätze gerichtetem Handeln.

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