Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1977, Seite 51

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 51 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 51); Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 16. Februar 1977 51 Es können jedoch informatorische Sitzungen auch im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten stattfinden. i Artikel XVII Ist ein Mitglied des Ausschusses verhindert, an einer Sitzung teilzunehmen, so kann es seine Stimme einem seiner Kollegen übertragen, der es alsdann vertritt. In einem solchen Fall kann ein Mitglied außer seiner eigenen höchstens zwei weitere Stimmen abgeben. Die Beschlüsse sind nur gültig, wenn die Zahl der anwesenden und der vertretenen Mitglieder mindestens drei Viertel der als Ausschußmitglieder gewählten oder hinzugewählten Persönlichkeiten beträgt und wenn mindestens vier Fünftel der abgegebenen Stimmen Ja-Stimmen sind. Die Zahl der abgegebenen Stimmen muß mindestens vier Fünftel der in der Sitzungsperiode anwesenden und vertretenen Mitglieder betragen. Stimmenthaltungen sowie leere oder ungültige Stimmzettel gelten nicht als abgegebene Stimmen. Zwischen den Sitzungsperioden und in bestimmten Sonderfällen kann der Ausschuß durch Schriftwechsel beraten. Die auf diesem Wege gefaßten Entschließungen sind nur gültig, wenn alle Mitglieder des Ausschusses zur Stellungnahme aufgefordert und die Entschließungen mit sämtlichen abgegebenen Stimmen genehmigt worden sind, sofern die Zahl der abgegebenen Stimmen mindestens zwei Drittel der gewählten oder hinzugewählten Mitglieder beträgt. Stimmenthaltungen sowie leere oder ungültige Stimmzettel gelten nicht als abgegebene Stimmen. Wml nicht innerhalb der vom Vorsitzenden festgesetzten Fristen geantwortet, so gilt dies als Stimmenthaltung.* Artikel XVIII Der Ausschuß überträgt Sonderuntersuchungen, experimentelle Forschungen und Laboratoriumsarbeiten den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten, nachdem er mit ihnen zuvor eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat. Erfordern diese Aufträge bestimmte Ausgaben, so wird in der Verein- ' barung festgelegt, in welchem Verhältnis sie von der Organisation getragen werden. Der Direktor des Büros koordiniert und sammelt alle derartigen Arbeiten. Der Ausschuß kann einzelne Aufgaben ständig oder vorübergehend Arbeitsgruppen oder auch technischen oder juristischen Sachverständigen übertragen, die nach den von ihm festgesetzten Modalitäten arbeiten. Erfordern diese Aufgaben bestimmte Vergütungen oder Entschädigungen, so setzt der Ausschuß deren Betrag fest. Der Direktor des Büros stellt das Sekretariat dieser Ar-beits- oder Sachverständigengruppen. Das internationale Büro für das gesetzliche Meßwesen Artikel XIX Für das Funktionieren der Konferenz und des Ausschusses sorgt das der Leitung und Kontrolle des Ausschusses unterstehende internationale Büro für das gesetzliche Meßwesen. Aufgabe des Büros ist es, die Sitzungen der Konferenz und des Ausschusses vorzub'ereiten, die Verbindung zwischen den verschiedenen Mitgliedern dieser Organe herzustellen und die Beziehungen zu den Mitgliedstaaten sowie den korrespondierenden Mitgliedern und ihren zuständigen Stellen aufrechtzuerhalten. Das Büro ist ferner mit der Durchführung der im Artikel I genannten Untersuchungen und Arbeiten sowie mit der Anfertigung der Protokolle und der Herausgabe eines Mitteilungsblattes beauftragt, das den Mitgliedstaaten unentgeltlich zugesandt wird. Es stellt die im Artikel I vorgesehene Zentralstelle für Dokumentation und Information dar. Der Ausschuß und das Büro sorgen für die Durchführung der Beschlüsse der Konferenz. Das Büro führt weder experimentelle Forschungen noch Laboratoriumsarbeiten durch. Es kann jedoch über Vorführungsräume mit angemessener Ausstattung zur Untersuchung der Bauweise und des Funktionieren bestimmter Apparate verfügen. Artikel XX Das Büro hat seinen Verwaltungssitz in Frankreich. Artikel XXI Das Personal des Büros besteht aus einem Direktor und vom Ausschuß ernannten Mitarbeitern sowie ständigen oder zeitweiligen Angestellten und sonstigen Bediensteten, die vom Direktor eingestellt werden. Das Personal des Büros sowie gegebenenfalls die im Artikel XVIII genannten Sachverständigen erhalten eine Vergütung. Sie beziehen Gehälter, Löhne oder Entschädigungen, deren Betrag vom Ausschuß festgesetzt wird. Die Dienstverhältnisse des Direktors, der Mitarbeiter sowie der Angestellten und sonstigen Bediensteten werden vom Ausschuß festgelegt, insbesondere hinsichtlich der für die Einstellung, die Arbeit, das Disziplinarrecht und die Pensionierung geltenden Bedingungen. Die Ernennung, Entlassung oder Absetzung der Bediensteten oder sonstigen Angestellten des Büros wird vom Direktor ausgesprochen, mit Ausnahme der vom Ausschuß ernannten Mitarbeiter, bei denen diese Maßnahmen eines Beschlusses des Ausschusses bedürfen. Jeder Mitgliedstaat überträgt in seinem Land einer seiner Amtspersonen die Wahrnehmung einer ständigen Verbindung mit dem Büro und die Zusammenfassung sämtlicher anstehenden Fragen. In den Ländern, unter deren Staatsangehörigen sich ein Mitglied des Ausschusses befindet, kann diese Persönlichkeit gleichzeitig mit der Wahrnehmung der vorgesehenen Verbindung beauftragt werden. . Artikel XXII Der Direktor leitet unter der Kontrolle und gemäß den Richtlinien des Ausschusses die Tätigkeit des Büros; er ist dem Ausschuß verantwortlich und hat ihm in jeder ordentlichen Sitzungsperiode einen Rechenschaftsbericht vorzulegen. Der Direktor zieht die Einkünfte ein, bereitet den Haushalt vor, veranlaßt alle persönlichen und sächlichen Ausgaben, sorgt für deren Begleichung und verwaltet die Kassenmittel. Der Direktor ist von Rechts wegen Sekretär der Konferenz und des Ausschusses. Artikel XXIII Die Regierungen der Mitgliedstaaten erklären, daß das Büro als gemeinnützige Einrichtung anerkannt sowie juristische Person des Zivilrechts ist und ganz allgemein die Vorrechte und Erleichterungen genießt, die den zwischenstaatlichen Einrichtungen durch die in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Rechtsvorschriften üblicherweise gewährt werdSn. Teil III Finanzbestimmungen Artikel XXIV Die Konferenz beschließt für eine der Zeit zwischen den Sitzungsperioden entsprechende Rechnungsperiode über den Gesamtbetrag der zur Deckung der Betriebsausgaben der Organisation erforderlichen Mittel; über den jährlichen Betrag der Haushaltsmittel, die in Reserve zu stellen sind, um im Falle ungenügender Einnah-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 27. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 6. Dezember 1977 auf Seite 364. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, Nr. 1-17 v. 27.1.-6.12.1977, S. 1-364).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag, Berlin Erich Honecker, Die Aufgaben der Parteiorganisationen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? im Besland. insbesondere zur Überprüfung der Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der und zum Verhindern von Doppelagententätigkeit: das rechtzeitige Erkennen von Gefahrenmomenten für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit der und auf lange Sicht zu gewährleisten und ein in allen Situationen exakt funktionierendes Verbindungssystem zu schaffen. Die verantwortungsbewußte und schöpferische Durchsetzung der neuen Maßstäbe in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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