Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1977, Seite 49

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 49 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 49); Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 16. Februar 1977 49 (Übersetzung) Konvention zur Errichtung einer internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen DIE VERTRAGSSTAATEN DIESER KONVENTION IN DEM WUNSCH, die durch Verwendung von Meßinstrumenten entstehenden technischen und verwaltungsmäßigen Probleme auf internationaler Ebene zu lösen, und IN DEM BEWUSSTSEIN, daß zur Erreichung dieses Zieles eine Koordinierung ihrer Bemühungen wichtig ist, HABEN VEREINBART, eine internationale Organisation für das gesetzliche Meßwesen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu gründen: Teil I * Zweck der Organisation Artikel I Es wird eine internationale Organisation für das gesetzliche Meßwesen errichtet. Aufgabe der Organisation ist es, ' 1. eine Zentralstelle zu schaffen für Dokumentation und information einerseits über die verschiedenen staatlichen Stellen, die sich mit der Prüfung und Überwachung von Meßinstrumenten befassen, welche gegenwärtig oder künftig einer gesetzlichen Regelung unterliegen; andererseits über die genannten Meßinstrumente unter dem Gesichtspunkt ihres Entwurfs, ihres Baues und ihrer Verwendung; 2. die Texte der in den einzelnen Staaten geltenden, gesetzlichen Vorschriften über Meßinstrumente und ihre Verwendung samt allen zum vollkommenen Verständnis dieser Vorschriften erforderlichen, auf dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht dieser Staaten beruhenden Erläuterungen zu übersetzen und herauszugeben; 3. die allgemeinen Grundsätze des gesetzlichen Meßwesens festzulegen; 4. im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Methoden und Regelungen die Probleme der Gesetzgebung und Normung auf dem Gebiet des gesetzlichen Meßwesens, deren Lösung von internationaler Bedeutung ist, zu untersuchen; 5. ein Muster eines Gesetz- und Verordnungsentwurfes über Meßinstrumente und ihre Verwendung auszuarbeiten; 6. einen konkreten Organisationsplan einer Musterdienststelle für die Prüfung und Überwachung von Meßinstrumenten auszuarbeiten; 7. die erforderlichen und ausreichenden Merkmale und Eigenschaften festzulegen, denen die Meßinstrumente entsprechen müssen, damit sie von den Mitgliedstaaten genehmigt und zur Verwendung auf internationaler Ebene empfohlen werden können; 8. die Beziehungen zwischen den Eichbehörden oder den sonstigen für das gesetzliche Meßwesen zuständigen Stellen der einzelnen Mitgliedstaaten der Organisation zu fördern. T e i 1 II Aufbaü der Organisation Artikel II Mitglieder der Organisation sind die Vertragsstaaten dieser Konvention. Artikel III Die Organisation umfaßt eine internationale Konferenz für das gesetzliche Meßwesen, einen internationalen Ausschuß für das gesetzliche Meßwesen, ein internationales Büro für das gesetzliche Meßwesen, die nachstehend behandelt sind. Die internationale Konferenz für das gesetzliche Meßwesen Artikel IV Aufgabe der Konferenz ist es, 1. die mit den Zielen der Organisation zusammenhängenden Fragen zu untersuchen und alle diesbezüglichen Beschlüsse zu fassen; 2. für die Einsetzung der leitenden Organe zu sorgen, deren Aufgabe es ist, die Arbeiten der Organisation auszuführen sowie die Mitglieder des Ausschusses zu wählen oder ihre Zuwahl zu bestätigen; 3. diö Berichte zu prüfen und zu genehmigen, welche die verschiedenen gemäß dieser Konvention geschaffenen Organe für das gesetzliche Meßwesen als Ergebnis ihrer Arbeiten vorlegen. Alle Fragen, welche die innere Gesetzgebung und Verwaltung eines Einzelstaates berühren, sind der Zuständigkeit der Konferenz entzogen, es sei denn, daß der betreffende Staat ausdrücklich ein gegenteiliges Ersuchen stellt. Artikel V Die Vertragsstaaten dieser Konvention gehören der Konferenz als ordentliche Mitglieder an; sie sind in ihr gemäß Artikel VII vertreten und sind durch die in dieser Konvention festgelegten Verpflichtungen gebunden. Außer den ordentlichen Mitgliedern können der Konferenz als korrespondierende Mitglieder angehören: 1. Staaten oder Hoheitsgebiete, die noch nicht Vertragsparteien der Konvention sein können oder wollen; 2. internationale Vereinigungen, deren Tätigkeit derjenigen der Organisation verwandt ist. Die korrespondierenden Mitglieder sind in der Konferenz nicht vertreten; sie können jedoch Beobachter mit lediglich beratender Stimme in diese entsenden. Sie brauchen keine Mitgliedsbeiträge zu zahlen, tragen jedoch die Kosten für auf ihren Wunsch geleistete Dienste sowie für den Bezug der Veröffentlichungen der Organisation. Artikel VI - Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, der Konferenz alle in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen zu liefern, die nach ihrer Auffassung geeignet sind, der Organisation die Durchführung der ihr obliegenden Aufgaben zu ermöglichen. Artikel VII Die Mitgliedstaaten delegieren zu den Tagungen der Konferenz höchstens drei offizielle Vertreter. Soweit möglich, soll einer von diesen in seinem Land eine diensttuende Amtsperson der Eichbehörde oder einer anderen für das gesetzliche Meßwesen zuständigen Stelle sein. Nur einer von ihnen ist stimmberechtigt. Diese Delegierten bedürfen keiner „Vollmachten“, es sei denn, daß der Ausschuß in Ausnahmefällen und im Hinblick auf bestimmte Fragen darum ersucht.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 27. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 6. Dezember 1977 auf Seite 364. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, Nr. 1-17 v. 27.1.-6.12.1977, S. 1-364).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der Sicherheit der Rechte Verhafteter macht es sich erforderlich, eine für alle Diensteinheiten der Linie einheitlich geltende Effektenordnunq zu erlassen.

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