Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1977, Seite 342

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 342 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 342); 842 Gesetzblatt Teil II Nr. 16 Ausgabetag: 2. November 1977 Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit an der gemeinsamen Staatsgrenze und die gegenseitige Hilfe in Grcnzangclegenheiten Die Deutsche Demokratische Republik und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik sind, geleitet vom Geiste der Deklaration über die Festigung der Freundschaft und Vertiefung der brüderlichen Zusammenarbeit zwischen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei und der Deutschen Demokratischen Republik und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik vom 17. Oktober 1974 mit dem Ziel der weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit an der gemeinsamen Staatsgrenze übereingekommen, diesen Vertrag zu schließen. Zu diesem Zwecke haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt ■* der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik Generalleutnant Erich Peter Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung und Chef der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik der Präsident der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik Generalmajor Karel Kropäöek Stellvertreter des Ministers des Innern der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: Abschnitt I Ernennung von Grenzbevollmächtigten und ihre Zuständigkeiten Artikel 1 Zur Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Aufgaben werden von den zuständigen Organen jedes Vertrags-' partners ein Hauptgrenzbevollmächtigter sowie Stellvertreter des Hauptgrenzbevollmächtigten, Grenzbevollmächtigte, Stellvertreter der Grenzbevollmächtigten und Gehilfen der Grenzbevollmächtigten eingesetzt. Artikel 2 (1) Es werden ernannt: 1. der Hauptgrenzbevollmächtigte von der Regierung; 2. die Stellvertreter des Hauptgrenzbevollmächtigten und die Grenzbevollmächtigten vom zuständigen Minister; 3. die Stellvertreter der Grenzbevollmächtigten vom Hauptgrenzbevollmächtigten ; 4. die Gehilfen der Grenzbevollmächtigten vom zuständigen Grenzbevollmächtigten. (2) Die Regierungen der Vertragspartner informieren sich gegenseitig über die Ernennung der Hauptgrenzbevollmächtigten innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieses Vertrages auf diplomatischem Wege. (3) Die Hauptgrenzbevollmächtigten und die Grenzbevollmächtigten sind berechtigt, Experten einzusetzen. Artikel 3 (1) Die Hauptgrenzbevollmächtigten sowie deren Stellvertreter, die Grenzbevollmächtigten, deren Stellvertreter und Gehilfen erhalten zur Ausübung ihrer Funktionen Vollmachten, die in deutscher und tschechischer oder slowakischer Sprache ausgefertigt sind. Die Muster dieser Vollmachten sind in den Anlagen 1 bis 5 enthalten. (2) Die Vollmachten werden ausgestellt: 1. für den Hauptgrenzbevollmächtigten vom Vorsitzenden des Ministerrates; 2. für die Stellvertreter des Hauptgrenzbevollmächtigten, die Grenzbevollmächtigten sowie deren Stellvertreter und Gehilfen von den Personen, von denen sie gemäß Artikel 2 Absatz 1 ernannt wurden. Artikel 4 (1) Zu den Aufgaben der Hauptgrenzbevollmächtigten gehören insbesondere: 1. die Prinzipien des Zusammenwirkens der Grenzschutzorgane zur Durchführung von Maßnahmen an der gemeinsamen Staatsgrenze (im folgenden nur „Staatsgrenze" genannt) festzulegen; 2. die Wirksamkeit des Schutzes der Staatsgrenze sowie den Zustand und die Unterhaltung der Grenzzeichen einzuschätzen, wichtige Ereignisse an der Staatsgrenze zu erörtern sowie gemeinsame Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung an der Staatsgrenze festzulegen; 3. die Tätigkeit der Grenzbevollmächtigten zu leiten und zu koordinieren; 4. ' Angelegenheiten, die von den Grenzbevollmächtigten nicht gelöst werden konnten oder die deren Befugnisse überschreiten, zu erörtern; 5. Angelegenheiten, die von ihnen nicht gelöst werden konnten oder die ihre Zuständigkeit überschreiten, zur Erörterung auf diplomatischem Wege weiterzuleiten. (2) Die Festlegungen des Absatzes 1 Ziffer 5 schließen nicht aus, daß den Hauptgrenzbevollmächtigten Angelegenheiten zur Lösung übertragen werden, die auf diplomatischem Wege erörtert wurden. Artikel 5 (1) Zu den Aufgaben der Grenzbevollmächtigten gehören insbesondere: 1. die Lage an der Staatsgrenze periodisch einzuschätzen, den Einsatz der Kräfte und Mittel zum Schutz der Staatsgrenze zu koordinieren und ' den Informationsaustausch der Grenzschutzorgane zu gewährleisten; 2. gemeinsame Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung an der Staatsgrenze festzulegen, einschließlich solcher, die für die Durchführung wirtschaftlich-technischer Arbeiten an der Staatsgrenze erforderlich sind; 3. den Grenzübertritt von Rettungseinheiten und Hilfsmannschaften bei Elementarkatastrophen, Havarien oder anderen Notsituationen sowie bei deren gemeinsamen Übungen sicherzustellen; 4. den Zustand der Grenzmarkierung zu kontrollieren. (2) Die Grenzbevollmächtigten führen Sachaufklärungen durch und treffen entsprechend ihrer Zuständigkeit Entscheidungen insbesondere in folgenden Fällen: 1. bei Verletzung der Staatsgrenze durch Personen; 2. bei Handlungen oder Ereignissen in der Nähe der Staatsgrenze, die zur Tötung oder Körperverletzung von Perso-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 27. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 6. Dezember 1977 auf Seite 364. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, Nr. 1-17 v. 27.1.-6.12.1977, S. 1-364).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit.

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