Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1977, Seite 310

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 310 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 310); 310 Gesetzblatt Teil II Nr. 15 - Ausgabetag: 15. September 1977 der Gepäckstücke ersichtlich sind, die das Kuriergepäck bilden; er wird vom Gaststaat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben geschützt. Er genießt persönliche Unverletzlichkeit und unterliegt keiner Festnahme oder Haft irgendwelcher Art. (7) Der Entsendestaat oder die Delegation können Ad-hoc-Kuriere der Delegation ernennen. Auch in diesen Fällen gilt Absatz 6; jedoch finden die darin erwähnten Immunitäten keine Anwendung mehr, sobald der Ad-hoc-Kurier das ihm anvertraute Kuriergepäck der Delegation dem Empfänger ausgehändigt hat. (8) Das Kuriergepäck der Delegation kann dem Kapitän eines Schiffes oder dem Kommandanten eines kommerziellen Zwecken dienenden Luftfahrzeuges anvertraut werden, das irj einem zugelassenen Einlaufhafen anlegt bzw. auf einem zugelassenen Einreiseflughafen landet. Der Kapitän bzw. Kommandant muß ein offizielles Schriftstück mit sich führen, aus dem die Anzahl der Gepäckstücke ersichtlich ist, die das Kuriergepäck bilden; er gilt jedoch nicht als Kurier der Delegation. Nach Vereinbarung mit den zuständigen Organen des Gaststaates kann die Delegation eines ihrer Mitglieder entsenden, um das Kuriergepäck unmittelbar und ungehindert vom Kapitän des Schiffes oder Kommandanten des Luftfahrzeuges entgegenzunehmen. * Artikel 58 Persönliche Unverletzlichkeit Die Person des Leiters der Delegation und die der anderen Delegierten und Mitglieder des diplomatischen Personals der Delegation sind unverletzlich. Sie unterliegen unter anderem keiner Festnahme oder Haft irgendwelcher Art. Der Gaststaat behandelt sie mit gebührender Achtung und trifft alle geeigneten Maßnahmen, um jeden Anschlag auf ihre Person, Freiheit oder Würde zu verhindern und die Personen zu verfolgen und zu bestrafen, die solche Anschläge verübt haben. Artikel 59 Unverletzlichkeit von privaten Wohnungen und Vermögen (1) Die private Wohnung des Leiters der Delegation und die der anderen Delegierten und Mitglieder des diplomatischen Personals der- Delegation gereßen Unverletzlichkeit und Schutz. (2) Die Papiere, der Schriftverkehr und vorbehaltlich Artikel 60 Absatz 2 das Vermögen des Leiters der Delegation und der anderen Delegierten und Mitglieder des diplomatischen Personals der Delegation sind ebenfalls unverletzlich. Artikel 60 Immunität vor der Gerichtsbarkeit (1) Der Leiter der Delegation und die anderen Delegierten und Mitglieder des diplomatischen Personals der Delegation genießen Immunität vor der Strafgerichtsbarkeit des Gaststaates. Ferner steht ihnen Immunität vor dessen Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkedt in bezug auf alle in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit vorgenommenen Handlungen zu. (2) Gegen diese Personen dürfen keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden, es sei denn, diese sind durchführbar ohne die Rechte dieser Personen gemäß den Artikeln 58 und 59 zu beeinträchtigen. (3) Diese Personen sind nicht verpflichtet, Zeugenaussagen zu machen. (4) Keine Festlegung dieses Artikels befreit diese Personen von der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit des Gaststaates in bezug auf eine Klage, die für Schäden angestrengt wird, welche bei einem Unfall durch ein von den betreffenden Personen benutztes oder in ihrem Besitz befindliches Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeug verursacht wurden, wenn diese Schäden nicht von der Versicherung getragen werden. (5) Eine Immunität dieser Personen vor der Gerichtsbarkeit des Gaststaates befreit sie nicht von der Gerichtsbarkeit des Entsendestaates. Artikel 61 Verzicht auf die Immunität (1) Auf die Immunität vor der Gerichtsbarkeit, die dem Leiter der Delegation und den anderen Delegierten und Mitgliedern des diplomatischen Personals der Delegation und den Personen, die gemäß Artikel 66 Immunität genießen, zusteht, kann der Entsendestaat verzichten. (2) Der Verzicht muß stets ausdrücklich erklärt werden. (3) Erhebt eine der im Absatz 1 genannten Personen eine Klage, so kann sie sich in bezug auf eine Widerklage, die mit der Hauptklage in unmittelbarem Zusammenhang steht, nicht auf die Immunität vor der Gerichtsbarkeit berufen. (4) Der Verzicht auf die Immunität vor der Gerichtsbarkeit in einem Zivil- oder Verwaltungsgerichtsverfahren gilt nicht als Verzicht auf die Immunität vor der Urteilsvollstreckung; hierfür ist ein besonderer Verzicht erforderlich. (5) Verzichtet der Entsendestaat nicht auf die Immunität einer der im Absatz 1 genannten Personen in bezug auf eine Zivilklage, hat er sich nach besten Kräften um eine gerechte Regelung des Falls zu bemühen. Artikel 62 Befreiung von Rechtsvorschriften über Sozialversicherung (1) Vorbehaltlich Absatz 3 sind der Leiter der Delegation und die anderen Delegierten und Mitglieder des diplomatischen Personals der Delegation in bezug auf ihre Dienste für den Entsendestaat von den im Gaststaat geltenden Vorschriften über die Sozialversicherung befreit. (2) Die im Absatz 1 vorgesehene Befreiung gilt auch für Personen, die ausschließlich im privaten Dienst des Leiters der Delegation oder eines anderen Delegierten oder Mitglieds des diplomatischen Personals der Delegation beschäftigt sind, sofern sie: a) weder Staatsbürger des Gaststaates sind noch dort ihren ständigen Wohnsitz haben; und b) den im Entsendestaat oder einem dritten Staat geltenden Vorschriften über die Sozialversicherung unterliegen. (3) Beschäftigen der Leiter der Delegation und die anderen Delegierten und Mitglieder des diplomatischen Personals der Delegation Personen, auf welche die im Absatz 2 vorgesehene Befreiung keine Anwendung findet, so haben sie die Pflichten aus den Vorschriften über die Sozialversicherung einzuhalten, die im Gaststaat für Betriebe gelten. (4) Die in den Absätzen 1 und 2 vorgesehene Befreiung schließt nicht die freiwillige Beteiligung am System der Sozialversicherung des Gaststaates aus, sofern dieser eine solche Beteiligung zuläßt. (5) Dieser Artikel läßt bereits geschlossene bi- oder multilaterale Abkommen über die Sozialversicherung unberührt und steht dem künftigen Abschluß solcher Vereinbarungen nicht entgegen. Artikel 63 Befreiung von Steuern und Abgaben Der Leiter der Delegation und die anderen Delegierten und Mitglieder des diplomatischen Personals der Delegation sind im Rahmen der Möglichkeiten von allen staatlichen, regiona-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 27. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 6. Dezember 1977 auf Seite 364. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, Nr. 1-17 v. 27.1.-6.12.1977, S. 1-364).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in Durchführung der Beschlüsse der Parteiund Staatsführung, der Verfassung, der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften der und der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und der Dienstvorgesetzten sowie der Einhaltung der Normen Staatssicherheit . Sie ist eine entscheidende Bedingung der Kampfkraft der Diensteinheit.

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