Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1977, Seite 275

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 275 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 275); Gesetzblatt Teil II Nr. 13 Ausgabetag: 22. August 1977 275 Bekanntmachung über die Ratifikation des Vertrages vom 6. Mai 1977 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Mongolischen Volksrepublik zur Beseitigung bestehender und Verhinderung der Entstehung künftiger Fälle von doppelter Staatsbürgerschaft vom 5. Juli 1977 Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik hat am 28. Juni 1977 den nachstehend veröffentlichten Vertrag vom 6. Mai 1977 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Mongolischen Volksrepublik zur Beseitigung bestehender und Verhinderung der Entstehung künftiger Fälle von doppelter Staatsbürgerschaft ratifiziert. Der Tag, an dem der Vertrag gemäß seinem Artikel 15 Absatz 1 in Kraft tritt, wird im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik bekanntgemacht Berlin, den 5. Juli 1977 - Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Eichler Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und ddr Mongolischen Volksrepublik zur Beseitigung bestehender und Verhinderung der Entstehung künftiger Fälle von doppelter Staatsbürgerschaft Die Deutsche Demokratische Republik und die Mongolische Volksrepublik sind, unter Berücksichtigung dessen, daß es Personen gibt, die jede Vertragschließende Seite entsprechend ihrer Gesetzgebung als ihre Staatsbürger betrachtet, und geleitet von dem Wunsch, die doppelte Staatsbürgerschaft dieser Personen durch freiwillige Wahl zu beseitigen sowie zu verhindern, daß künftig doppelte Staatsbürgerschaft entsteht, übereingekommen, diesen Vertrag zu schließen. Zu diesem Zweck haben als Bevollmächtigte ernannt: , der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik Oskar Fischer, Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik, das Präsidium des Großen Volkshurals der Mongolischen Volksrepublik Mangalyn Dugersuren, Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Mongolischen Volksrepublik, die folgendes vereinbart haben: Abschnitt I Beseitigung doppelter Staatsbürgerschaft Artikel 1 (1) Personen, die beide Vertragschließenden Seiten aufgrund ihrer Gesetzgebung als ihre Bürger betrachten, können entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung die Staatsbürgerschaft einer der beiden Vertragschließenden Seiten wählen. (2) Die Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft ist schriftlich in zwei Exemplaren innerhalb eines Jahres vom Tage des Inkrafttretens dieses Vertrages an* bei dem zuständigen Organ der Vertragschließenden Seite, deren Staatsbürgerschaft gewählt wird, abzugeben. (3) Die im Absatz 1 genannten Personen geben die Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft ab a) bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Organ, wenn sie die Staatsbürgerschaft der Vertragschließenden Seite wählen, auf deren Territorium sie ihren Wohnsitz haben1; b) bei der diplomatischen Vertretung oder dem zuständigen Konsulat der anderen Vertragschließenden Seite, wenn sie ihren Wohnsitz auf dem Territorium der einen Vertragschließenden Seite haben und die Staatsbürgerschaft der anderen Vertragschließenden Seite wählen;' c) bei der diplomatischen Vertretung oder dem zuständigen Konsulat der Vertragschließenden Seite, deren Staats-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 27. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 6. Dezember 1977 auf Seite 364. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, Nr. 1-17 v. 27.1.-6.12.1977, S. 1-364).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der bestätigten Struktur- teilenpläne für und für die Prüfung erfor-de iche AbSit immung und Vorlage von Entscheidungsvorschlägen zu dere . Der der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge ist mit dem Einsatz der und zweckmäßig zu kombinieren hat Voraussetzungen für den zielgerichteten Einsatz der und zu schaffen.

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