Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1977, Seite 207

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 207 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 207); Gesetzblatt Teil II Nr. 10 Ausgabetag: 27. Juni 1977 207 XVIII Nach Artikel 53 wird Artikel 53 A eingefügt: „g) Rechtshängigkeit Artikel 53 A Ist die Klage bei einem Gericht des einen Vertragspartners eingereicht worden, so kann der gleiche Anspruch zwischen denselben Prozeßparteien bei einem Gericht des anderen Vertragspartners nicht geltend gemacht werden. Das später angerufene Gericht hat die Klage abzuweisen (oder den Prozeß einzustellen).“ XIX Der Titel vor Artikel 54 des Vertrages wird wie folgt geändert: „h) Anerkennung von Entscheidungen und Vollstreckung“ XX Artikel 54 des Vertrages erhält folgende Fassung: „Artikel 54 Anerkennung von Entscheidungen in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten Rechtskräftige Entscheidungen von Organen des einen Vertragspartners in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten sind auf dem Territorium des anderen Vertragspartners ohne weiteres Verfahren wirksam, wenn kein Organ des anderen Vertragspartners schon vorher in der Sache rechtskräftig entschieden hat oder nach diesem Vertrag ausschließlich zuständig ist.“ XXI Nach Artikel 54 wird Artikel 54 A eingefügt: „Artikel 54 A Anerkennung von Entscheidungen über das Erziehungsrecht Als Entscheidungen gemäß Artikel 54 des Vertrages gelten auch Entscheidungen über das Erziehungsrecht für Kinder (einschließlich der Unterbringung eines Kindes). Diese Entscheidungen werden auf dem Territorium des anderen Vertragspartners wie Entscheidungen der Organe dieses Vertragspartners durchgesetzt. Die Bestimmungen der Artikel 57 bis 63 des Vertrages sind entsprechend anzuwenden.“ XXII Artikel 61 Buchstabe a) des Vertrages wird aufgehoben; die Buchstaben b) und c) werden zu a) und b). XXIII Artikel 64 Absatz 2 des Vertrages erhält folgende Fassung: „(2) Die Auslieferung zur Strafverfolgung erfolgt wegen solcher Handlungen, die nach dem Recht beider Vertrags- partner strafbar und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr oder mit einer schwereren Strafe bedroht sind. Die Auslieferung zur Strafvollstreckung erfolgt bei Handlungen, die nach dem Recht beider Vertragspartner strafbar sind und die rechtskräftig ausgesprochene Freiheitsstrafe mindestens 6 Monate beträgt.“ XXIV Artikel 66 erhält folgende Fassung und nach Artikel 66 des Vertrages werden die Artikel 66 A und 66 B eingefügt: „Übernahme der Strafverfolgung Artikel 66 (1) Jeder Vertragspartner verpflichtet sich, auf Ersuchen des anderen Vertragspartners die Strafverfolgung nach seinem Recht gegen eigene Staatsbürger durchzuführen, die verdächtig sind, auf dem Territorium des ersuchenden Vertragspartners eine Straftat begangen zu haben. (2) Anträge auf Strafverfolgung, die von den Geschädigten in Übereinstimmung mit dem Recht des einen Vertragspartners bei den zuständigen Organen des ersuchenden Vertragspartners fristgerecht eingereicht wurden, sind auch auf dem Territorium des anderen Vertragspartners wirksam. (3) Ergeben sich aus der Straftat, die dem übernommenen Verfahren zugrunde liegt, Schadensersatzansprüche geschädigter Personen und wurden entsprechende Anträge auf Schadensersatz gestellt, werden diese auf Verlangen der Geschädigten in das Verfahren einbezogen. Artikel 66 A (1) Dem Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung werden beigefügt: a) Angaben zur Person, einschließlich der Staatsbürgerschaft, b) eine Darstellung des Sachverhalts, c) Beweismittel, d) die Akten in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift, e) eine Abschrift der Rechtsvorschriften, die nach dem am Tatort geltenden Recht auf die Tat anwendbar sind, f) Anträge auf Strafverfolgung und auf Schadensersatz. (2) Befindet sich der Beschuldigte zur Zeit des Ersuchens um Übernahme der Strafverfolgung in Untersuchungshaft, wird er auf das Territorium des ersuchten Vertragspartners überführt. (3) Der ersuchte Vertragspartner ist verpflichtet, den ersuchenden Vertragspartner über die abschließende Entscheidung zu benachrichtigen. Auf Anforderung des ersuchenden Vertragspartners ist eine Ausfertigung dieser Entscheidung zu übersenden. Artikel 66 B Ein Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung wird von dem Minister der Justiz oder dem Generalstaatsanwalt des einen Vertragspartners an den Generalstaatsanwalt des anderen Vertragspartners gerichtet.“;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 27. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 6. Dezember 1977 auf Seite 364. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, Nr. 1-17 v. 27.1.-6.12.1977, S. 1-364).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung vom Information des Leiters der Abteilung Information des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit der Kreis- und Objektdienststellen zu erreichen und alle damit zusammenhängenden Probleme weiter zu klären, weil derzeitig in diesen Diensteinheiten, trotz teilweise erreichter Fortschritte, nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die Gesetzlichkeit des Untersuchungshaftvollzuges. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trägt gegenüber dem Untersuchungsorgan, dem Staatsanwalt und dem Gericht volle Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft entsprechend der vorgenannten Grundsätze.

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