Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1977, Seite 195

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 195 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 195); Gesetzblatt Teil II Nr. 10 Ausgabetag: 27. Juni 1977 195 Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Mongolischen Volksrepublik Die Deutsche Demokratische Republik und die Mongolische Volksrepublik haben feststellend, daß die Beziehungen der brüderlichen Freundschaft, der allseitigen Zusammenarbeit und der kameradschaftlichen gegenseitigen Hilfe zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Mongolischen Volksrepublik auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus und des sozialistischen Internationalismus fruchtbare Ergebnisse zum Wohle der Völker beider Staaten und der gesamten sozialistischen Staatengemeinschaft gezeitigt haben; ihrem aufrichtigen Streben Ausdruck verleihend, diese Beziehungen zum Nutzen beider Staaten und Völker umfassend weiterzuentwickeln und damit den gesetzmäßigen Prozeß der wachsenden Gemeinsamkeiten in Politik, Wirtschaft und im sozialen Leben, der weiteren Annäherung der sozialistischen Länder und Nationen zielstrebig zu fördern; in der Auffassung, daß die enge ökonomische Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten voll und ganz den Zielen und Aufgaben der weiteren Entwicklung und Vervollkommnung der sozialistischen ökonomischen Integration entspricht; geleitet vom entschiedenen Bemühen, zur Stärkung der Geschlossenheit aller Länder der sozialistischen Gemeinschaft beizutragen, die auf der Gemeinsamkeit der Gesellschaftsordnung und der Endziele beruht; bekräftigend, daß die Festigung, der Ausbau und der Schutz der sozialistischen Errungenschaften, die durch aufopferungsvolle Arbeit jedes Volkes erreicht wurden, internationalistische Pflicht beider Seiten ist; geleitet von dem Streben, 'gemäß den Grundsätzen und Zielen der sozialistischen Außenpolitik die günstigsten internationalen Bedingungen für die Errichtung des Sozialismus und Kommunismus zu gewährleisten; in der festen Entschlossenheit, die weitere Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa, in Asien und in der ganzen Welt zu fördern und zur Entwicklung und Erweiterung der Beziehungen zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung auf der Grundlage der Prinzipien der friedlichen Koexistenz entsprechend den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen beizutragen; der weiteren Entwicklung und Vervollkommnung der vertragsrechtlichen Grundlage ihrer gegenseitigen Beziehungen große Bedeutung beimessend und unter Berücksichtigung der Veränderungen in der internationalen Lage beschlossen, diesen Vertrag abzuschließen, und zu diesem Zweck folgendes vereinbart: Artikel 1 Die Hohen Vertragschließenden Seiten werden, geleitet von den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus, auch künftig die enge unverbrüchliche Freundschaft zwischen den Völkern der Deutschen Demokratischen Republik und der Mongolischen Volksrepublik festigen sowie die Beziehungen der alle Gebiete des gesellschaftlichen Lebens umfassenden Zusammenarbeit und der kameradschaftlichen gegenseitigen Hilfe auf der Grundlage der Achtung der staatlichen Souveränität und der Unabhängigkeit, der völligen Gleichberechtigung und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten allseitig vertiefen und entwickeln. Artikel 2 Die Hohen Vertragschließenden Seiten werden in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der sozialistischen ökonomischen Integration und zur ständig besseren Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse ihrer Völker die gegenseitig vorteilhafte bi- und multilaterale wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, einschließlich der Zusammenarbeit im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe, festigen und erweitern. Die Seiten werden durch ihre Mitarbeit bei der Verwirklichung des Komplexprogramms der sozialistischen ökonomischen Integration und durch die Verwirklichung des Prinzips der kameradschaftlichen gegenseitigen Hilfe allseitig zur schrittweisen Annäherung und Angleichung des Niveaus der ökonomischen Entwicklung der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe beitragen. Beide Seiten werden die langfristige Koordinierung und Abstimmung ihrer Volks-wirtschaftspläne fortführen. Artikel 3 Die Hohen Vertragschließenden Seiten werden auch fernerhin die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft, des Bildungswesens, des Gesundheitswesens, der Literatur, der Kunst, der Presse, des Rundfunks, des Fernsehens, des Films, des Tourismus sowie der Körperkultur und des Sports erweitern. A rti k el 4 Die Hohen Vertragschließenden Seiten werden die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit und der Beziehungen zwischen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie die Herstellung und Vertiefung von Kontakten zwischen den Werktätigen beider Länder als wichtiges Mittel zur Annäherung der Völker der Deutschen Demokratischen Republik und der Mongolischen Volksrepublik und zum gegenseitigen Kennenlernen ihres Lebens und ihrer Erfahrungen beim Aufbau der sozialistischen Gesellschaft in beiden Ländern in breitem Maße fördern. Artikel 5 Die Hohen Vertragschließenden Seiten werden auch fernerhin alle Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Einheit und Geschlossenheit der sozialistischen Staatengemeinschaft als Hauptstütze aller revolutionären und fortschrittlichen Kräfte ergreifen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 195 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 195) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 195 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 195)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 27. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 6. Dezember 1977 auf Seite 364. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, Nr. 1-17 v. 27.1.-6.12.1977, S. 1-364).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und stationiert. Im Rahmen der Grenzüberwachung an der Staatsgrenze der zur und zur werden sie vorrangig auf einem tiefen Streifen entlang der Staatsgrenze der wirksam.

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