Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1977, Seite 191

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 191 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 191); Gesetzblatt Teil II Nr. 10 Ausgabetag: 27. Juni 1977 191 Artikel 4 Die Hohen Vertragschließenden Seiten werden maximal zur weiteren Entwicklung der brüderlichen Beziehungen zwischen allen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft beitragen und stets im Geiste der Festigung ihrer Einheit und Geschlossenheit handeln. Sie sind bereit, die Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz und zur Verteidigung der historischen Errungenschaften des Sozialismus, der Sicherheit und der Unabhängigkeit beider Länder notwendig sind. Artikel 5 Die Hohen Vertragschließenden Seiten werden sich auch in Zukunft konsequent für die Verwirklichung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz von Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung, für die Erweiterung und Vertiefung des Entspannungsprozesses in den internationalen Beziehungen einsetzen und aktiv dazu beitragen, den Krieg endgültig aus dem Leben der Völker zu verbannen. Sie werden beharrlich dafür wirken, den internationalen Frieden und die Sicherheit der Völker gegen Anschläge aggressiver Kräfte des Imperialismus und der Reaktion zu schützen, das Wettrüsten einzustellen, zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung beizutragen, den Kolonialismus in all seinen Formen und Erscheinungen endgültig zu beseitigen und die von kolonialer Unterdrückung befreiten Staaten bei der Stärkung ihrer nationalen Unabhängigkeit und Souveränität zu unterstützen. Artikel 6 Die Hohen Vertragschließenden Seiten betrachten die Unverletzlichkeit der Staatsgrenzen in Europa als wichtigste Voraussetzung für die Gewährleistung der europäischen Sicherheit und sind fest entschlossen, gemeinsam und im Bündnis mit den anderen Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages die Unantastbarkeit der Grenzen der Teilnehmerstaaten dieses Vertrages, wie sie im Ergebnis des zweiten Weltkrieges und der Nachkriegsentwicklung entstanden sind, einschließlich der Grenzen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, zu gewährleisten. Beide Seiten werden gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um jeglichen Erscheinungen des Revanchismus und Militarismus entgegenzuwirken und die strikte Einhaltung der mit dem Ziel der Festigung der europäischen Sicherheit abgeschlossenen Verträge anstreben. Artikel 7 In Übereinstimmung mit dem Vierseitigen Abkommen vom 3. September 1971 werden die Hohen Vertragschließenden Seiten ihre Verbindungen zu Westberlin ausgehend davon unterhalten und entwickeln, Saß es kein Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland ist und auch weiterhin nicht von ihr regiert wird. Artikel 8 Im Falle eines bewaffneten Überfalles irgendeines Staates oder irgendeiner Staatengruppe auf eine der Hohen Vertragschließenden Seiten wird die andere Hohe Vertragschließende Seite dies als einen Angriff auf sich selbst betrachten und ihr unverzüglich jeglichen Beistand, einschließlich militärischen, leisten und sie in Ausübung des Rechts auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung entsprechend Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen. Über die auf Grund dieses Artikels ergriffenen Maßnahmen werden die Hohen Vertragschließenden Seiten unverzüglich den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen unterrichten und im Einklang mit den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen handeln. Artikel 9 Die Hohen Vertragschließenden Seiten werden in allen wichtigen internationalen Fragen einander informieren, sich konsultieren und ausgehend von der gemeinsamen Position, die entsprechend den Interessen beider Staaten abgestimmt wurde, handeln. Artikel 10 Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation und tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, der in Budapest erfolgt, in Kraft. Artikel 11 Dieser Vertrag wird für die Dauer von fünfundzwanzig Jahren abgeschlossen und um jeweils weitere zehn Jahre verlängert, wenn nicht eine der Hohen Vertragschließenden Seiten zwölf Monate vor Ablauf der Geltungsdauer den Wunsch äußert, ihn zu kündigen. Ausgefertigt in Berlin am 24. März 1977 in zwei Exemplaren, jedes in deutscher und ungarischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen gültig sind. Für die Für die Deutsche Demokratische Ungarische Volksrepublik Republik E. Honecker J. Kadar Gy. Lazar;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 191 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 191) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 191 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 191)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 27. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 6. Dezember 1977 auf Seite 364. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, Nr. 1-17 v. 27.1.-6.12.1977, S. 1-364).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Ziele, Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der feindlichen Zentren, Personengruppen und Personen auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Vereinbarung der Botschafter der vier Mächte über Probleme Westberlins Neues Deutschland vom Seite Honecker, Die weitere Stärkung der sozialistischen Militärkoalition - Unterpfand des Friedens und der internationalen Sicherheit, um Entspannung, Rüstungsbegrenzung und Abrüstung erfolgen in harter Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus. Die zuverlässige Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der und der anderen Staaten der sozialistischen Staatengemeinschaft unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der politischoperativen Arbeit stellt höhere Anforderungen an die Qualität der Kreisdienststellenleiter, ihrer Stellvertreter und die mittleren leitenden Inder auf den Kreisdienststellen.

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