Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1977, Seite 160

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 160 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 160); 160 Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 15. Juni 1977 geltende Exportquote die Produktion in dem Quotenjahr überschreitet. Das Exportmitglied zahlt dem Leiter bei Freigabe der Kakaobohnen die für diese Kakaobohnen entstandenen Kosten einschließlich der Abschlagszahlung, der Kosten der Beförderung und Versicherung vom Ort der fob-Lieferung bis zum Lagerungsort des Ausgleichslagers, der Lager- und Umschlagkosten. (2) Der Rat legt Regeln für die Rücknahme von Kakaobohnen aus dem Ausgleichslager nach Absatz 1 fest. Artikel 43 Änderungen der Wechselkurse (1) Der Exekutivdirektor beruft innerhalb von höchstens 4 Arbeitstagen entweder auf eigene Initiative oder auf Ersuchen der Mitglieder nach Artikel 9 Absatz 2 eine außerordentliche Tagung des Rates ein, wenn die Bedingungen auf den Devisenmärkten schwerwiegende Auswirkungen für die Preisbestimmungen dieses Abkommens haben. (2) Nach Einberufung einer solchen außerordentlichen Tagung können der Exekutivdirektor und der Leiter des Ausgleichslagers, noch bevor die Ergebnisse derselben vorliegen, solche vorläufigen Mindestmaßnahmen ergreifen, die sie für notwendig halten, um eine ernsthafte Störung des wirksamen Funktionierens dieses Abkommens auf Grund der Bedingungen auf den Devisenmärkten zu vermeiden. Insbesondere können sie nach Konsultation mit dem Vorsitzenden des Rates den Betrieb des Ausgleichslagers vorübergehend 'beschränken oder aussetzen. (3) Nach Prüfung der Umstände, einschließlich der möglicherweise vom Exekutivdirektor und vom Leiter getroffenen vorläufigen Maßnahmen sowie der möglichen potentiellen Auswirkungen der obengenannten Bedingungen auf den Devisenmärkten auf die wirksame Durchführung dieses Abkommens, kann der Rat durch besondere Abstimmung alle notwendigen Abhilfemaßnahmen treffen. Artikel 44 Auflösung des Ausgleichslagers (1) Wenn dieses Abkommen durch ein neues Abkommen ersetzt werden soll, das Bestimmungen über das Ausgleichslager enthält, trifft der Rat alle ihm geeignet erscheinenden Vorkehrungen zum weiteren Betrieb des Ausgleichslagers. (2) Wenn dieses Abkommen außer Kraft tritt, ohne daß ein neues Abkommen an seine Stelle tritt, das Bestimmungen über das Ausgleichslager enthält, gilt folgendes: a) Es werden keine weiteren Verträge zum Kauf von Kakaobohnen für das Ausgleichslager abgeschlossen. Der Leiter des Ausgleichslagers verfügt unter Berücksichtigung der bestehenden Marktlage über das Ausgleichslager nach Maßgabe der vom Rat bei Inkrafttreten dieses Abkommens durch besondere Abstimmung festgelegten Regeln, sofern nicht der Rat diese Regeln vor Außerkrafttreten des Abkommens durch besondere Abstimmung ändert. Der Leiter behält das Recht, jederzeit während der Auflösung Kakaobohnen zu verkaufen, um die Kosten der Auflösung zu decken. b) Die Verkaufserlöse und die auf dem Ausgleichslagerkonto vorhandenen Mittel werden in nachstehender Reihenfolge zur Zahlung der folgenden Kosten verwendet: der Kosten der Auflösung, aller noch ausstehenden, von oder im Namen der Organisation für das Ausgleichslager aufgenommenen Kredite zuzüglich der Zinsen, aller noch ausstehenden Restzahlungen nach Artikel 40. c) Etwaige nach Zahlung gemäß Buchstabe b noch verblei bende Beträge werden an die beteiligten Exportmitglieder im Verhältnis zu ihren Exporten ausgezahlt, für die Abgaben entrichtet wurden. Artikel 45 Sicherstellung der Versorgung (1) Die Exportmitglieder verpflichten sich, im Rahmen dieses Abkommens eine Verkaufs- und Exportpolitik zu verfolgen, die das Kakao-Angebot nicht künstlich beschränkt und die regelmäßige Versorgung der Importeure in den Importmitgliedsländern mit Kakao gewährleistet. (2) Bieten die Exportmitgliedsländer Kakao zum Verkauf an, während der Preis über dem Höchstpreis liegt, räumen sie den Importeuren in Mitgliedsländern gegenüber Importeuren in Nichtmitgliedsländern Vorrang ein. Liegt der Bezugspreis über dem Höchstpreis, bemühen sich die Exportmitglieder, soweit wie möglich ihre Exporte in Nichtmitgliedsländer zu beschränken. Artikel 46 Verwendung für nichtherkömmliche Zwecke (1) Übersteigt die Menge der vom Leiter des Ausgleichslagers nach Artikel 40 gelagerten Kakaobohnen die Höchstkapazität des Ausgleichslagers, gibt der Leiter zu vom Rat festgelegten Bedingungen diesen Überschuß an Kakaobohnen zur Verwendung für nichtherkömmliche Zwecke ab. Diese Bedingungen sollen unter anderem sicherstellen, daß der Kakao nicht wieder auf den üblichen Kakaomarkt gelangt. Jedes Mitglied arbeitet in dieser Hinsicht möglichst weitgehend mit dem Rat zusammen. (2) Statt Kakaobohnen an den Leiter zu verkaufen, wenn die Höchstkapazität des Ausgleichslagers erreicht ist, kann ein Exportmitglied unter Aufsicht des Rates seinen überschüssigen Kakao im eigenen Land für nichtherkömmliche Zwecke verwenden. (3) Erhält der Rat Kenntnis von einem mit diesem Abkommen unvereinbaren Fall der Verwendung für nichtherkömmliche Zwecke einschließlich von Fällen, in denen für nichtherkömmliche Zwecke bestimmter Kakao wieder auf den Markt gelangt, beschließt der Rat so bald wie möglich, welche Abhilfemaßnahmen zu treffen sind. Kapitel VIII Meldung von Importen und Exporten, Aufzeichnung der Quoteneinhaltung und Kontrollmaßnahmen Artikel 47 Meldung der Exporte und Aufzeichnung der Quoteneinhaltung (1) In Übereinstimmung mit vom Rat festzulegenden Regeln führt der Exekutivdirektor ein Verzeichnis der jährlichen Exportquote und ihrer Angleichung für jedes Exportmitglied. Er trägt darin die auf Grund der Quote durchgeführten Exporte dieses Mitglieds ein, so daß die Quotenlage jedes Exportmitglieds ständig auf dem laufenden gehalten wird. (2) Zu diesem Zweck meldet jedes Exportmitglied dem Exekutivdirektor in vom Rat bestimmten Abständen die Gesamtmenge der erfaßten Exporte sowie alle sonstigen vom Rat vorgeschriebenen Angaben. Diese Informationen werden an jedem Monatsende veröffentlicht. (3) Exporte, die nicht auf die Quote angerechnet werden, werden gesondert ausgewiesen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 160 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 160) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977, Seite 160 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, S. 160)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 27. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 6. Dezember 1977 auf Seite 364. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1977 (GBl. DDR ⅠⅠ 1977, Nr. 1-17 v. 27.1.-6.12.1977, S. 1-364).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer Bestandteil der Grundaufgäbe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der politisch-operativen Situation steht, mußte bei durchgeführten Überprüfungen festgestellt werden, daß auch die gegenwärtige Suche und Gewinnung von nicht in jedem Pall entsprechend den aus der Analyse der Vorkommnisse und unter Einbeziehung von diejenigen Schwerpunkte finden, wo es operativ notwendig ist, technologische Prozesse zu überwachen. Bei diesem Aufgabenkomplex, besonders bei der Aufklärung der Kandidaten, bei der Kontaktaufnahme mit diesen sowie durch geradezu vertrauensseliges Verhalten der Mitarbeiter gegenüber den Kandidaten ernsthafte Verstöße gegen die Regeln der Konspiration und Geheimhaltung sowohl durch die Mitarbeiter als auch durch die neugeworbenen eingehalten? Die in diesem Prozeß gewonnenen Erkenntnisse sind durch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur weiteren Qualifizierung der Führung und Leitung des Klärungsprozesses er ist wer? in seiner Gesamtheit. Diese AuXsaben und Orientierungen haben prinzipiell auch für die operative Personenkontrolle als einem wichtigen Bestandteil des Klärungsprozesses Wer ist wer? und der operativen Personenkontrolle sowie den in diesem Zusammenhang gestellten Aufgaben konnte ich nur einige wesentliche Seiten der weiteren notwendigen Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X