Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1976, Seite 318

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 318 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 318); 318 Gesetzblatt Teil II Nr. 16 Ausgabetag: 8. Dezember 1976 logische Prozesse im Meer schnell unschädlich gemacht werden, vorausgesetzt, daß sie nicht: (i) eßbare Meeresorganismen ungenießbar machen oder (ii) die menschliche Gesundheit oder die Gesundheit von Haustieren gefährden. Das gemäß Artikel XIV vorgesehene Konsultationsverfahren sollte von einer Vertragspartei in Anspruch genommen werden, wenn es Zweifel über die Unschädlichkeit der Substanz gibt. 9. Diese Anlage gilt nicht für Abfälle oder andere Materialien (z. B. Abwasserschlamm und Baggergut), die die in den Ziffern 1 5 genannten Stoffe als Spurenkontaminationsmittel enthalten. Dergleichen Abfälle unterliegen gegebenenfalls den Bestimmungen der Anlagen II und III. Anlage II Folgende Stoffe und Gegenstände, die besondere Vorsicht erfordern, werden für die Zwecke des Artikels VI Abs. 1 Buchst, a aufgeführt. A. Abfälle, die bedeutende Mengen der nachfolgend aufgeführten Stoffe enthalten: und deren Verbindungen Arsen Blei Kupfer Zink ) Organosiliziumverbindungen Zyanide Fluoride Schädlingsbekämpfungsmittel und die in Anlage I nicht erfaßt werden. deren Nebenprodukte, B. Bei Erteilung von Erlaubnis für das Einbringen großer Mengen von Säuren und Laugen sollte das mögliche Vorhandensein von im vorangegangenen Buchst. A aufgeführten Stoffen in solchen Abfällen und die folgenden weiteren Stoffe in Betracht gezogen werden: , i und deren Verbindungen. C. Behälter, Metallabfälle und andere sperrige Abfälle, die auf den Meeresboden sinken und für die Fischerei oder die Schiffahrt ein ernstes Hindernis darstellen können. Beryllium Chrom Nickel Vanadium D. Radioaktive Abfälle oder andere radioaktive Stoffe, die in Anlage I nicht enthalten sind. Bei der Erteilung von Erlaubnis für das Einbringen dieser Stoffe sollten die Vertragsparteien die Empfehlungen des zuständigen internationalen Organs auf diesem Gebiet, gegenwärtig der Internationalen Atomenergieorganisation, voll in Betracht ziehen. Anlage III Die Bestimmungen, die bei der Aufstellung von Kriterien für die Erteilung von Erlaubnis für das Einbringen von Stoffen ins Meer unter Beachtung des Artikels IV Abs. 2 berücksichtigt werden sollten, schließen ein: A. Merkmale und Zusammensetzung der Stoffe 1. Gesamtmenge und durchschnittliche Zusammensetzung der eingebrachten Stoffe (z. B. pro Jahr). 2. Form, z. B. feste Stoffe, Schlamm, flüssige oder gasförmige Stoffe. 3. Eigenschaften: physikalische (z. B. Löslichkeit und Dichte), chemische und biochemische (z. B. Sauerstoffbedarf, Nährstoffe) und biologische (z. B. Vorhandensein von Viren, Bakterien, Hefen, Parasiten). 4. Toxizität. 5 Resistenz: physikalische, chemische und biologische. 6. Ansammlung und Biotransformation in biologischen Materialien oder Sedimenten. 7. Neigung zu physikalischen, chemischen und biologischen Veränderungen und Wechselwirkung mit anderen gelösten organischen und anorganischen Materialien in der Wasserumwelt. 8. Möglichkeit der Erzeugung latenter Schädigungen oder anderer Veränderungen, die die Marktfähigkeit von Ressourcen verringern (Fische, Schaltiere usw.). B. Merkmale des Ortes des Einbringens und der Methoden der Deponierung 1. Standort (z. B. Koordinaten des Gebietes des Einbringens, Tiefe und Entfernung von der Küste), Lage in bezug auf andere Gebiete (z. B. Gebiete mit Annehmlichkeitswert, Laich-, Aufzucht- und Fischereigebiete und nutzbare Ressourcen). 2. Häufigkeit der Beseitigung in einem bestimmten Zeitraum (z. B. Menge pro Tag, pro Woche, pro Monat). 3. Methoden der Verpackung und räumlichen Begrenzung, falls vorhanden. 4. Ausgangsverdünnung, die durch die vorgesehene Art und Weise des Freisetzens erreicht wurde. 5. Ausbreitungseigenschaften (z. B. Auswirkungen von Strömungen, der Gezeiten und des Windes auf horizontale Beförderung und vertikale Vermengung). 6. Eigenschaften des Wassers (z. B. Temperatur, pH, Salzgehalt, Schichtung, Sauerstoffindizes der Verschmutzung gelöster Sauerstoff [DO], chemischer Sauerstoffbedarf [COD], biochemischer Sauerstoffbedarf [BOD] vorhandener Stickstoff in organischer oder Mineralform einschließlich Ammoniak, Schwebstoffe, andere Nährstoffe und Produktivität). 7. Eigenschaften des Meeresgrundes (z. B. Topographie, geochemische und geologische Eigenschaften und biologische Produktivität). 8. Vorhandensein und Auswirkungen anderer Fälle eines Einbringens, die in dem Gebiet des Einbringens vorgenommen wurden (z. B. Hintergrundanzeige von Schwermetallen und Gehalt an organischem Kohlenstoff). 9. Bei der Erteilung von Erlaubnis für das Einbringen sollten die Vertragsparteien prüfen, ob eine angemessene wissenschaftliche Grundlage existiert für die Einschätzung der Folgen eines solchen Einbringens, wie in dieser Anlage dargelegt, unter Berücksichtigung jahreszeitlich bedingter Abweichungen. C. Allgemeine Erwägungen und Bedingungen 1. Mögliche Auswirkungen auf die Annehmlichkeiten der Umwelt (z. B. Vorhandensein schwebender oder gestrandeter Materialien, Trübung, unangenehmer Geruch, Verfärbung und Schäumen). 2. Mögliche Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt des Meeres, auf Fisch- und Schaltierkulturen, Fischbestände und Fischereiwesen, auf Seetangeinbringung und Seetangkulturen. 3. Mögliche Auswirkungen auf andere Nutzungsmöglichkeiten des Meeres (z. B. Beeinträchtigung der Qualität des Wassers für industrielle Nutzung, Unterwasserkorrosion von Bauwerken, Behinderung des Schiffsbetriebes durch schwebende Materialien, Behinderung der Fischerei oder Schiffahrt durch die Deponierung von Abfall oder festen Gegenständen auf dem Meeresboden und Schutz der Gebiete, die von besonderer Bedeutung für Wissenschaft oder Naturschutz sind). 4. Die praktische Verfügbarkeit anderer auf dem Festland durchgeführter Methoden der Behandlung, Beseitigung oder Aussonderung oder der Behandlung der Stoffe, um sie für ein Einbringen auf See weniger schädlich zu machen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 15. Dezember 1976 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, Nr. 1-17 v. 6.1.-15.12.1976, S. 1-336).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit -der verantt jg.r.t,Uihnn Arwjnhfii ijteT ijj streb -dor Porson-selbst ontterer unbeteüigt-er Personen gefährden könnterechtzeitig erkannt und verhindert werden. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme bildet generell dfs Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei verstärkt zur Anwendung zu bringen. Die Durchführung von Aktionen gegen Gruppen deren Mitglieder erfordert eins exakte Vorbereitung durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung während der Durchführung der OPK. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß auf der Grundlage der hierzu bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und auf diese Weise die politisch-operative Zielstellung auch ohne öffentlichkeitswirksames Tätigwerden, Staatssicherheit erreicht werden sollte.

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