Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1976, Seite 307

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 307 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 307); Gesetzblatt Teil II Nr. 15 Ausgabetag: 10. November 1976 307 Bekanntmachung über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Abkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung vom 24. September 1976 Am 4. Oktober 1974 wurde die Beitrittsurkunde der Deutschen Demokratischen Republik zum nachstehend veröffentlichten Abkommen vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung hinterlegt. Bei der Hinterlegung der Beitrittsurkunde wurde vön seiten der Deutschen Demokratischen Republik zu Artikel 10 des Abkommens folgender Vorbehalt erklärt: „Die Deutsche Demokratische Republik betrachtet sich nicht durch die Bestimmungen des Artikels 10 des Abkommens gebunden, wonach ein Streitfall über die Auslegung oder Anwendung des Abkommens, der nicht auf dem Verhandlungswege beigelegt wurde, auf Antrag einer der streitenden Vertragsparteien einem Schiedsverfahren zu unterwerfen ist. Die Deutsche Demokratische Republik vertritt hierzu die Auffassung, daß in jedem Einzelfall die Zustimmung aller am Streitfall beteiligten Vertragsparteien erforderlich ist, um einen bestimmten Streitfall durch ein Schiedsverfahren zu entscheiden.“ Zu Artikel 1 Absatz 6 und zu Artikel 9 des Abkommens gab die Deutsche Demokratische Republik folgende Erklärung ab: Zu Artikel 1 Absatz 6 des Abkommens: „Die Deutsche Demokratische Republik betrachtet gemäß Artikel 1 Absatz 6 des Abkommens alle dem Abkommen zu dieser Zeit angeschlossenen Regelungen für sich nicht als verbindlich.“ Zu Artikel 9 des Abkommens: „Die Deutsche Demokratische Republik läßt sich in ihrer Haltung zu den Abkommensbestimmungen, die die Anwendung dieses Abkommens auf Kolonialgebiete und abhängige Territorien betreffen, von den Festlegungen der Deklaration der Vereinten Nationen über die Gewährung der Unabhängigkeit an die kolonialen Länder und Völker (Res. Nr. 1514 [XV] vom 14. Dezember 1960) leiten, welche die Notwendigkeit einer schnellen und bedingungslosen Beendigung des Kolonialismus in allen seinen Formen und Äußerungen proklamieren.“ Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 7 Absatz 2 am 3. Dezember 1974 für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft getreten. Am 4. November 1975 wurde dem Generalsekretär der Vereinten Nationen eine Note zu diesem Abkommen übergeben, in der die Deutsche Demokratische Republik die Anwendung der dem Abkommen angeschlossenen Regelungen Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 19, 20 und 23 mitteilte. Die genannten Regelungen sind gemäß Artikel 1 Absatz 8 des Abkommens am 3. Januar 1976 für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft getreten. Die Texte der Regelungen werden im Sonderdruck Nr. 886 des Gesetzblattes veröffentlicht. Berlin, den 24. September 1976 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r (Übersetzung) Abkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen vom 20. März 1958 in der revidierten Fassung vom 10. November 1967 Präambel DIE VERTRAGSPARTEIEN, IM BESTREBEN, einheitliche Mindestbedingungen für die in ihren Staaten zu erteilende Genehmigung gewisser Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen festzulegen und IM BESTREBEN, in ihren Staaten die Verwendung der von den zuständigen Behörden einer Vertragspartei in dieser Weise genehmigten Ausrüstungsgegenstände und Teile zu erleichtern, HABEN FOLGENDES VEREINBART: Artikel 1 1. Die Vertragsparteien werden auf der Grundlage der folgenden Absätze und Artikel einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Ausrüstungsgegenständen und Teilen von Kraftfahrzeugen und für Genehmigungszeichen festlegen und die aufgrund dieser Bedingungen erteilten Genehmigungen gegenseitig anerkennen. Im Sinne dieses Abkommens umfaßt die Bezeichnung „Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen“ alle Ausrüstungsgegen- stände zum Schutz von Fahrzeugführern oder Insassen und Ausrüstungsgegenstände oder Teile, deren Vorhandensein am oder im Fahrzeug die Verkehrssicherheit beeinflußt, wenn dieses sich in Bewegung befindet; . umfaßt die Bezeichnung „Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen“ im Hinblick auf die besonderen Erfordernisse, denen ein mit den betreffenden Ausrüstungsgegenständen oder Teilen ausgestatteter Fahrzeugtyp zu entsprechen hat, die Genehmigung des betreffenden mit diesen Ausrüstungsgegenständen oder Teilen ausgestatteten Fahrzeugtyps. 2. Einigen sich die zuständigen Behörden mindestens zweier Vertragsparteien über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Ausrüstungsgegenständen oder Teilen von Kraftfahrzeugen, so erarbeiten sie für diese Ausrüstungsgegenstände und Teile den Entwurf einer Vorschrift in bezug auf a) die betreffenden Ausrüstungsgegenstände und Teile; b) die Bedingungen, denen diese Ausrüstüngsgegenstände und Teile entsprechen müssen, einschließlich der Prüfungen, denen diese Gegenstände und Teile standhalten müssen; die Vorschrift kann gegebenenfalls die ent-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 15. Dezember 1976 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, Nr. 1-17 v. 6.1.-15.12.1976, S. 1-336).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung zurückgedrängt bzv. zersetzt werden. Bei der allgemein sozialen Vorbeugung handelt es sich dem Grunde nach um die Planung und Leitung der komplexen Prozesse der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland an -streben und bei denen in diesem Zusammenhang Vordcchtogründe für feindlich-nogative Handlungen, wie Vorbindungsoufnahmen zu staatlichen Einrichtungen in der.

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