Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1976, Seite 250

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 250 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 250); 250 Gesetzblatt Teil II Nr. 12 Ausgabetag: 27. September 1976 bis einschließlich 31. Dezember 1974 beansprucht und die Kontrolle ihrer Schiffe durch Inspektoren der Internationalen Kommission für die Nordwestatlantik-Fischerei erst mit Wirkung vom 1. Januar 1975 gestattet.“ Die Konvention und die Protokolle sind gemäß ihren jeweiligen Inkraftsetzungsbestimmungen für die Deutsche Demokratische Republik am 21. Mai 1974 in Kraft getreten, mit Ausnahme des Protokolls vom 6. Oktober 1970 zur Internationalen Konvention über die Fischerei im Nordwestatlantik, Änderungen der Konvention betreffend. Der Tag, an dem dieses Protokoll für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft tritt, wird im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik bekanntgemacht. Berlin, den 5. August 1976 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Ei c h 1 e r Internationale Konvention über die Fischerei im Nordwestatlantik (Übersetzung) Die Regierungen, deren gehörig befugte Vertreter hier unterzeichnet und die ein wesentliches Interesse an der Erhaltung der Fischbestände des Nordwestatlantischen Ozeans haben, HABEN BESCHLOSSEN, eine Konvention über die Erforschung, den Schutz lind die Erhaltung der Fischerei des Nordwestatlantischen Ozeans abzuschließen, um weiterhin gleichbleibend große Fänge aus dieser Fischerei zu ermöglichen, und sind zu diesem Zweck durch ihre gehörig befugten Vertreter wie folgt überedngekommen: Artikel I 1. Das Gebiet, auf das diese Konvention Anwendung findet im folgenden als „Konventionsgebiet“ bezeichnet umfaßt ohne die Hoheitsgewässer alle Gewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt an der Küste von Rhode Island in 71° 40' westlicher Länge beginnt, von dort genau südlich bis 39° 00' nördlicher Breite dann genau östlich bis 42° 00' westlicher Länge dann genau nördlich bis 59° 00' nördlicher Breite dann genau westlich bis 44° 00' westlicher Länge dann genau nördlich zur Küste von Grönland dann entlang der Westküste von Grönland bis 78° 10' nördlicher Breite dann südwärts bis zu einem Punkt in 75° 00' nördlicher Breite und 73° 30' westlicher Länge dann entlang einer Kompaßlinie bis zu einem Punkt in 69° 00' nördlicher Breite und 59° 00' westlicher Länge dann genau südlich bis 61° 00' nördlicher Breite dann westlich bis 64° 30' westlicher Länge dann südlich zur Küste von Labrador dann in südlicher Richtung an der Küste von Labrador entlang bis. zum Südende seiner Grenze mit Quebec dann in westlicher Richtung entlang der Küste von Quebec und in östlicher und südlicher Richtung entlang der Küste über Neubraunschweig, Neuschottland und Kap Breton-Insel zur Cabot-Straße dann entlang der Küste der Kap Breton-Insel, Neuschottland, Neubraunschweig, Maine, New Hampshire, Massachusetts und Rhode Island zum Ausgangspunkt verläuft. 2. Keine Bestimmung dieser Konvention darf dahingehend ausgelegt werden, daß sie die Ansprüche einer vertragschließenden Regierung bezüglich der Abgrenzung von Ho-heitsgewässem oder der Herrschaftsgewalt eines Küstenstaates über die Fischerei nachteilig berührt. 3. Das Konventionsgebiet wird in fünf Untergebiete eingeteilt, deren Grenzen, vorbehaltlich etwaiger Änderungen auf Grund des Artikels VI Absatz 2, in der Anlage zu dieser Konvention festgelegt sind?' Artikel II 1. Die vertragschließenden Regierungen setzen für die Zwecke dieser Konvention eine Kommission ein und behalten sie bei. Die Kommission wird bezeichnet als „In- ternationale Kommission für die Nordwestatlantische Fischerei“, im folgenden „Kommission“ genannt. 2. Jede vertragschließende Regierung kann bis zu drei Kommissionsmitglieder und einen oder mehrere Sachverständige oder Berater zur Unterstützung ihres Kommissionsmitgliedes oder ihrer Kommissionsmitglieder ernennen. 3. Die Kommission wählt aus dem Kreis ihrer Mitglieder einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, deren Amtszeit zwei Jahre beträgt und die wiedergewählt werden können, jedoch nicht für eine unmittelbar anschließende Amtszeit. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende müssen Kommissionsmitglieder von verschiedenen vertragschließenden Regierungen sein. 4. Die Kommission hat ihren Sitz in Nordamerika an einem von der Kommission zu bestimmenden Ort. 5. Die Kommission hält an ihrem Sitz oder an einem von ihr vereinbarten Ort in Nordamerika eine ordentliche Jahresversammlung ab. 6. Weitere Sitzungen der Kommission können auf Antrag eines Kommissionsmitgliedes einer vertragschließenden Regierung vom Vorsitzenden einberufen werden, sofern der Antrag von den Kommissionsmitgliedem von zwei anderen vertragschließenden Regierungen, unter denen sich ein Kommissionsmitglied einer Regierung in Nordamerika befinden muß,-unterstützt wird; Zeitpunkt und Ort werden vom Vorsitzenden bestimmt. 7. Jede vertragschließende Regierung hat eine Stimme, die von irgendeinem Kommissionsmitglied der betreffenden Regierung abgegeben werden kann. Beschlüsse der Kommission werden mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen aller vertragschließenden Regierungen gefaßt. 8. Die Kommission gibt sich für die Abhaltung ihrer Sitzungen und für die Erfüllung ihrer Aufgaben und Pflichten Haushaltsbestimmungen, Richtlinien und Satzungen, die sie im Bedarfsfall ändern kann. Artikel III 1. Nach einem Verfahren und unter Bedingungen, die von ihr etwa festzulegen sind, ernennt die Kommission einen geschäftsführenden Sekretär. 2. Das Personal der Kommission wird vom geschäftsführenden Sekretär im Einklang mit den von der Kommission etwa festzulegenden und zu genehmigenden Regeln und Verfahren eingestellt. 3. Vorbehaltlich der allgemeinen Beaufsichtigung durch die Kommission hat der geschäftsführende Sekretär dem Personal gegenüber alle Vollmachten und Autorität und führt alle sonstigen Aufgaben durch, die ihm von der Kommission zugewiesen werden.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 250 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 250) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 250 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 250)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 15. Dezember 1976 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, Nr. 1-17 v. 6.1.-15.12.1976, S. 1-336).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Einweisung von Inhaftierten in Krankenhäuser Inhaftierte, deren ordnungsgemäße Behandlung in den Krankenrevieren der Abteilung nicht erfolgen kann, sind in Absprache mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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