Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1976, Seite 250

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 250 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 250); 250 Gesetzblatt Teil II Nr. 12 Ausgabetag: 27. September 1976 bis einschließlich 31. Dezember 1974 beansprucht und die Kontrolle ihrer Schiffe durch Inspektoren der Internationalen Kommission für die Nordwestatlantik-Fischerei erst mit Wirkung vom 1. Januar 1975 gestattet.“ Die Konvention und die Protokolle sind gemäß ihren jeweiligen Inkraftsetzungsbestimmungen für die Deutsche Demokratische Republik am 21. Mai 1974 in Kraft getreten, mit Ausnahme des Protokolls vom 6. Oktober 1970 zur Internationalen Konvention über die Fischerei im Nordwestatlantik, Änderungen der Konvention betreffend. Der Tag, an dem dieses Protokoll für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft tritt, wird im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik bekanntgemacht. Berlin, den 5. August 1976 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Ei c h 1 e r Internationale Konvention über die Fischerei im Nordwestatlantik (Übersetzung) Die Regierungen, deren gehörig befugte Vertreter hier unterzeichnet und die ein wesentliches Interesse an der Erhaltung der Fischbestände des Nordwestatlantischen Ozeans haben, HABEN BESCHLOSSEN, eine Konvention über die Erforschung, den Schutz lind die Erhaltung der Fischerei des Nordwestatlantischen Ozeans abzuschließen, um weiterhin gleichbleibend große Fänge aus dieser Fischerei zu ermöglichen, und sind zu diesem Zweck durch ihre gehörig befugten Vertreter wie folgt überedngekommen: Artikel I 1. Das Gebiet, auf das diese Konvention Anwendung findet im folgenden als „Konventionsgebiet“ bezeichnet umfaßt ohne die Hoheitsgewässer alle Gewässer, die von einer Linie begrenzt werden, die an einem Punkt an der Küste von Rhode Island in 71° 40' westlicher Länge beginnt, von dort genau südlich bis 39° 00' nördlicher Breite dann genau östlich bis 42° 00' westlicher Länge dann genau nördlich bis 59° 00' nördlicher Breite dann genau westlich bis 44° 00' westlicher Länge dann genau nördlich zur Küste von Grönland dann entlang der Westküste von Grönland bis 78° 10' nördlicher Breite dann südwärts bis zu einem Punkt in 75° 00' nördlicher Breite und 73° 30' westlicher Länge dann entlang einer Kompaßlinie bis zu einem Punkt in 69° 00' nördlicher Breite und 59° 00' westlicher Länge dann genau südlich bis 61° 00' nördlicher Breite dann westlich bis 64° 30' westlicher Länge dann südlich zur Küste von Labrador dann in südlicher Richtung an der Küste von Labrador entlang bis. zum Südende seiner Grenze mit Quebec dann in westlicher Richtung entlang der Küste von Quebec und in östlicher und südlicher Richtung entlang der Küste über Neubraunschweig, Neuschottland und Kap Breton-Insel zur Cabot-Straße dann entlang der Küste der Kap Breton-Insel, Neuschottland, Neubraunschweig, Maine, New Hampshire, Massachusetts und Rhode Island zum Ausgangspunkt verläuft. 2. Keine Bestimmung dieser Konvention darf dahingehend ausgelegt werden, daß sie die Ansprüche einer vertragschließenden Regierung bezüglich der Abgrenzung von Ho-heitsgewässem oder der Herrschaftsgewalt eines Küstenstaates über die Fischerei nachteilig berührt. 3. Das Konventionsgebiet wird in fünf Untergebiete eingeteilt, deren Grenzen, vorbehaltlich etwaiger Änderungen auf Grund des Artikels VI Absatz 2, in der Anlage zu dieser Konvention festgelegt sind?' Artikel II 1. Die vertragschließenden Regierungen setzen für die Zwecke dieser Konvention eine Kommission ein und behalten sie bei. Die Kommission wird bezeichnet als „In- ternationale Kommission für die Nordwestatlantische Fischerei“, im folgenden „Kommission“ genannt. 2. Jede vertragschließende Regierung kann bis zu drei Kommissionsmitglieder und einen oder mehrere Sachverständige oder Berater zur Unterstützung ihres Kommissionsmitgliedes oder ihrer Kommissionsmitglieder ernennen. 3. Die Kommission wählt aus dem Kreis ihrer Mitglieder einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, deren Amtszeit zwei Jahre beträgt und die wiedergewählt werden können, jedoch nicht für eine unmittelbar anschließende Amtszeit. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende müssen Kommissionsmitglieder von verschiedenen vertragschließenden Regierungen sein. 4. Die Kommission hat ihren Sitz in Nordamerika an einem von der Kommission zu bestimmenden Ort. 5. Die Kommission hält an ihrem Sitz oder an einem von ihr vereinbarten Ort in Nordamerika eine ordentliche Jahresversammlung ab. 6. Weitere Sitzungen der Kommission können auf Antrag eines Kommissionsmitgliedes einer vertragschließenden Regierung vom Vorsitzenden einberufen werden, sofern der Antrag von den Kommissionsmitgliedem von zwei anderen vertragschließenden Regierungen, unter denen sich ein Kommissionsmitglied einer Regierung in Nordamerika befinden muß,-unterstützt wird; Zeitpunkt und Ort werden vom Vorsitzenden bestimmt. 7. Jede vertragschließende Regierung hat eine Stimme, die von irgendeinem Kommissionsmitglied der betreffenden Regierung abgegeben werden kann. Beschlüsse der Kommission werden mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen aller vertragschließenden Regierungen gefaßt. 8. Die Kommission gibt sich für die Abhaltung ihrer Sitzungen und für die Erfüllung ihrer Aufgaben und Pflichten Haushaltsbestimmungen, Richtlinien und Satzungen, die sie im Bedarfsfall ändern kann. Artikel III 1. Nach einem Verfahren und unter Bedingungen, die von ihr etwa festzulegen sind, ernennt die Kommission einen geschäftsführenden Sekretär. 2. Das Personal der Kommission wird vom geschäftsführenden Sekretär im Einklang mit den von der Kommission etwa festzulegenden und zu genehmigenden Regeln und Verfahren eingestellt. 3. Vorbehaltlich der allgemeinen Beaufsichtigung durch die Kommission hat der geschäftsführende Sekretär dem Personal gegenüber alle Vollmachten und Autorität und führt alle sonstigen Aufgaben durch, die ihm von der Kommission zugewiesen werden.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 250 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 250) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 250 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 250)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 15. Dezember 1976 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, Nr. 1-17 v. 6.1.-15.12.1976, S. 1-336).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane sowie in deren Auftrag handelnde Personen, die auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften beauftragt sind, Maßnahmen der Grenzsicherung insbesondere im Grenzgebiet durchzusetzen. Den werden zugeordnet: Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der nach der beziehungsweise nach Berlin begangen wurden, ergeben sich besondere Anforderungen an den Prozeß der Beweisführung durch die Linie. Dies wird vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Hcrausarböitung der Potenzen, und Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Recht im erforderlichen Umfang zu den zu bekämpfenden Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner liegenderVorkommnisse zu, die mit der Zuführung einer relativ großen Anzahl von Dugcndlichen verbunden sind. Ferner sind die Kräfte der Linie Untersuchung kurzfristig auf die Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der hier zu untersuchenden Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Verhaltensweisen Ougendlicher werden Jedoch Prüfungshandlungen sowie Befragungen auf verfassungsrechtlicher auf Grundlage des Gesetzes relativ häufig durchgeführt. Alle diesbezüglichen Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie sowie der Partner in der Zusammenarbeit und dem Zusammenwirken müssen bewußt unter dem Aspekt einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit gestaltet werden.

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