Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1976, Seite 239

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 239 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 239); Gesetzblatt Teil II Nr. 10 Ausgabetag: 22. Juli 1976 239 Bekanntmachung über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Einheitlichen Konvention vom 30. März 1961 über Suchtmittel vom 28. Juni 1976 Es wird hierdurch bekanntgemacht, daß am 2. Dezember 1975 die Beitrittsurkunde der Deutschen Demokratischen Republik zur Einheitlichen Konvention vom 30. März 1961 über Suchtmittel hinterlegt wurde. Bei der Hinterlegung der Beitrittsurkunde wurde von seiten der Deutschen Demokratischen Republik zu Artikel 12 Absätze 2 und 3, Artikel 13 Absatz 2, Artikel 14 Absätze 1 und 2 und Artikel 31 Absatz 1 (b) der Konvention folgender Vorbehalt erklärt: „Die Deutsche Demokratische Republik betrachtet sich nicht an die Bestimmungen des Artikels 12 Absätze 2 und 3, des Artikels 13 Absatz 2, des Artikels 14 Absätze 1 und 2 und des Artikels 31 Absatz 1 (b) der Konvention gebunden, soweit sie Staaten betreffen, die nicht die Möglichkeit haben, gemäß Artikel 40 der Konvention Mitglied dieser Konvention zu werden.“ Zu Artikel 48 Absatz 2 der Konvention wurde folgender Vorbehalt erklärt: „Die Deutsche Demokratische Republik betrachtet sich nicht an die Bestimmung des Artikels 48 Absatz 2 der Konvention gebunden, die die obligatorische Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes vorsieht, und vertritt hinsichtlich der Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofes für Streitfälle, die sich aus der Auslegung oder Anwendung der Konvention ergeben, die Auffassung, daß in jedem einzelnen Fall die Zustimmung aller am Streitfall beteiligten Parteien für die Überweisung eines bestimmten Streitfalles zur Entscheidung an den Internationalen Gerichtshof erforderlich ist.“ Zu den Artikeln 40 und 42 der Konvention gab die Deutsche Demokratische Republik folgende Erklärungen ab: Zu Artikel 40 der Konvention: „Die Deutsche Demokratische Republik ist der. Auffas-sung, daß die Bestimmungen des Artikels 40 der. Konvention im Widerspruch zu dem Prinzip stehen, wonach alle Staaten, die sich in ihrer Politik von den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen leiten lassen, das Recht haben, Mitglied von Konventionen zu werden, die die Interessen aller Staaten berühren.“ Zu Artikel 42 der Konvention: „Die Deutsche Demokratische Republik läßt sich in ihrer Haltung zu den Bestimmungen des Artikels 42 der Konvention, soweit sie die Anwendung der Konvention auf Kolonialgebiete und andere abhängige Territorien betreffen, von den Festlegungen der Deklaration der Vereinten Nationen über die Gewährung der Unabhängigkeit an die kolonialen Länder und Völker (Res. Nr. 1514 [XV] vom 14. Dezember 1960) leiten, welche die Notwendigkeit einer schnellen und bedingungslosen Beendigung des Kolonialismus in allen seinen Formen und Äußerungen proklamieren.“ Die Konvention ist gemäß ihrem Artikel 41 Absatz 2 für die Deutsche Demokratische Republik am 1. Januar 1976 in Kraft getreten. Der Text der Konvention wird im Sonderdruck Nr. 880 des Gesetzblattes veröffentlicht. Berlin, den 28. Juni 1976 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Eichler Bekanntmachung über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Konvention vom 21. Februar 1971 über psychotrope Substanzen vom 28. Juni 1976 Es wird hierdurch bekanntgemacht, daß am 2. Dezember 1975 die Beitrittsurkunde der Deutschen Demokratischen Republik zur Konvention vom 21. Februar '1971 über psychotrope Substanzen hinterlegt wurde. Bei der Hinterlegung der Beitrittsurkunde wurden von seiten der Deutschen Demokratischen Republik zu Artikel 19 Absätze 1 und 2 und zu Artikel 31 Absatz 2 der Konvention folgende Vorbehalte erklärt: Zu Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Konvention: „Die Deutsche Demokratische Republik betrachtet sich nicht an die Bestimmungen des Artikels 19 Absätze 1 und 2 der Konvention gebunden, soweit sie Staaten betreffen, die nicht die Möglichkeit haben, gemäß Artikel 25 der Konvention Mitglied dieser Konvention zu werden.“ Zu Artikel 31 Absatz 2 der Konvention: „Die Deutsche Demokratische Republik betrachtet sich nicht an die Bestimmung des Artikels 31 Absatz 2 der. Konvention gebunden, die die obligatorische Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes vorsieht, und vertritt hinsichtlich der Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofes für Streitfälle, die sich aus der Auslegung oder Anwendung der Konvention ergeben, die Auffassung, daß in jedem einzelnen Fall die Zustimmung aller am Streitfall beteiligten Parteien für die Überweisung eines bestimmten Streitfalles zur Entscheidung an den Internationalen Gerichtshof erforderlich ist.“ Zu den Artikeln 25 und 27 der Konvention gab die Deutsche Demokratische Republik folgende Erklärungen ab: Zu Artikel 25 der Konvention: „Die Deutsche Demokratische Republik ist der Auffassung, daß die Bestimmungen des Artikels 25 der Konvention im Widersjpruch zu dem Prinzip stehen, wonach alle Staaten, die sich in ihrer Politik von den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen leiten lassen, das Recht haben, Mitglied von Konventionen zu werden, die die Interessen aller Staaten berühren.“ Zu Artikel 27 der Konvention: „Die Deutsche Demokratische Republik läßt sich in ihrer Haltung zu den Bestimmungen des Artikels 27 der Konvention, soweit sie die Anwendung der Konvention auf Kolonialgebiete und andere abhängige Territorien betreffen, von den Festlegungen der Deklaration der Vereinten Nationen über die Gewährung der Unabhängigkeit an die kolonialen Länder und Völker (Res. Nr. 1514 [XV] vom 14. Dezember 1960) leiten, welche die Notwendigkeit einer schnellen und bedingungslosen Beendigung des Kolonialismus in allen seinen Formen und Äußerungen proklamieren.“ Der Tag, an dem die Konvention für die Deutsche Demokratische Republik in Kraft tritt, wird im Gesetzblatt der Deutschen Demola'atischen Republik bekanntgemacht. Der Text der Konvention wird im Sonderdruck Nr. 880 des Gesetzblattes veröffentlicht. Berlin, den 28. Juni 1976 Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. E i c h 1 e r;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 239 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 239) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 239 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 239)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 15. Dezember 1976 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, Nr. 1-17 v. 6.1.-15.12.1976, S. 1-336).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihres Alters oder gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit haben, Reisen in das zu unternehmen. Personen, die aus anderen operativen Gründen für einen Einsatz in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit Dienst verrichtenden Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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