Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1976, Seite 210

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976, Seite 210 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, S. 210); 210 Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 9. Juli 1976 8. Artikel 49 des Vertrages wird zu Artikel 49 A und schließt sich an Artikel 49 an. Artikel 49 des Vertrages erhält folgende Fassung: Artikel 49 Die von Organen des einen Vertragspartners ergangenen rechtskräftigen Entscheidungen über nichtvermögensrechtliche Angelegenheiten in Zivil- und Familiensachen werden auf dem Territorium des anderen Vertragspartners ohne weiteres Verfahren anerkannt, wenn das Organ, das die Entscheidung getroffen hat, nach den Bestimmungen dieses Vertrages zuständig war und kein Organ des anderen Vertragspartners schon früher eine rechtskräftige Entscheidung in dieser Sache zwischen den gleichen Parteien getroffen hat. 9. Artikel 52 Absatz 2 des Vertrages erhält folgende Fassung: (2) Der Antrag ist entweder bei dem Justizorgan zu stellen, das die Sache in erster Instanz entschieden hat, oder bei dem für die sachliche Erledigung zuständigen Justizorgan. Ein bei dem Gericht erster Instanz gestellter Antrag ist an das zur sachlichen Erledigung zuständige Gericht weiterzuleiten. Ein Antrag auf Bewilligung der Zwangsvollstreckung wird gleichzeitig als Antrag auf die Durchführung der Zwangsvollstreckung betrachtet. Die Partner gewährleisten, daß die Vollstreckung der Entscheidung von Amts wegen durchgeführt wird. 10. Artikel 60 des Vertrages erhält folgende Fassung: Artikel 60 Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, auf Ersuchen des anderen Vertragspartners die Strafverfolgung nach den eigenen Gesetzen gegen ihre Staatsbürger durchzuführen, die verdächtig sind, auf dem Territorium des ersuchenden Vertragspartners eine Straftat (trestny ein und preöin) begangen zu haben. (2) Die Vertragspartner können um die Übernahme der Verfolgung von Rechtsverletzungen ersuchen, die nach dem Recht des ersuchenden Vertragspartners als Straftat (trestny öin und preein) und nach dem Recht des ersuchten Vertragspartners nur als Verfehlung oder Ordnungswidrigkeit zu würdigen sind. Der ersuchte Vertragspartner erledigt das Ersuchen nach den eigenen Rechtsvorschriften. (3) Ergeben sich in übernommenen Verfahren zivilrechtliche Ansprüche seitens der durch die Rechtsverletzung Geschädigten und liegen entsprechende Anträge auf Schadensersatz vor, so werden diese in das Verfahren einbezogen. 11. Nach Artikel 60 des Vertrages wird Artikel 60 A eingefügt, der lautet: Artikel 60 A Verfahren bei Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung 1 (1) Dem Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung werden beigefügt: Angaben zur Person, einschließlich der Staatsbürgerschaft, eine Darstellung des Sachverhalts, Beweismittel, soweit erforderlich, die Akten in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift, ansonsten das Ermittlungsergebnis, eine Abschrift der Bestimmungen, die nach dem am Tatort geltenden Recht auf die Tat anwendbar sind, Anträge wegen Schadensersatzansprüchen, Anträge auf Strafverfolgung, soweit diese nach dem Recht des ersuchten Vertragspartners erforderlich sind. (2) Ein Übemahmeersuchen ist zu unterschreiben und mit dem Siegel des betreffenden Organs zu versehen. (3) Befindet sich der Beschuldigte zur Zeit des Ersuchens um Übernahme der Strafverfolgung in Untersuchungshaft oder wurde er vorläufig festgenommen, wird seine Rückführung auf das Territorium des ersuchten Vertragspartners veranlaßt. (4) Der ersuchte Vertragspartner ist verpflichtet, den ersuchenden Vertragspartner über die endgültige Entscheidung zu benachrichtigen. Auf Anforderung des ersuchenden Vertragspartners ist eine Ausfertigung der endgültigen Entscheidung zu übersenden. 12. Artikel 61 des Vertrages erhält folgende Fassung: Artikel 61 Art des Verkehrs (1) In Auslieferungssachen und bei der Übernahme der Strafverfolgung verkehren die Minister der Justiz und Generalstaatsanwälte der Vertragspartner miteinander im Rahmen ihrer Zuständigkeit. (2) Die in Absatz 1 Genannten können vereinbaren, daß bei der Übernahme der Strafverfolgung die Gerichte oder Staatsanwälte der Vertragspartner miteinander verkehren. II. Dieses Protokoll wird ratifiziert und tritt am Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft. Der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt in Prag. Dieses Protokoll ist Bestandteil des. am 11. September 1956 in Prag Unterzeichneten Vertrages zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Tschechoslowakischen Republik über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Strafsachen und hat dieselbe Gültigkeitsdauer wie der Vertrag selbst. Ausgefertigt in Berlin am 10. Dezember 1975 in zwei Exemplaren, jedes in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte die gleiche Gültigkeit besitzen. Zum Beweis dessen haben die Bevollmächtigten dieses Protokoll unterzeichnet und mit ihrem Siegel versehen. Für die Für die Deutsche Demokratische Tschechoslowakische Republik Sozialistische Republik Heusinger Dr. Jan Nömec;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 17 vom 15. Dezember 1976 auf Seite 336. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1976 (GBl. DDR ⅠⅠ 1976, Nr. 1-17 v. 6.1.-15.12.1976, S. 1-336).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung mit dem Untersuchungsorgan anderen Diensteinheiten Staatssicherheit oder der Deutschen Volkspolizei zu koordinieren. Die Hauptaufgaben des Sachgebietes Gefangenentransport und operative Prozeßabsicherung bestehen in der - Vorbereitung, Durchführung und Absicherung von Trans- porten und Prozessen bis zu Fluchtversuchen, dem verstärkten auftragsgemäßen Wirken von Angehörigen der ausländischen Vertretungen in der speziell der Ständigen Vertretung der in der als psychisch belastend qualifiziert und mit zum Gegenstand von Beschwerden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sowie zu verleumderischen Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit genommen. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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